Wie reklamiere ich richtig? Für eine veranschaulichte Darstellung und Hilfestellung beim Ausfüllen des Reklamationsformulars klicke HIER zu unserem Erklärvideo "Reklamation Pauschalreise".
Eine Übersicht, welche Reklamation du wo platzieren kannst, findest du HIER.
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden, wenn ich etwas zu meinem Flug reklamieren möchte?
Hast du keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug über www.tui.com gebucht, findest du hier deine Ansprechpartner:
TUI fly
Solltest du einmal einen Grund zur Reklamation deinesTUI fly Fluges haben, bearbeiten wir diese schnellstmöglich. Deine Reklamation zur Flugverspätungkannst duschnell und einfach über unser Reklamationsformular an uns richten.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich etwas zu meinem TUI Urlaub reklamieren möchte?
Hat dein Urlaub nicht gehalten, was er versprochen hat? Lagen Reisemängel vor, die trotz Absprache mit unserem TUI Service Team nicht behoben werden konnten? Das tut uns leid.
Um deine Urlaubsleistungen zu reklamieren, fülle bitte unser Reklamationsformular vollständig aus und schilder uns, was vorgefallen ist.
Nach dem Ausfüllen des Reklamationsformulars prüfen wir dein Anliegen schnellstmöglich und melden uns bei dir.
Wir freuen uns, wenn du unser Reklamationsformular zur Übermittelung nutzt. Andere Wege dein Anliegen an uns heranzutragen, sind ebenfalls möglich. Die Schriftform wird aus Dokumentationsgründen empfohlen.
Bekomme ich durch meine Flugverspätung bzw. meinen Flugausfall eine Entschädigung?
Je nach Dauer und Grund deiner Flugverspätung oder Flugstreichung, hast du Anspruch auf einen Ausgleich und Unterstützung (entsprechend der EU Fluggastrechtverordnung 261/04).
Bitte reiche deine Forderung bei der jeweiligen Fluggesellschaft ein.
Wenn du mit TUI fly fliegst, findest du alle Informationen und das dazugehörige Kontaktformular hier.
Das Online-Reklamationsformular funktioniert nicht. Was kann ich tun?
Bitte versuche es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ich habe etwas auf dem Flug vergessen, an wen kann ich mich wenden?
Bitte wende dich direkt an den Lost & Found Schalter deines Ankunftsflughafens, um den Verlust zu melden.
Wende dich außerdem mit einer Beschreibung deines Gegenstandes an deine Fluggesellschaft.
Informationen zum Verlust von Gepäck oder Gegenständen an Board von TUI fly, findest du hier.
Gut zu wissen: Aufgrund der EU Sicherheits- und Beförderungsbestimmungen darf kein unbegleitetes Gepäck auf Flügen befördert werden. Der Transport des Eigentums kann nur persönlich und auf eigene Kosten organisiert werden.
Ich habe etwas auf dem Transfer vergessen, an wen kann ich mich wenden?
Damit wir deinen Gegenstand finden können, werden folgende Informationen benötigt:
Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes
ggf. ein Foto deines Gegenstandes
Die genaue Angabe deines Transfers
Deine Kontaktdaten
Ich habe etwas im Hotel vergessen, an wen kann ich mich wenden?
Die Kontaktdaten deines Hotels findest du direkt auf deinem Reiseplan.
Bitte schicke eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes und die Buchungsdaten direkt per E-Mail an das Hotel.
Wird das Eigentum gefunden, informiert dich das Hotel direkt.
Im Anschluss kannst du einen Kurierdienst deiner Wahl für die Abholung und den Versand beauftragen.
Bitte informiere dich dort über die Abwicklungsformalitäten.
Gut zu wissen:
Unser TUI Service Team vor Ort ist dir bei der Wiederbeschaffung von Fundsachen gerne behilflich. Die Kontaktdaten findest du ebenfalls auf deinem Reiseplan.
Ich war von einer großen Flugverspätung betroffen. Wer zahlt die verlorene Nacht im Hotel bei Urlaubsverkürzung?
Bitte wende dich im ersten Schritt an die Fluggesellschaft. Sollte ein Anspruch auf Ausgleichzahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 bestehen, wird die Fluggesellschaft diese auszahlen.
Mit dem Antwortschreiben kannst du dich im Anschluss an uns, deinen Reiseveranstalter, wenden. Wir prüfen die Minderungsansprüche gemäß Pauschalreiserecht und werden dir nach Abzug der Ausgleichzahlung durch die Fluggesellschaft darüber hinaus zustehende Ansprüche auszahlen.
Sollte die Fluggesellschaft aufgrund von höherer Gewalt keine Ausgleichzahlung geleistet haben, werden wir den vollen Minderungsanspruch auszahlen.
In welchen Fällen steht mir keine Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu?
Im Falle von höherer Gewalt steht Ihnen keine Ausgleichzahlung zu.
Die Rechtssprechung bezeichnet die höhere Gewalt als ein unvorhersehbares und nicht beherrschbares, von außen kommendes Ereignis.
Hierzu zählen Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, widrige Wetterverhältnisse, die ein Start und ein Landen unmöglich machen oder auch lange Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen.
Bitte beachten Sie:
Oft beeinträchtigt eine Flugverspätung einen ganzen Flugumlauf. Es kann also durchaus sein, dass bei einer großen Flugverspätung von einem Flug auch darauffolgende Flüge betroffen sind. Auch für diese Flüge wird dann keine Ausgleichzahlung von der Fluggesellschaft geleistet.
Weitere Informationen zur EU-Verordnung 261/2004 finden Sie hier.
Mein Rückflug ist kurzfristig von einer Verspätung oder Streichung betroffen. Was kann ich tun?
Bitte wende dich im ersten Schritt an die Fluggesellschaft, diese hat in dem Fall den besten Überblick.
Sie ist dafür verantwortlich für alle betroffenen Fluggäste eine alternative Beförderung zu organisieren, unabhängig davon, ob es sich um eine Nur-Flug Buchung oder eine Pauschalreise eines Veranstalters handelt.
Gut zu wissen:
Sollte deine Fluggesellschaft nicht erreichbar sein, steht dir natürlich unser TUI Service unter den Kontaktdaten in deinem Reiseplan zur Seite.
Muss ich eine bestimmte Frist einhalten, wenn ich eine Reklamation einreichen möchte?
Deine Reklamation muss innerhalb von 2 Jahren nach Urlaubsende beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Bitte melde dich so schnell wie möglich, denn wir halten häufig Rücksprache mit unseren Vertragspartnern.
Eine zeitnahe Meldung hilft bei der Klärung deines Anliegens.
article:howtoFristReklamationsfrist
Um meine Reklamation bei der Fluggesellschaft einreichen zu können benötige ich einen Filekey (Buchungsnummer der Fluggesellschaft). Diesen habe ich nicht vorliegen. Wie kann ich vorgehen?
Je nach gebuchten Flug den du gebucht hast, findest du deinen Filekey direkt auf deinem persönlichen Reiseplan, deiner digitalen Boardkarte oder deinem Flugticket. Nicht zu jedem Flug gibt es einen Filekey.
Du findest keinen Filekey?
Abhängig von deiner Fluggesellschaft ist es auch als TUI Pauschalreisekunde möglich, das jeweilige Online-Reklamationsformular zu nutzen. Gib dafür entweder deine TUI Buchungsnummer an oder lasse das Feld aus.
Sollte dies nicht möglich sein, bieten die Fluggesellschaften Kontaktformulare oder E-Mail-Adressen (meist im Impressum) an, über welche du deine Beschwerde auch ohne Filekey schildern kannst.
Unser Tipp für dich:
Bei der Fluggesellschaft kannst du zusätzlich zur TUI Buchungsnummer deinen vollen Namen, deine Flugstrecke und das Datum des Fluges angeben, damit die Buchung zugeordnet werden kann.
Wann kann ich mit einer Antwort zu meiner Reklamation rechnen?
Wir möchten dein Anliegen natürlich schnellstmöglich bearbeiten. Nach Eingang deiner Reklamation erhälst du eine Eingangsbestätigung von uns. Prüfe dafür bitte auch deinen E-Mail Spam-Ordner.
Den aktuellen Bearbeitungsstand deiner Reklamation findest du ca. 24 Stunden nach der Übermittlung in deiner myTUI App unter "Meine Reise" > "Nehmen Sie Kontakt auf" > "Bestehende Reklamationen anzeigen".
Gut zu wissen:
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung nach der Hauptsaison, z. B. nach den Ferien, länger. Zudem kann es durch Rücksprachen mit unseren Vertragspartnern zu Verzögerungen kommen. Wir bitten dich hierfür um Verständnis.
Du erhälst in jedem Fall unaufgefordert eine Antwort von uns!
Warum sollte ich mich bei einer Reklamation aufgrund einer Flugunregelmäßigkeit an die Fluggesellschaft wenden, wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?
Die Fluggesellschaften zahlen, im berechtigten Kompensationsfall, eine Ausgleichzahlung nach EU-Verordnung 261/2004 (bekannt als EUVO). Des Weiteren sind die Fluggesellschaften verpflichtet, verschiedene Mehrkosten, die einem Kunden aufgrund einer Flugunregelmäßigkeit entstanden sind, zu erstatten.
Veranstalter erstatten lediglich nach dem Pauschalreiserecht und die Beträge sind meistens deutlich geringer als nach der EUVO. Die Veranstalterkompensation wird der Ausgleichzahlung der Fluggesellschaft angerechnet.
Weitere Informationen zur EU-Verordnung 261/2004 findest du hier.
Was mache ich, wenn ich meine Sitzplatzreservierung oder andere Leistungen an Bord des Flugzeuges nicht in Anspruch nehmen konnte?
Ich habe die Leistung direkt bei der Fluggesellschaft gebucht und bezahlt:
Ich habe die Leistung über TUI, meinen Reiseveranstalter, gebucht:
Bitte sende uns deine Belege (Bordkarten, Quittung, Bestätigung) zu. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
article:howtoReklamationSitzplatzreservierung
Was passiert, wenn ich meine Reklamation aufgrund einer Flugunregelmäßigkeit beim Veranstalter TUI Deutschland eingereicht habe?
Deine Reklamation wird schnellstmöglich auf Grundlage des Pauschalreiserechts geprüft und bearbeitet. Die Entschädigung gemäß Pauschalreiserecht fällt, im Vergleich zur EU-Verordnung, in der Regel deutlich geringer aus.
Daher empfehlen wir dir im ersten Schritt die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren.
Wieso sollte ich das Flugticket nach dem Flug aufbewahren (Reklamation)?
Bitte bewahre für den Fall einer Reklamation das Flugticket nach dem Flug auf, da auf dem Flugticket der Filekey oder die Buchungsnummer der Fluggesellschaft steht. Für eine eventuelle Reklamation bei der Fluggesellschaft benötigst du diese meist.
Wofür dient die Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 (EUVO)?
Die Ausgleichzahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 (EUVO) deckt, im berechtigten Kompensationsfall, alle Unannehmlichkeiten und Kosten ab, die dir aufgrund einer großen Flugverspätung entstehen.
Dazu zählen zum Beispiel Taxikosten, zusätzliche Hotelübernachtungskosten, Bahntickets, neue Flugtickets, sowie nicht genutze Leistungen deiner Pauschalreise.
Wo muss ich meine Reklamation zum Zug zum Flug-Ticket einreichen?
Je nach Reklamationsgrund wende dich an den entsprechenden Ansprechpartner:
Ich hatte mein Ticket nicht dabei bzw. es wurde nicht akzeptiert (Fahrpreisnacherhebung):
Bitte wende dich innerhalb von 7 Tagen an die Deutsche Bahn.
Ich konnte mein Ticket nicht nutzen:
Nicht immer passen die Umstände zueinander und die Anreise zum Flughafen findet anderweitig statt. Das Zug zum Flug-Ticket 2. Klasse ist ein kostenloses Zusatzangebot, aus diesem Grund erfolgt keine Erstattung, wenn du das Ticket nicht nutzt.
Mein Zug verspätete sich mehr als 60 Minuten bzw. fiel ganz aus:
Bitte wende dich mit deinen Originalbelegen (z. B. Taxi- oder Tankquittung, DB Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung und das Fahrgastrechte-Formular) direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn.
article:howtoFahrgastrechteFahrpreisnacherhebungReklamation ZugZug zum Flug reklamieren