TUI Hilfe

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für das Fliegen in der Schwangerschaft abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.

Fliegen in der Schwangerschaft

Sie möchten gerne in der Schwangerschaft fliegen? Sie wissen jedoch nicht, was Sie beim Fliegen in der Schwangerschaft beachten müssen? Im Folgenden haben wir von TUI fly alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die Sie für einen Flug als werdende Mutter wissen müssen.

Schwanger fliegen

Sie als werdende Mutter können bis zur 36. Schwangerschaftswoche fliegen – das gilt auch für den Rückflug. Ein Flug nach der 36. Woche lehnt die TUI fly ab, da das Risiko von Schwangerschaftskomplikationen zu hoch ist. Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaft von Ihnen die Vorlage Ihres Mutterpasses verlangt. Sie als Schwangere sind selbst verantwortlich dafür, ob Ihr Gesundheitszustand einen Flug zulässt. Wir empfehlen Ihnen daher, gegebenenfalls vorher einen Arzt zu konsultieren. Wenn Sie Ihren Hin- und Rückflug bereits gebucht haben und der Rückflug auf den Zeitraum nach der 36. Schwangerschaftswoche fällt, kann TUI fly bereits die Beförderung auf dem Hinflug verweigern.

Wenn Sie eine Mehrlingsschwangerschaft haben, gilt meist ein Verbot bereits ab der 32. Schwangerschaftswoche. Deshalb sollten Sie sich dringend rechtzeitig mit den jeweiligen Airlinebestimmungen vertraut machen und das von Ihrem Frauenarzt verschriebene Attest sowie den Mutterpass stets in Ihrem Handgepäck mitführen.

Regelungen vonseiten der Fluggesellschaften

Selbstverständlich ist Ihr Gesundheitszustand als werdende Mutter für die Entscheidung einer Flugreise wichtig – dennoch sollten Sie ebenso die Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften nicht ignorieren. Denn nicht jede Airline nimmt eine schwangere Frau zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaftszeit mit. Nach Angaben des Dachverbandes der Fluggesellschaften (IATA – International Air Transport Association) sollten Airlines werdende Mütter nach der 36. Schwangerschaftswoche nur befördern, wenn die Flugtauglichkeit von einem Arzt bestätigt und bescheinigt wurde.

Wenn Sie eine Mehrlingsschwangerschaft haben, gilt meist ein Verbot bereits ab der 32. Schwangerschaftswoche. Deshalb sollten Sie sich dringend rechtzeitig mit den jeweiligen Airlinebestimmungen vertraut machen und das von Ihrem Frauenarzt verschriebene Attest sowie den Mutterpass stets in Ihrem Handgepäck mitführen.

Einreisebestimmungen für werdende Mütter

Einige Staaten besitzen spezielle Einreisebestimmungen, die oft ein Reisehindernis für Schwangere darstellen. Beispielsweise die USA: Würden Sie Ihr Kind während Ihres Aufenthaltes gebären, würde Ihr Neugeborenes automatisch die dortige Staatsbürgerschaft erhalten. Planen Sie einen Flug nach Singapur, benötigen Sie schon ab dem 6. Monat ein ärztliches Attest und ein sog. Social Visit Pass – diesen müssen Sie im passenden Konsulat beantragen. Es gibt durchaus mehr spezielle Einreisebestimmungen, weshalb die TUI fly Ihnen empfiehlt, sich vor dem Flug über die Bestimmungen Ihres Reiselandes zu erkundigen.

Wann sollten Schwangere nicht fliegen?

Aus Sicht der Medizin gibt es nur sehr wenige gesundheitliche Auswirkungen für Schwangere, die aufgrund von Flugreisen hervorgerufen werden: Dennoch möchten wir von der TUI fly Ihnen einige Gegebenheiten vorstellen – Sie sollten als Schwangere nicht fliegen, wenn…

  • eine Hochrisikoschwangerschaft vorliegt

  • eine Placenta praevia (Fehllage des Mutterkuchens) bestätigt wurde

  • Sie massive Herz- und Kreislaufbeschwerden haben

  • an Thrombosegefahr leiden

  • enorme Flugangst haben

  • die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt sehr hoch ist

Tipps für Schwangere vor und während des Fluges

  • Nutzen Sie die Vorteile einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung. Vorsicht: Viele Versicherungen erstatten keine Auslandskosten, die durch Schwangerschaftsproblemen oder Geburt hervorgerufen wurden!

  • Erkundigen Sie sich früh genug über spezielle Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sowie über entsprechende Einreisebestimmungen

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die ärztliche/medizinische Versorgung am Reiseziel

  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke mit, die sämtliche Versorgungen für einen Notfall innehat

  • Haben Sie stets Ihren Mutterpass zur Hand, am besten auch eine zusätzliche Kopie

  • Während des Fluges sollten Sie ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen

  • Buchen Sie einen Platz am Gang oder in der vordersten Reihe, damit Sie genug Beinfreiheit haben

  • Fliegen Sie in bequemer und lockerer Kleidung – fühlen Sie sich wie zuhause!

  • Bleiben Sie während des Fluges nicht die ganze Zeit sitzen – gehen Sie immer mal wieder den Gang auf und ab, bleiben Sie in Bewegung.

  • Ihr Handgepäck sollten Sie in der dafür gedachten Gepäckablage verstauen, sodass Sie Ihre Beinfreiheit nicht eingrenzen

  • Ihren Gurt sollten Sie am besten weit unter Ihren Bauch anlegen


Weitere Informationen finden Sie in den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese können unterschiedlich sein. Zu den Beförderungsbedingungen