Auch wenn es manchmal lästig erscheint, im Flugzeug gelten bestimmte Transportbestimmungen, an die sich alle halten müssen. Wir richten uns dabei konsequent nach den EU-Richtlinien, um die Sicherheit unserer Passagiere an Bord zu gewährleisten und bitten im Vorfeld um dein Verständnis bei eventuellen Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle. Damit diese so kurz wie möglich gehalten werden können, sollten sich alle Passagiere rechtzeitig vor Flugantritt umfassend informieren und vorbereiten. In diesem Beitrag erfährst du, was nicht ins Handgepäck darf und teilweise auch im Reisegepäck nicht erlaubt ist – so dass du gut vorbereitet und ohne Unannehmlichkeiten in deinen Urlaub starten kannst!
Was darf nicht ins Handgepäck?
Viele Gegenstände sind im Handgepäck untersagt und dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Dazu zählen sämtliche Gegenstände, die potenziell einen Menschen gefährden und verletzten könnten oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden könnte. Das gilt auch für Gegenstände, die den Anschein erwecken könnten, gefährlich zu sein. Diese Gegenstände dürfen nicht ins Handgepäck:
(1) Gewehre, Feuerwaffen, Waffen Jedes Objekt, das in der Lage ist oder den Anschein erweckt, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich: • Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können • Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns) • Signalpistolen und Startpistolen • Bogen, Armbrüste und Pfeile • Abschussgeräte für Harpunen und Speere • Schleudern und Katapulte | (2) Betäubungsgeräte Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich: • Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe • Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung • handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrspray | (3) spitze oder scharfe Gegenstände spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich: • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser • Eisäxte und Eispickel • Rasierklingen • Teppichmesser • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante • Schwerter und Säbel • Stricknadeln |
| (4) Werkzeuge Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich: • Brecheisen • Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel • Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen • Lötlampen • Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler | (5) stumpfe Gegenstände Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich: • Baseball- und Softballschläger • Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger • Kampfsportgeräte | (6) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich: • Munition • Sprengkapseln • Detonatoren und Zünder • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse • Rauchkanister und Rauchpatronen • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe |
Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Was darf nicht ins Handgepäck? | ©tuifly
Verbotene Gegenstände im Reisegepäck
Gegenstände, die du dringend benötigst, musst du immer in deinem Handgepäck transportieren. Dazu zählen wichtige Medikamente und medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Zahnspangen und Hörgeräte, aber auch Schlüssel, Ausweispapiere und andere Dinge, die unabdinglich sind. Weiterhin gehören zerbrechliche und besonders wertvolle Gegenstände, aber auch verderbliche Lebensmittel ausschließlich ins Handgepäck und sind im Reisegepäck verboten.
Diese Gegenstände dürfen NICHT in das Reisegepäck und MÜSSEN im Handgepäck mitgeführt werden:
- Powerbanks und Batterie Akkus
- Feuerzeuge
- E-Zigaretten
- Spraydosen
- Batterien
Im Handgepäck dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung bis 100Wh befördert werden.
Klare Regel für SPRENG- und BRANDSTOFF/-SÄTZE dürfen WEDER im HANDGEPÄCK NOCH im REISEGEPÄCK transportiert werden. Dazu zählen:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen sowie Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
Einen informativen Überblick zum Thema Reisegepäck bekommst du in diesem Beitrag.
Allgemein verbotene Gegenstände
WEITERE GEGENSTÄNDE dürfen aus Sicherheitsgründen WEDER im HANDGEPÄCK NOCH im REISEGEPÄCK im Flugzeug befördert werden. Dazu zählen:
- Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien
- Sprengkörper, Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen
- Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke oder Leuchtraketen
- Gase: entzündliche, nichtentzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas
- Brennbare Flüssigkeiten, z.B. Bleichmittel oder Benzin
- Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, z.B. Feuerwerkskörper, Fackeln
- Oxidationsmittel und organische Peroxide, z.B. Bleichmittel
- Toxische oder infektiöse Stoffe, z.B. Rattengift, infiziertes Blut und Krankheitserreger
- Radioaktives Material
- Ätzende Stoffe, z.B. Quecksilber, Säuren, Korrosionsmittel
- Magnetisierende Stoffe sowie sämtliche gefährliche Güter, die in den IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind
Auch die Mitnahme von Feuerzeugen im Gepäck ist nicht erlaubt. Raucher dürfen lediglich ein Feuerzeug oder eine Packung Streichhölzer am Körper mitführen. Das Rauchen im Flugzeug ist ohnehin strikt verboten. Für medizinisches Gepäck und die Mitnahme von Medikamenten gelten gesonderte Transportregelungen. Zusätzlich musst du am Check-In auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen können. Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände findest du in den allgemeinen TUI fly Beförderungsbedingungen.
Versteht sich eigentlich von selbst: Alles, was einen anderen Passagier verletzten kann, darf nicht mit ins Handgepäck.
Eine genaue Auflistung aller im Handgepäck untersagten Gegenstände findest du ebenfalls in unseren allgemeinen Beförderungsbedingungen. Wenn du Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen möchtest, dann beachte bitte, dass sich diese in Einzelbehältnissen von je maximal 100 ml Füllmenge befinden und diese in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1 l Füllmenge transportiert werden können. Für Medikamente sowie Spezial- und Babynahrung gelten gesonderte Ausnahmeregelungen. Genauere Informationen zum Gepäck findest du in unserem Servicebereich.
Wenn du mehr zum Thema Handgepäck erfahren möchtest, schau doch einfach mal in den passenden Blogartikel ➩ Handgepäck bei TUI fly: Trolley, Handtasche oder doch Rucksack?
Elektronische Geräte an Bord
Musikhören, ein spannendes eBook lesen oder einen Film schauen – das gehört für viele zum Fliegen dazu. Allerdings müssen wir dich beim Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord auf einige Sicherheitsmaßnahmen hinweisen.
Dein Smartphone darfst du während des Fluges gern im Flugmodus nutzen.
Wenn dein Gerät zwar eine Sende- und Empfangsfunktion besitzt, jedoch keinen Flugmodus bietet, dann ist dessen Nutzung an Bord leider nicht gestattet. Ferner ist der Betrieb von Radio- und Fernsehempfängern, Funkgeräten und ferngesteuerten Spielzeugen an Bord aller TUI fly Flugzeuge untersagt. Falls du dir unsicher bist, ob du dein Gerät an Bord nutzen darfst oder nicht, frag bitte vorab bei unserem Bordpersonal nach.
Andere elektronische Geräte wie Smartphones, eBook-Reader, Tablets und Laptops darfst du während des Fluges nutzen, sofern sie sich im Flugmodus befinden. Auch Kameras, MP3-Player, DVD- und CD-Player sowie Spielkonsolen sind erlaubt. Bitte beachte, dass sie während des Flugzeugstarts und der Landung sicher verstaut werden müssen.
Safety first!
Safety first: unsere Crew gibt dir vor jedem Start eine Sicherheitseinweisung
Abschließend möchten wir dich noch darauf hinweisen, dass die Sicherheitseinweisung unsere Crew elementar für dich und deine Mitreisenden ist, damit jeder Einzelne im Ernstfall schnell und richtig handeln kann. Bitte höre daher aufmerksam zu und nutze deine elektronischen Geräte erst im Anschluss. Während des Fluges wirst du noch genug Zeit dafür haben.
Wir bedanken uns für deine Aufmerksamkeit & wünschen dir allzeit einen guten & sicheren Flug mit TUI fly!
Häufige Fragen zum Handgepäck
Verboten sind vor allem Waffen, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Pfefferspray, spitze oder scharfe Gegenstände sowie Werkzeuge, die als gefährlich gelten können. Die EU-Liste gilt an Flughäfen in der EU; die Bundespolizei verweist in Deutschland auf diese Vorgaben.
Ja, Deo ist im Handgepäck erlaubt – aber es kommt darauf an!
a) Deo als Spray, Roll-on, Gel oder Creme: Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn der Behälter maximal 100 ml fasst und zusammen mit deinen anderen Flüssigkeiten in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel passt. In der EU zählen dazu auch Sprays, Gele und ähnliche Produkte.
b) Deostick: Ein fester Deostick gilt in der Regel nicht als Flüssigkeit. Er muss deshalb normalerweise nicht in den Flüssigkeitsbeutel.
In der Regel gilt: so viele 100-ml-Flaschen, wie in einen einzigen 1-Liter-Beutel passen. Pro Person ist nur ein transparenter, wiederverschließbarer 1-Liter-Beutel erlaubt, und jedes einzelne Behältnis darf höchstens 100 ml fassen. Praktisch sind das oft etwa 8 bis 10 kleine Fläschchen, je nach Form und Verpackung. Entscheidend ist aber nicht die genaue Stückzahl, sondern dass alles vollständig in den einen Beutel passt. Ausnahmen gibt es für Medikamente, Babynahrung und besondere Ernährungsbedürfnisse.
Ja, Essen darf ins Handgepäck. Erlaubt sind meistens: Brot, Brötchen, belegte Brote, Kekse, Obst, Gemüse, Nüsse und andere feste Snacks. Problematisch sind vor allem flüssige oder streichfähige Lebensmittel. Vorsicht bei: Joghurt, Quark, Marmelade, Honig, Suppen, Soßen, Dips oder Erdnussbutter. Solche Lebensmittel zählen bei der Sicherheitskontrolle oft als Flüssigkeiten, Aerosole oder Gele. Dann gilt: max. 100 ml pro Behälter und alles muss in den 1-Liter-Beutel. Ausnahmen gibt es für Babynahrung und bestimmte medizinisch notwendige Spezialnahrung während der Reise. Diese dürfen auch über 100 ml liegen, müssen aber bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden.
Ja, eine elektrische Zahnbürste ist im Handgepäck erlaubt. Sie zählt als tragbares elektronisches Gerät und ist in der Kabine normalerweise unproblematisch. Das Luftfahrt-Bundesamt empfiehlt Geräte mit Lithiumbatterien sogar eher im Handgepäck als im aufgegebenen Gepäck. Für die Sicherheitskontrolle gilt außerdem: Elektrische Zahnbürsten stehen nicht auf der Liste der verbotenen Gegenstände im Handgepäck.
Ja, ein Regenschirm ist im Handgepäck meist erlaubt. Er steht nicht auf den allgemeinen Listen der verbotenen Gegenstände für die Kabine.
Wichtig ist aber: Airlines können eigene Vorgaben zur Größe des Handgepäcks haben. Ein kleiner Knirps ist in der Regel unproblematisch, ein sehr großer oder spitzer Stockschirm (mit Metallspitze) kann je nach Airline oder Sicherheitskontrolle anders und als gefährlich bewertet werden.

Gilbert-Hoeren Susanne
Hallo, darf ich eine 20000mAh Powerbank
mit in die Flugzeugkabine bringen. Also im Handgebäck befördern bei Tuifly?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Gilbert-Hoeren
TUI Fly Flug 9.09. 21 Gran Canaria und zurück am 16.09.21
TUI fly
Hallo Susanne,
einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie z.B. in Laptop-Computern, Mobiltelefonen, Powerbanks, Uhren, Kameras, gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden. Bitte beachte, dass höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung bis 100Wh befördert werden. Das entspricht, bei Geräten mit einer Zellspannung von 3,7-3,85 Volt, ca. 26.800 mAh. Wir empfehlen aber bei der Sicherheitskontrolle darauf hinzuweisen, dass du eine Powerbank im Handgepäck mitführst.
Wir wünschen dir einen guten Flug und einen schönen Urlaub auf Gran Canaria. Liebe Grüße Jenny
xxx
Ich habe in meinem Reisegepäck ein Rasierapparat, eine Elektrische Zahnbürste und einen Porensauger.
Diese Geräte haben technisch gesehen auch einen Akku. Sind diese somit ebenfalls für das Reisegepäck verboten?
TUI fly
Hallo, elektronische Geräte mit einer maximalen Wattstundenleistung von 100Wh können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Dafür müssen sie komplett ausgeschaltet (d.h. nicht im Bereitschaftsmodus oder im Ruhezustand) und vor Beschädigung geschützt sein. Dem versehentlichen Einschalten der Geräte muss vorgebeugt werden. Ich wünsche dir einen guten Flug! Viele Grüße Sarah
Felix
Hallo, darf ich eine kleine DJI Mavic Mini2 Drohne mit ins Handgepäck mitnehmen
Auf dem Akku steht:
8,8V
2250mAh /17,32Wh
Es wären zwei Akkus, beide in der Drohnen Tasche
Danke für Ihre Rückantwort
Stielow.o
Hallo . Ich habe für meine Freundin eine massive Holz schale gekauft . Gab’s bei Combi in Edewecht und sie mag solche schalen . Für Obst zb. Darf ich die mitnehmen die Maße sind ca 30cm und 10 cm hoch . Das währe im Grunde alles was ich mitnehmen möchte außer einem Verlobungs Ring
Jan
Hallo Stielow,
ja, also die Maße passen zu den Handgepäckbestimmungen. Wenn die Schale und der Ring nicht über 6 kg wiegen, gibt es da kein Problem! Viel Glück, Jan – TUI fly Blog Team.
Armin
Guten Tag.
Wird die Überschreitung ,der max. Größe des Reisegepäck, um 1cm noch toleriert oder wird das nicht gestattet?
Mein Koffer ist 81cm hoch, die beiden anderen Maße liegen noch deutlich unter der zugel. Größe.
Übergepäck habe ich 32kg gebucht, aber das spielt bei den Maßen ja keine Rolle.
Besten Dank
Jan
Hallo Armin,
da die beiden anderen Maße noch deutlich unter der zugelassenen Größe liegen, wird der eine Zentimeter noch im Toleranzbereich liegen. Viele Grüße, Jan – TUI fly Blog Team
Michael
Hallo, ich bin immer noch etwas unsicher bezüglich der Mitnahme von Akkus. Ich möchte meine Kamera und meine Drohne mit ins Handgepäck nehmen. Für jedes Gerät habe ich 3 Akkus. Ich hätte dann sozusagen mein Handy mit Akku und die zwei Geräte mit jeweils 3 Akkus, also insgesamt 7. Darf ich alles mit an Board nehmen, solange die Gesamtkapazität aller Akkus diese 100 Wh nicht überschreitet?
VG
Michael
Wolfgang Hartmann
Wie schwer darf Handgepäck bei TUI sein ? habe die Absicht, im Mai von Rhodos nach Berlin zu fliegen, dort steht: Handgepäck erlaubt.
Jan
Hallo Wolfgang, bei uns ist Handgepäck bei der Buchung dabei. Richtlinien dazu findest du auch hier im Blog im Artikel „Handgepäck bei TUI fly“. Grundsätzlich gilt, dass du ein Handgepäckstück mit einem maximalen Gewicht von 6kg und einer Größe von 55cm x 40cm x 20cm mitnehmen darfst. Ich wünsche dir einen schönen Flug von Rhodos nach Berlin – Jan TUI fly Blog Team