wie erwartet führt die Bundesregierung für Urlauber ab sechs Jahren im Ausland eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland ein. Die Regelung gilt seit dem 30. März 2021 für alle Zielgebiete und gilt zunächst bis 12. Mai 2021.
Bei dem Test handelt es sich um einen Antigen- oder PCR Test, der von medizinischem Personal ab 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland durchgeführt werden muss. Ein offizielles Dokument mit dem negativen Testergebnis muss beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden.
In vielen Urlaubsgebieten stehen Ihnen ausreichend Testkapazitäten unterschiedlicher Anbieter zur Verfügung:
Testzentren in den Urlaubsorten.
In ausgewählten Hotels direkt im Hotel: wie z. B. ROBINSON und RIU. Sie können sich dafür vor Ort an der Rezeption informieren oder Ihren Reiseleiter kontaktieren.
Digitales Testangebot mit unseren Kooperationspartner Klarity.
Auf den Kanarische Inseln steht ein umfangreiches Testangebot in den touristischen Zentren, in den Robinson Clubs, in TUI Hotels oder in deren unmittelbarer Nähe zu Verfügung. Auch auf Mallorca haben Sie viele verschiedene Testmöglichkeiten - mehr Informationen finden Sie hier.
Die Kosten für die Antigen Tests liegen zwischen 30 und 45 Euro - je nach Anbieter und Zielgebiet - und sind von den Kunden selbst zu tragen.
96 Stunden vor Rückreise erhalten Sie eine SMS mit dem Hinweis auf die Testpflicht vor Rückflug und Informationen zu den Einreisebestimmungen sowie Testmöglichkeiten vor Ort.
Im Falle eines positiven Testergebnisses geben wir unseren Kunden mit Covid Protect die Sicherheit, dass Ihnen im Regelfall keine zusätzlichen Kosten während des Urlaubs im Zusammenhang mit Covid-19 entstehen, die durch eine reguläre Reisekrankenversicherung nicht abgedeckt sind.
Die neue Regelung wird einem unbeschwerten Urlaubserlebnis nicht im Wege stehen. Es gibt ausreichend Testkapazitäten und viele Anbieter bzw. Möglichkeiten, einen Test durchzuführen.
Ausführliche Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.
(Stand 26.03.2021)
DasLab - PCR | |
Standorte über ganz Deutschland verteilt | |
Testzentrum in Deutschland | |
ca. 24-36 Stunden | |
ab 65 €** |
DasLab - Antigen | |
Standorte über ganz Deutschland verteilt | |
Testzentrum in Deutschland | |
ca. 20-30 Minuten | |
ab 35 €** |
DasLab - hierbei handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, das qualifizierte Tests bei zertifizierten Laboren vermittelt und den Ablauf von der Buchung bis zum Ergebnis kurzfristig organisiert. TUI jedoch bietet Ihnen maximale Sicherheit zum günstigen Preis. Einen Vergleich der Tests finden Sie hier.
Bitte berücksichtigen Sie die lokalen behördlichen Vorgaben um sicherzugehen, dass die von uns angebotenen Testmöglichkeiten akzeptiert werden.
Der Rachenabstrich für den PCR-Test erfolgt durch medizinisches Fachpersonal. Bei den Tests handelt es sich um vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zertifizierte Tests mit einer Sensitivität von mindestens 96 % und von namhaften Herstellern wie z.B. Roche und Siemens Healthineers. Die Partnerlabore von DasLab verfügen über ausreichende Testkapazitäten an mehreren Standorten in ganz Deutschland.
Für TUI Kunden ist auf der Buchungsseite von DasLab bereits ein vergünstigter Preis für den PCR-Test hinterlegt - dies gilt nur für bestimmte Teststationen. Bitte weisen Sie sich beim Test mit Ihrer TUI Buchungsbestätigung aus. Die Preise können je nach Teststation variieren.
An den Teststationen können auch Tests für Kleinkinder und Babys durchgeführt werden, sodass die ganze Familie zusammen getestet werden kann. Alle Informationen zu den PCR-Tests finden Sie hier DasLab.
Die zusätzliche PCR-Test-Möglichkeit gilt für bestehende wie auch für Neu-Buchungen in Zielgebiete, die die Vorlage eines negativen PCR-Test-Ergebnis bei Einreise verlangen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmgungen für Ihr Reiseziel! Die Vorgabe einen negativen PCR-Tests vorzulegen besteht in vielen Reisezielen sowie für Reiserückkehrer aus Risikoländern.
Sie können zusätzlich zum bereits angebotenen PCR-Test auch einen Antigen-Test über unseren Partner DasLab vornehmen lassen. Dieser wird in den dafür eingerichteten Testzentren durchgeführt.
Die Kosten für den Antigen-Test können je nach Teststation variieren. Reise-Rückkehrer aus einem Risikogebiet verkürzen damit ihre Quarantänezeit oder kommen der Testpflicht nach.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Reisezielen bei Einreise ein negativer PCR-Test verlangt wird und ein Antigen-Test nicht ausreicht.
TUI bietet Reisenden und Reiserückkehrern einfache, schnelle und günstige Testmöglichkeiten mit unseren Kooperationspartnern DasLab und Klarity – beide Unternehmen bieten Antigen und PCR-Tests an.
getklarity.shop - eine online Testmöglichkeit bequem von Zuhause – ganz neu auch für PCR-Tests!
Einen Vergleich der Tests finden Sie hier.
Wie funktioniert das Covid19-Antigen-Testangebot der TUI in Kooperation mit unserem Partner Klarity?
1. Bestellung des Testkits: Testkit über getklarity.shop bestellen. Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwischen 36 und 48 Stunden. Bitte beachten Sie die rechtzeitige Bestellung.
2. Online Video-Termin vereinbaren
3. Bestätigung des Termins: per E-Mail, bitte folgen Sie den mitgesandten Anweisungen.
4. Zustellung des Tests erfolgt: Bitte öffnen Sie das Test Kit nicht!
5. Online Video-Termin durchführen: Medizinisches Fachpersonal begleitet Sie durch den Test. Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor.
6. Bescheinigung des Testergebnisses: Erhalt der Bescheinigung des Testergebnisses als PDF per E-Mail.
Finden Sie auch hier Informationen rund um das Verfahren von unserem Kooperations-Partner Klarity.
Häufig gestellte Fragen zur Bescheinigung des Testergebnisses:
Ich war bereits mit dem Covid19-Virus infiziert und bin nun immun, muss ich trotzdem einen Test machen?
Ja, auch Personen die bereits mit dem Covid19-Virus infiziert waren, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Welche Arten von Tests werden akzeptiert?
Wie alt darf mein Test maximal sein?
Der Test darf bei Vorlag im Hotel nicht älter als 72 Stunden sein.
Ich schaffe es terminlich nicht, mich vor Anreise testen zu lassen (z.B. bei Kurzfristbuchungen). Wo genau kann ich mich auf den Kanarischen Inseln testen lassen?
Die Regierung der Kanarischen Inseln hat eine Liste der zugelassenen Labors / medizinischen Zentren auf den Inseln bereitgestellt, in denen Sie einen Test durchführen lassen können.
LABORATORIOS Y CENTROS AUTORIZADOS TEST COVID-19 ISLAS CANARIAS (Größe 122kb; Stand: 11.11.2020)
Ich bleibe für einen langen Aufenthalt auf den Kanaren, benötige ich bei jedem Umzug einen neuen Test?
Nein, es genügt der Nachweis anhand Ihrer Reisedokumente, dass Ihre Ankunft auf den Kanaren vor über 15 Tagen war (Vorgabe der spanischen Behörden, aufgrund der Inkubationszeit von Covid-19) und sie in diesem Zeitraum keine Symptome, die auf COVID-19 hinweisen könnten aufgetreten sind. Das gilt auch bei einem Wechsel auf eine andere Kanarische Insel.
Darf ich meine Reise bei positivem Testergebnis stornieren?
Eine Stornierung ist zu den allgemeinen Reisebedingungen möglich. Über eine Reiserücktrittsversicherung können Sie sich hier informieren.
Wo bekomme ich eine Bescheinigung mit Testergebnis?
Mit TUI haben Sie die Möglichkeit den Test über unseren Partner Klarity einfach und kostengünstig digital von zu Hause aus zu erledigen. Hier geht es zur Bestellung
Dies ist der Link zum Onlineshop für deutsche und österreichische Kunden. Sollten Sie sich auf einer englischsprachigen Klarity-Seite befinden, gelangen Sie mit Klick auf das deutsche Flaggen-Symbol (oben links) in den richtigen Shop zurück. Fragen rund um die Bestellung, den Versand und die Online-Terminvereinbarung richten Sie bitte direkt per Mail an hello@getklarity.shop.
Mit welchen Testkits arbeitet Klarity?
Klarity arbeitet mit dem SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test des bekannten Pharmakonzerns Roche.
Bin ich als TUI Kunde verpflichtet den Test über Klarity durchzuführen?
Nein, der Test kann auch durch eine andere offizielle Stelle durchgeführt werden, TUI empfiehlt jedoch diesen vor Abreise im Heimatland durchführen zu lassen.
Mit welchen Kosten muss ich bei dem Test über Klarity rechnen?
Für Express-Test fallen ca. 64 inkl. Express Versandkosten an, andere Tests kosten ca. 55 EUR inkl. Versandkosten.
Bei Bestellungen von mehr als einem Test, verringert sich der Gesamtpreis aufgrund nur einmalig anfallender (Express) Versandkosten.
Bis zu welchem spätesten Zeitpunkt muss ich den Test bei Klarity anfordern?
Sie können Ihren Test so früh bestellen wie Sie möchten, mindestens jedoch 7 bis 10 Tage vor Ihrem Abflug.
Wie schnell erhalte ich das Testkit?
Sie erhalten das Test-Kit in der Regel innerhalb von 36-48 Stunden nach Bestellung. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit allen weiteren Informationen sowie einer DHL-Sendungsnummer, über die Sie Ihre Lieferung nachverfolgen können.
Was soll ich tun, wenn ich das Testkit von Klarity erhalten habe?
Bitte öffnen Sie Ihr Kit erst kurz vor Ihrem Termin mit der medizinischen Fachkraft.
Sobald Sie den Test zu Hause haben, buchen Sie bitte Ihren Videotermin. Die medizinische Fachkraft wird Sie anleiten, wie Sie das Stäbchen zuerst in den Rachen und danach in das Nasenloch schieben. Danach müssen Sie max. 15 Minuten warten, bis das Ergebnis auf der Testkassette erscheint. Nun müssen Sie das Ergebnis der medizinischen Fachkraft zeigen, damit sie es prüfen und auch ein Foto davon machen kann.
Wie erhalte ich meinen Termin zur Durchführung des Tests mit dem Arzt?
Muss ich mir zur Durchführung des Videotermins eine App oder Software installieren?
Zur Durchführung des online Videotermins benötigen Sie ausschließlich eine funktionierende Internetverbindung. Der Termin findet über Ihren Browser statt. Eine weitere Installation ist nicht erforderlich.
Welche Sprache spricht die medizinische Fachkraft, mit der ich den Test in dem Videotermin durchführe?
Die medizinische Fachkraft spricht deutsch aber auch englisch.
Wie genau sind die Testergebnisse über Klarity?
Die Genauigkeit von Antigentests schwankt. Klarity verwendet jedoch nur akkreditierte Tests, die von der US-Zulassungsbehörde FDA genehmigt wurden, CE-geprüft sind oder von einer lokalen Behörde zugelassen sind. Damit der Test genau ist, müssen Sie die Anweisungen in Ihrem Testkit und die Anweisungen unserer medizinischen Fachkraft während des Videotermins unbedingt befolgen.
Wie erhalte ich mein Ergebnis und die Bescheinigung des Tests von Klarity?
Sie erhalten Ihr Ergebnis als PDF per E-Mail.
In welcher Sprache wird die Bescheinigung ausgestellt?
Sie erhalten die Bescheinigung in deutscher, englischer und spanischer Sprache.
Kann ich für jede meiner TUI Buchungen den Test über Klarity bestellen?
Ja, wichtig ist nur, dass eine touristische Leistung (zum Beispiel eine Hotelübernachtung oder ein Flug) über TUI gebucht ist und somit eine TUI Vorgangsnummer vorhanden ist. Bitte halten Sie daher für die Bestellung des Testkits auf getklarity.shop Ihre Buchungsdaten bereit.
Kann ich den Test über TUI auch als Kunde mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz durchführen lassen?
Ja, mit Wohnsitz in Österreich kann der Test über Klarity bestellt werden.
Nein, mit Wohnsitz in der Schweiz ist es derzeit nicht möglich. Ob es zukünftig möglich sein wird, befindet sich derzeit in Klärung.
Wie erhalte ich Informationen zu Teststationen im Urlaubsgebiet?
Bitte erkundigen Sie sich eigenständig, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen.
Informationen zu Testzentren finden Sie auf den offiziellen Webseiten des jeweiligen Landes bzw. Urlaubsorts.
Eine kleine Übersicht von Testmöglichkeiten finden Sie unter den folgenden Links:
Ägypten:
Hurghada
Marsa Alam
Costa Rica
Dominikanische Republik, Punta Cana
Dubai
Kapverden
Kenia
Kroatien
Kuba
Malediven (siehe auch: Testing Guideline Malediven):
Testmöglichkeiten direkt in den Resorts
Mexiko
Portugal:
Portugiesisches Festland
Madeira
Azoren
Sansibar
Seychellen
Spanien:
Spanisches Festland
Kanaren:
Fuerteventura
Gran Canaria
La Gomera
La Palma
Lanzarote
Teneriffa
Testmöglichkeiten in den ROBINSON Clubs, TUI Hotels oder in unmittelbarer Nähe
Balearen:
Mallorca
Ibiza
Menorca
Sri Lanka
Türkei, Antalya
Bitte beachten Sie, dass ggf. einige Reiseziele aktuell nicht mit TUI bereisbar sind.
(Stand 14.04.2021)
Weiterhin bestehen Reisewarnungen und alle Reiseziele werden von uns differenziert betrachtet. Über aktuelle Entscheidungen informieren wir sobald wie möglich. Folgend finden Sie Informationen zu den beliebtesten Reisezielen der TUI. Ihr Reiseland ist nicht dabei?
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Reise- und Sicherheitshinweisen aller Urlaubsländer.
Informationen für Deutschland vom Robert-Koch-Institut finden Sie hier oder auf der Website der Bundesregierung.
Das Auswärtige Amt hat unter anderem Mexiko und die Vereinigten Arabischen Emirate seit dem 24. Januar 2021 zu Hochrisikogebieten erklärt. Die Türkei wird ab 11.04. als Hochrisikogebiet eingestuft. Bitte informieren Sie sich hier über die besonderen Maßnahmen für Reisen in Hochrisikogebiete.
+++ Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und einer steigenden 7-Tage-Inzidenz werden für verschiedene Regionen Ausgangssperren veranlasst. Es ist davon auszugehen, dass Fluggäste, deren Abflug/Ankunft und die damit verbundene Anreise/Abreise zum Flughafen in das Zeitfenster einer Ausgangssperre fällt, von dieser Regelung ausgenommen sind. +++
TUI informiert: Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung für die Balearischen Inseln aufgehoben. Mit TUI können Sie seit dem 20.03.2021 nach Mallorca reisen. Buchen Sie schon jetzt Ihren Last Minute oder Sommerlaub nach Mallorca. Sollte es erneut zu einer Reisewarnung aufgrund von COVID-19 kommen, können Sie gebührenfrei von Ihrer Reise zurücktreten.
Um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, gelten für Einwohner und Touristen identische Sicherheitsmaßnahmen, die von der Balearischen Regierung festgelegt worden sind. So sind in Bars und Restaurants maximal vier Personen pro Tisch aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Hotels und Bars schließen um 17 Uhr, ausgenommen davon sind Gastronomiebetriebe in Hotels, die auch abends für eigenen Hotelgäste geöffnet bleiben. Uns liegt die Information vor, dass die die Maskenpflicht auf den Balearen und Kanaren nicht am Strand und an den Pools gilt, solange der Mindestabstand eingehalten wird.
Die Bundesregierung führt für Urlauber ab sechs Jahren im Ausland eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland ein. Die Regelung gilt seit dem 30. März 2021 für alle Zielgebiete und gilt zunächst bis 12. Mai 2021. Mehr Informationen zu der Testpflicht vor Rückflug finden Sie hier. Eine Übersicht zu Testmöglichkeiten vor Ort auf Mallorca finden Sie hier.
Auf Mallorca haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten einen Covid-Test durchführen zu lassen:
In Testcentren und Hotels auf der Insel (z. B. in Cala Millor, Alcudia und an der Playa de Palma)
Spanien inkl. Kanarische Inseln (Stand 15.04.2021)
Spanien inkl. der Kanarischen Inseln werden seit dem 21.02.2021 vom Auswärtigen Amt als normales Risikogebiet eingestuft. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen hier.
SPANIEN: Region Kanarische Inseln
SPANIEN: Region Balearische Inseln (ausgenommen Mallorca)
Die Reisewarnung für die Balearischen Inseln wurde vom Auswärtigen Amt ab dem 14.03.2021 aufgehoben. Bitte beachten Sie jedoch die Regelung zur Unterbringung von nur einem Haushalt im selben Zimmer für den Zeitraum 26.03. bis 11.04.2021. Alle Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier.
SPANIEN: Regionen Spanisches Festland
Alle Reisen nach Spanien (Festland) mit Anreise bis einschließlich 23.05.2021 werden abgesagt.
Aufgrund der Reisewarnungen für die Zielgebiete Spanien inkl. aller Inseln (außer Mallorca) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reise auf eigenen Wunsch zum aktuellen Preis ohne Gebühren umzubuchen.
Deutschland (Stand 08.04.2021)
Bitte beachten Sie die Regelung nach Einreise aus einem Risikogebiet und die Maskenpflicht in deutschen Flughäfen. Darüber hinaus informieren Sie sich bitte zu den Bestimmungen, die für die Rückreise/Einreise in Ihrem Bundesland und des Rückkehrflughafens gelten. Diese können von den Beschlüssen auf Bundesebene abweichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung für innerdeutsche Reisen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reise auf eigenen Wunsch zum aktuellen Preis ohne Gebühren umzubuchen
Umbuchen können Sie über unser Service Center (Tel.: 0511 567 8600, Mo - So 10 - 18 Uhr).
Portugal und Madeira (Stand 15.04.2021)
Madeira wird seit dem 24.01.2021 vom Auswärtigen Amt als Hochrisikogebiet eingestuft. Bitte informieren Sie sich über die besonderen Maßnahmen. Hinweise zu Reisen in Hochrisikogebiete finden Sie hier.
Alle Reisen nach Portugal (ausgeschlossen Faro und Madeira) und auf die Azoren mit Anreise bis einschließlich 15.05.2021 werden abgesagt.
FARO
MADEIRA
Griechenland (Stand 14.04.2021)
Alle Reisen nach Griechenland mit Anreise bis einschließlich 13.05.2021 werden abgesagt.
Österreich (Stand 01.04.2021)
Alle Reisen nach Österreich mit Anreise bis einschließlich 30.04.2021 werden abgesagt.
Umbuchen können Sie über unser Service Center (Tel.: 0511 567 8600, Mo - So 10 - 18 Uhr).
Informationen zu Ihrem Winterurlaub in Österreich in Zeiten von Corona finden Sie hier.
Ägypten, Marokko, Tunesien, Türkei sowie Kapverden (Stand 15.04.2021)
Ägypten: Alle Reisen nach Ägypten mit Anreise bis einschließlich 31.05.2021 werden abgesagt.
Kapverden: Alle Reisen auf die Kapverden mit Anreise bis einschließlich 31.05.2021 werden abgesagt.
Marokko & Tunesien: Alle Reisen nach Marokko und Tunesien mit Anreise bis einschließlich 31.05.2021 werden abgesagt.
Türkei: Alle Reisen in die Türkei (Ausnahme: Antalya) mit Anreise bis einschließlich 23.05.2021 werden abgesagt. Seit dem 11.04. wird die Türkei als Hochrisikogebiet eingestuft. Es gibt keine Änderung der Einreisebestimmungen nach Deutschland (Testpflicht für Reiserückkehrer). Bitte informieren Sie sich eigenständig über die aktuellen Quarantänebestimmungen Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Fernreisen (Stand 15.04.2021)
Aufgrund der weiterhin nicht absehbaren Entwicklung der aktuell vorliegenden Reisewarnungen sagt TUI alle Fernreisen (Pauschal- und Nur-Hotel Buchungen; ausgenommen Malediven, Kuba, Dominikanische Republik, Dubai, Ras Al Khaimah, Cancun/Mexiko), nach Namibia und Israel bis einschließlich 31.05.2021 ab. Sollte Ihre anstehende Reise betroffen sein, werden Sie sobald wie möglich aktiv darüber informiert.
MALEDIVEN: Inselresorts (Stand 15.04.2021)
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE: Dubai und Ras Al Khaimah (Stand 15.04.2021)
Die Vereinigten Arabischen Emirate werden ab dem 24.01.2021 vom Auswärtigen Amt als Hochrisikogebiet eingestuft. Bitte informieren Sie sich über die besonderen Maßnahmen. Hinweise zu Reisen in Hochrisikogebiete finden Sie hier.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK: Punta Cana (Stand 15.04.2021)
MEXIKO: Cancun (Stand 15.04.2021)
KUBA (Stand 01.04.2021)
Alle Anreisen nach Kuba vom 02.04. - 24.05.2021 werden abgesagt.
Die oben genannten Informationen werden allen in MEINE TUI registrierten Kunden zusätzlich im MEINE TUI Portal hinterlegt.
Sollte Ihre Reise durch eine erweiterte Reisewarnung oder bekannte Grenzschließungen storniert werden, erhalten Sie von uns kurzfristig eine Stornobestätigung und ggf. eine Information zu Ihrem persönlichen TUI Reiseguthaben.
Für die bereits geleisteten Zahlungen legen wir ein persönliches TUI Reiseguthaben für Sie an. Die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI Reiseguthaben. Zusätzlich gibt es – je nach Höhe des Reiseguthabens – als Dankeschön für Ihre Treue ein Extra von bis zu 150 Euro on top oder Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung. Sobald das TUI Reiseguthaben zur Einlösung oder Erstattung zur Verfügung steht, informieren wir an dieser Stelle sowie auch hier.
Wir haben zusätzlich die Restzahlungsfrist in der Krisenzeit von 28 Tage auf 7 Tage von Hinreise reduziert, so stellen wir sicher, dass Sie keine Restzahlung leisten, wenn Ihre Reise storniert werden muss. Die verkürzte Restzahlungsfrist gilt für Hinreisen vom 01.03. - 30.04.2021 für die Reiseziele der Fernstrecke, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Portugal, Israel, Kapverden, Türkei, Ägypten, Tunesien, Marokko, Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Tschechien, Dänemark, Frankreich und Polen. Eine verkürzte Restzahlungsfrist gilt auch für Hinreisen vom 01.04. - 30.04.2021 nach Griechenland und Bulgarien. Die verkürzte Restzahlungsfrist gilt für Hinreisen vom 01.05. - 23.05.2021 für die Reiseziele der Fernstrecke, Kapverden, Nordafrika, Türkei, Israel, Spanien, Portugal, Griechenland, Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Polen und Bulgarien.
Immer sicher & flexibel: inkl. COVID-PROTECT-Reiseschutz für alle Reisen bis 31.10.2021 & kostenlose Storno-Option mit FLEX TARIF zubuchbar!
Umfassende Informationen rund um das Reisen (Inlands- sowie Auslandsreisen, Informationen zur Einreise aus Risikogebieten, Merkblatt, Aussteigerkarte) finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit
Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 hat das Bundesministerium für Gesundheit in seinem Infoblatt für Einreisende zusammengefasst
TUI informiert: Ausweitung der Hochrisikogebiete auf weitere Urlaubsregionen
Das Auswärtige Amt hat unter anderem Mexiko, die Vereinigten Arabischen Emirate und Madeira ab Sonntag, den 24. Januar 2021 zu Hochrisikogebieten erklärt.
Neben der allgemeinen Test- und Nachweispflicht werden für Einreisen nach Deutschland aus den o.g. Zielgebieten besondere Maßnahmen vorgesehen:
Ohne diesen Test kann die Rückreise nicht angetreten werden.
Informationen zu Testzentren finden Sie auf den offiziellen Webseiten des jeweiligen Landes bzw. Urlaubsorts.
Bitte beachten Sie folgende Reisebestimmungen:
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Neben der allgemeinen Test- und Nachweispflicht werden für Einreisen nach Deutschland aus den o.g. Urlaubsländern besondere Maßnahmen vorgesehen. Sie sind dazu verpflichtet bereits bei Rückreise einen Nachweis über ein negatives Covid-19-Testergebnis mitzuführen und am Check In vorzulegen. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise in Deutschland vorgenommen werden. Ohne diesen Test kann die Rückreise nicht angetreten werden. Für die Organisation und Bezahlung dieses Tests sind Sie selbst verantwortlich. Informationen zu Testzentren finden Sie auf den offiziellen Webseiten des jeweiligen Landes bzw. Urlaubsorts.
Wichtig ist, dass Sie sich über die aktuellen Maßnahmen auf Madeira und die Entwicklung informieren.
Es besteht eine Anmeldepflicht über http://www.einreiseanmeldung.de und die Vorgabe einer bis zu 10-tägigen Quarantäne je nach Bundesland.
Kann ich ohne negativen Test am Flughafen im Urlaubsgebiet einchecken?
Nein, ohne einen negativen Test ist ein Check-In vor Ort am Flughafen nicht möglich und Sie werden nicht befördert.
Das Testergebnis muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegt werden.
Für Kinder gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.
Kann ich gebührenfrei umbuchen oder stornieren?
Sie können Ihre Reise kostenfrei umbuchen oder stornieren.
Wie erhalte ich Informationen zu Teststationen im Urlaubsgebiet?
Bitte erkundigen Sie sich eigenständig, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen.
Informationen zu Testzentren finden Sie auf den offiziellen Webseiten des jeweiligen Landes bzw. Urlaubsorts.
Eine kleine Übersicht von Testmöglichkeiten finden Sie unter den folgenden Links:
Hurghada, Ägypten
Marsa Alam, Ägypten
Costa Rica
Dubai
Kanarische Inseln
Kenia
Kroatien
Kuba
La Gomera
Madeira
Mallorca
Malediven (siehe auch: Testing Guideline Malediven)
Mexiko
Punta Cana, Dominikanische Republik
Sansibar
Seychellen
Sri Lanka
Antalya, Türkei
Bitte beachten Sie, dass ggf. einige Reiseziele aktuell nicht mit TUI bereisbar sind.
Muss ein Nachweis über einen Test erbracht werden?
Ja, bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, welches frühestens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland vorgenommen werden darf.
Dies ist beim Check-In am Flughafen vorzulegen.
Wer trägt die Kosten für den erforderlichen Covid-19 Test im Urlaubsgebiet?
Die Kosten für den Covid-19 Test sind von Ihnen zu tragen.
Wie alt darf das Testergebnis sein?
Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland sein.
Bin ich durch den Test im Zielgebiet von der 10-tägigen Quarantänepflicht in Deutschland befreit?
Nein. Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Besteht für Transitreisende auch eine Testpflicht?
Die Testpflicht gilt auch für Transitreisende, die über Deutschland zurück in Ihr Heimatland, z.B. nach Österreich, in die Schweiz ... reisen.Transitreisende aus Hochinzidenzgebieten und sonstigen Risikogebieten sind nur unter bestimmten Umständen von der Anmelde-, Test- wie auch Quarantänepflicht ausgenommen.
Wenn ich nicht rechtzeitig vor Abreise an einen COVID-19 Test komme, kann ich in meiner gebuchten Unterkunft bleiben?
Bitte wenden Sie sich vor Ort an die zuständige Reiseleitung oder an die Kontaktdaten auf Ihrem Reiseplan.
Die Kollegen prüfen, ob der Aufhenthalt im Urlaubshotel bis zum Erhalt eines COVID-19 Tests möglich ist.
Mein Test im Urlaubsgebiet ist positiv. Wie ist das weitere Vorgehen?
Es greift COVID Protect.
Die Bundesregierung führt für Urlauber ab sechs Jahren im Ausland eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland ein. Die Regelung tritt ab 30. März 2021 für alle Zielgebiete in Kraft und gilt zunächst bis 12. Mai 2021.
Bei dem Test handelt es sich um einen Antigen- oder PCR Test, der von medizinischem Personal ab 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland durchgeführt werden muss. Ein offizielles Dokument mit dem Testergebnis muss beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einreise aus einem Risikogebiet
Bitte beachten Sie die Regelung nach Einreise aus einem Risikogebiet hin, hier besteht seit 08.11.2020 eine Anmeldepflicht (www.einreiseanmeldung.de), die Vorlage eines negativen Covid 19 Test innerhalb von 48 Stunden nach Einreise sowie einer bis zu 10-tägigen Quarantäne – abhängig vom Bundesland. Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Darüber hinaus informieren Sie sich bitte zu den Bestimmungen, die für die Rückreise/Einreise in Ihrem Bundesland und des Rückkehrflughafens gelten. Diese können von den Beschlüssen auf Bundesebene abweichen.
Soweit eine digitale Einreiseanmeldung für den Passagier über die Webseite aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss stattdessen das beigefügte Formular „Ersatzmitteilung“ (PDF, 75 KB) in Papierform vollständig ausgefüllt an die Bundespolizei in Deutschland ausgehändigt werden. Detailierte Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie zudem in diesem Infoblatt (PDF, 31 KB).
Hinweis: Die Pflicht für Passagiere, die sich in der Türkei aufgehalten haben und nach Deutschland reisen wollen, einen negativen PCR-Test beim Boarding vorzuweisen, besteht weiterhin fort.
Der Test darf bei Einreise in Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Sollte sich bzgl. dieser Testpflicht eine Aktualisierung ergeben, informieren wir Sie an dieser Stelle. (Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen und Irrtümer).
COVID-19 Tests bei Einreise nach Deutschland: Für Reisende, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, besteht eine Testpflicht auf das COVID-19 Virus sowie die Pflicht sich in häusliche Quarantäne zu begeben, bis ein Negativ-Ergebis des Tests vorliegt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien (außer Balearen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Grundsätzlich ist ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle mitzuführen, welches einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Aktuelle Testpflichtvorgaben der spanischen Regierung für die Kanarischen Inseln und Mallorca
Reisende benötigen weiterhin verpflichtend einen negativen, maximal 72 Stunden alten Covid19-Test. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test vorlegen. Das Zertifikat ist bei Einreise am Flughafen sowie ggf. bei Check-in im Hotel vorzulegen.
Kanaren-Reisende sind für die Organisation und Bezahlung dieses Tests selbst verantwortlich. Die Durchführung eines PCR-Tests ist über die bekannten Stellen möglich: u.a. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Testzentren, Flughäfen, vor Ort oder über unseren Partner DasLab an ausgewählten Standorten.
Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid“ aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Bei Einreise nach Spanien erfolgt eine Gesundheitskontrolle mittels Temperaturmessung, Auswertung durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden. Personen mit einer Temperatur von mehr als 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten werden einer eingehenderen Untersuchung unterzogen.
Bitte informieren Sie sich hier zu den weiteren Bestimmungen in Spanien.
Reisende müssen ab dem 09.07.20 einen Tag vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular (PLF - Passenger Locator Form) ausfüllen. Alternativ können Sie das Formular auch über die mobile App Visit Greece, die im Play Store und im App Store erhältlich ist, ausfüllen.
Das Online-Formular für Griechenland finden Sie hier: https://travel.gov.gr/#/ Tipp: Nutzen Sie den Webbrowser Mozilla Firefox um das Online-Formular aufzurufen.
Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Der QR-Code wird einen Tag vor der Anreise um 23:01 Uhr generiert und per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse versendet. Sollten Sie keine Mail im Posteingang erhalten, schauen Sie auch bitte in Ihrem Spam- oder Junk-Ordner nach.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei der Registrierung über die PLF sind der griechischen Regierung bekannt – an einer Problemlösung wird gearbeitet. Haben Sie das PLF Formular einen Tag vor Abreise ausgefüllt, aber keinen QR Code erhalten, sieht man aktuell von einer Geldstrafe ab. Wurde das PLF Formular nicht ausgefüllt und der QR-Code kann nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die griechischen Behörden sind außerdem dazu angehalten stichprobenartig einreisende Gäste auf den Erreger COVID-19 zu testen. Dieser Test ist für Reisende kostenlos. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der PLF ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse, z. B. Ihrem Hotel, erlaubt.
Flüge nach Griechenland
Kann weder ein QR Code oder eine Registrierungsbestätigung vorgelegt werden, darf der Gast NICHT transportiert werden! Zudem gibt es auch die Möglichkeit Reisebegleiter, die keine Familienmitglieder sind unter einem QR anzumelden. Alle Reisebegleiter eines Anmelders werden auf der PLF unter der entsprechenden Rubrik ausgewiesen.
Bitte beachten Sie folgende Reisebestimmungen:
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Wichtig ist, dass Sie sich über die aktuellen Maßnahmen auf Madeira und die Entwicklung informieren.
Es besteht eine Anmeldepflicht über http://www.einreiseanmeldung.de und die Vorgabe einer bis zu 10-tägigen Quarantäne je nach Bundesland.
In einzelnen süditalienischen Regionen gibt es eine Registrierungspflicht in Zusammenhang mit COVID-19. Dies betrifft die Regionen: Sardinien, Sizilien, Apulien und Kalabrien. Vor Ihrer Einreise in diese Regionen sind Urlauber verpflichtet Registrierungsdokumente auszufüllen und diese 48 Stunden vor Abflug/Reiseantritt an die Behörden vor Ort zu übermitteln. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, das bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf. Alle dazu vorliegenden Informationen, Links und Dokumente finden Sie hier: Hinweise für Reisen nach Süditalien
Für ganz Italien gilt: Bei nationalen und internationalen Flügen von und zu italienischen Flughäfen dürfen auf Anweisung der Luftfahrtbehörde Enac keine Rollkoffer und größere Handgepäckstücke an Bord gebracht werden. Das Handgepäck muss unter dem Sitz verstaut werden.
Die zyprische Regierung hat die Einreisebestimmung geändert. So müssen sich alle Reisenden vor Einreise unter https://cyprusflightpass.gov.cy/ registrieren und zusätzlich ein mehrseitiges Formular ausfüllen (Mediterranean Hospital of Cyprus Form). In Flugzeugen dürfen nur medizinische Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden (ein selbstgenähter Mundschutz sowie Schals oder Tücher reichen nicht aus) und es darf kein Bordservice durchgeführt werden. Es kann sein, dass alle Passagiere eines ausgewählten Fluges nach der Landung einen Covid-19 Test machen müssen. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.
Laut uns vorliegenden Informationen kann es ab Montag den 13.07.2020 bei nicht Vorlage des Flight Passes bei Einreise nach Zypern zu einer Geldstrafe in Höhe von 300€ kommen.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen müssen. Nach Einreise über die Türkei wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt, der kostenfrei ist. Sämtliche Reisende müssen anschließend in ihren Hotelzimmern / ihren Unterkünften in Quarantäne untergebracht bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch alle anderen Reisenden des Fluges in Quarantäne verbleiben müssen. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests, die Kosten für die Quarantäne muss der Reisende tragen.
Türkei:
Bitte beachten Sie die Einreisebeschänkungen für die Türkei: Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test für alle Reisenden ab 6 Jahren vorzulegen, der zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Zusätzlich müssen sich Reisende in die Türkei online auf https://register.health.gov.tr/ registrieren. Das Formular muss innerhalb von 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt sein. Mehr Informationen finden Sie auf der Website https://register.health.gov.tr/.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
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Bedingungen:
Kommt es zu einer Reisewarnung, informieren wir Sie, ob Sie reisen können oder die Reise abgesagt wird. Hierbei gibt es ggf. die Möglichkeit ein Reiseguthaben anzulegen, dass Sie bei der nächsten Buchung mit einem Extra-Guthaben einlösen oder sich jederzeit erstatten lassen können. Für Anreisen ab 01.11.2021 gelten unverändert die in Ihrem Reisevertrag angegebenen Umbuchungs- und Stornobedingungen, sofern es keine Reisebeschränkungen seitens des Auswärtigen Amtes gibt (siehe Informationen des Auswärtigen Amtes).
Wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um Ihre Reise umzubuchen oder zu stornieren: 0511-567 8600, Mo - So 10 - 18 Uhr Sie haben Ihre Reise bei einem anderen Online Portal oder im Reisebüro gebucht? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle |
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TUI gebucht worden, bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchungs- bzw. Stornomöglichkeit. Sollten Sie Ihre Reise nicht antreten wollen, können Sie Ihre Buchung bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder stornieren.
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TUI belohnt Reisende, deren Urlaub außerhalb Deutschlands bis zum 14. Juni (Reisen innerhalb von Deutschland bis 24. Mai) aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, mit einer zusätzlichen Gutschrift. Als Dankeschön für ihre Treue erhöht TUI das Reiseguthaben um bis zu 150 Euro pro Buchung. Mit Ihrer Entscheidung für das TUI-Reiseguthaben unterstützen Sie insbesondere auch Ihr persönliches Reisebüro, die Reiseleiterinnen und Gästebetreuer in den Urlaubsorten, sowie die Hoteliers oder Gastronomen und ihre Familien an den schönsten Stränden der Welt.
Mit dem TUI-Reiseguthaben können Sie bis zum 31.12.2021 von zusätzlichen Anreizen profitieren und damit sogar mehr Urlaub im Vergleich zu ihrer ursprünglichen Buchung bekommen.
Bitte beachten Sie die seit Sonntag, 24.01.2021 geltenden Einreisebedingungen aus Hochrisikogebieten.
Aufgrund einer Anordnung des Bundesministerium für Gesundheit müssen Passagiere, die ab Montag, den 09.11.2020, aus einem Risikogebiet gemäß RKI ( www.rki.de/covid-19-risikogebiete) nach Deutschland einreisen, Ihre beabsichtigte Einreise über die Seite www.einreiseanmeldung.de vorab anmelden. Darüber hinaus informieren Sie sich bitte zu den Bestimmungen, die für die Rückreise/Einreise in Ihrem Bundesland und des Rückkehrflughafens gelten. Diese können von den Beschlüssen auf Bundesebene abweichen.
Soweit eine digitale Einreiseanmeldung für den Passagier über die Webseite aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss stattdessen das Formular „Ersatzmitteilung“ in Papierform vollständig ausgefüllt werden. Das Formular finden Sie hier. Für Nicht-Schengen-Flüge gilt, dass das ausgefüllte Fomular an die Bundespolizei in Deutschland ausgehändigt werden muss. Auf allen anderen Flügen wird das Formular von der Airline Crew eingesammelt.
Falls Sie sich für die Buchung in ein vom Auswärtigen Amt definiertes Risikogebiet aufgrund der Covid-19-Pandemie entschieden haben, beachten Sie bitte, dass sich hierdurch die Wahrscheinlichkeit von Quarantänemaßnahmen in und/oder nach ihrem Urlaub erhöht.
Bei einem Urlaub mit der TUI gehen Sie auf Nummer sicher, denn TUI bietet Ihnen den größtmöglichen Schutz vor Infektionen in diesen ungewöhnlichen Zeiten. Dafür haben wir neue Standards bei Hygiene, Schutz und Sicherheit sowohl an Bord ihrer Flugzeuge als auch in den Hotels, Reisebüros und während der Ausflüge entwickelt. Alle bei TUI buchbaren Hotels haben zugesichert, die empfohlenen Hygienestandards einzuhalten.
Bitte halten Sie sich auch im Urlaub an die bekannten Verhaltensmaßnahmen, um sich selbst und andere zu schützen:
Weitere nützliche Tipps erhalten Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ( https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html)
Dennoch gilt: Auch in Ihrem Heimatland besteht grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko - ebenso kann TUI die Gefahr einer Ansteckung auch im Urlaubsgebiet nicht ausschließen. Bei Reisen trotz Reisewarnung ist es unerlässlich, neben den Anweisungen der örtlichen Behörden auch denen der Reiseleitung sowie des Hotel- und Flugpersonals Folge zu leisten.
Natürlich haben Sie bei der Urlaubsbuchung einer Region mit existierender Reisewarnung weiterhin die Möglichkeit, kostenlos zu stornieren.
Sie möchten Ihre bereits gebuchte Reise* antreten? (Stand 26.02.2020)
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Reisen mit Reisewarnung gilt für alle bereits gebuchten Pauschal- und Hotelbuchungen der Marken TUI, airtours, XTUI, Fly & Mix sowie für ltur Neubuchungen seit dem 10.11.2020. Das Angebot ist nicht gültig für TUI Ticket Shop, Flugeinzelplatz, airtours Cruises und airtours Private Travel.
*Hier handelt es sich um die folgenden Länder: Malediven, Cancun/Mexiko, Antalya/Türkei, Dubai, Punta Canta/Dominikanische Republik, Kanarische Inseln. Eine Übersicht finden Sie auch hier.
Bitte halten Sie sich auch im Urlaub an die bekannten Verhaltensmaßnahmen, um sich selbst und andere zu schützen:
Dennoch gilt: Auch in Ihrem Heimatland besteht grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko - ebenso kann TUI die Gefahr einer Ansteckung auch im Urlaubsgebiet nicht ausschließen. Bei Reisen trotz Reisewarnung ist es unerlässlich, neben den Anweisungen der örtlichen Behörden auch denen der Reiseleitung sowie des Hotel- und Flugpersonals Folge zu leisten. Natürlich haben Sie bei der Urlaubsbuchung einer Region mit existierender Reisewarnung weiterhin die Möglichkeit, kostenlos zu stornieren. Sollte die Reisewarnung aufgehoben werden, ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.
Die Bundesregierung bestätigt, dass eine Reisewarnung kein Reiseverbot ist. Daher bietet TUI Reisen mit Reisewarnung auf die Kanarischen Inseln, die Malediven, in Cancun/Mexiko, Antalya/Türkei, Faro/Portugal (ROBINSON Club Quinta da Ria), Dubai und Punta Cana/Dominikanische Republik an. Um Ihre bereits gebuchte Reise bei existierender Reisewarnung zu stornieren, klicken Sie bitte hier Reise verbindlich stornieren und folgen den Hinweisen auf der sich öffnenden Seite. (Stand 15.04.2021)
Bitte informieren Sie sich über Einreisebestimmungen und die Entwicklungen in ihrem Urlaubsland. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, dass Sie sich zu den Bestimmungen informieren, die für die Rückreise/Einreise in Ihrem Bundesland und des Rückkehrflughafens gelten. Diese können von den Beschlüssen auf Bundesebene abweichen.
Alle Kunden mit Anreisen auf die Kanarischen Inseln bis einschließlich 31.05.2021 haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise.
Alle Kunden mit Anreisen nach Antalya/Türkei bis einschließlich 15.05.2021 haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise. Ab 11.04. wird die Türkei als Hochrisikogebiet eingestuft. Es gibt keine Änderung der Einreisebestimmungen nach Deutschland (Testpflicht für Reiserückkehrer). Bitte informieren Sie sich eigenständig über die aktuellen Quarantänebestimmungen Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Alle Kunden mit Anreisen nach Punta Canta/Dominikanische Republik bis einschließlich 31.05.2021 haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise.
Alle Kunden mit Anreisen auf die Malediven bis einschließlich 31.05.2021 haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise.
Alle Kunden mit einer Bestandsbuchung mit Anreise nach Dubai bis einschließlich 31.05.2021 haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise.
Alle Kunden mit Anreise nach Cancun/Mexiko bis einschließlich 31.05.2021 haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise.
Alle Kunden, die den ROBINSON Club Quinta da Ria mit Anreise vom 20.04.2021 bis einschließlich 04.05.2021 nach Faro (Algarve) gebucht haben, haben die Wahl: Umbuchung/Stornierung oder Durchführung ihrer bereits gebuchten Reise.
Für welche Ziele gilt das Angebot „Reisen mit Reisewarnung“ bei TUI?
TUI bietet Buchungen in ein Land oder eine Region mit bestehender Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amts an: eine Übersicht über die aktuellen Länder finden Sie hier. Eine Freischaltung weiterer Urlaubsgebiete ist nicht ausgeschlossen und wird regelmäßig geprüft.
Darf ich trotz Reisewarnung des Auswärtiges Amt reisen?
Eine Reisewarnung ist grundsätzlich kein Reiseverbot, Sie dürfen also reisen, wenn Sie dies wünschen. Beachten Sie bitte, dass Reisen in diese Urlaubsländer mit Quarantänemaßnahmen einhergehen können.
Kann ich meine gebuchte Reise trotzdem stornieren?
Ja, liegt eine offizielle Reisewarnung für Ihr gebuchtes Reiseziel vor, können Sie Ihre Reise gebührenfrei umbuchen (Ausnahmen: X-TUI, Baustein-Buchung mit Linienflügen und Fly & Mix) oder stornieren.
Ist der Urlaub im Risikogebiet mit TUI sicher?
TUI bietet Ihnen im Urlaub den größtmöglichen Schutz vor Infektionen. Dafür haben wir neue Standards bei Hygiene, Schutz und Sicherheit sowohl an Bord unserer Flugzeuge als auch in den Hotels, Reisebüros und während der Ausflüge entwickelt. Alle bei TUI buchbaren Hotels haben zugesichert, die empfohlenen Hygienestandards einzuhalten.
Wenn Sie Ihren Urlaub mit TUI antreten, sind Sie während des Aufenthalts durch unseren COVID PROTECT-REISESCHUTZ gegen mögliche Kosten durch eine Corona Erkrankung abgesichert. So wie in Ihrem Heimatland grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko besteht, kann TUI die Gefahr einer Ansteckung auch im Urlaubsgebiet nicht ausschließen.
Was muss ich bei der Einreise in ein Risikogebiet beachten?
Falls Sie sich für die Buchung in ein vom Auswärtiges Amt definiertes Risikogebiet aufgrund der Covid-19-Pandemie entschieden haben, beachten Sie bitte, dass sich hierdurch die Wahrscheinlichkeit von Quarantänemaßnahmen in und/oder nach ihrem Urlaub erhöht. So wie in Ihrem Heimatland grundsätzlich ein Ansteckungsrisiko besteht, kann TUI die Gefahr einer Ansteckung auch im Urlaubsgebiet nicht ausschließen. Bei Reisen im Zeitraum einer bestehenden Reisewarnung ist es unerlässlich, neben den Anweisungen der örtlichen Behörden auch denen der Reiseleitung sowie des Hotel- und Flugpersonals Folge zu leisten.
Welche Verhaltensmaßnahmen gelten in einem Risikogebiet?
Jedes Land definiert unterschiedliche Verhaltensregeln, die sich ändern können. Informieren Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Reiselandes (insbesondere über Hinweise zu gefährdeten Regionen, zu meidenden Lokalitäten und bekannten Hotspots) und halten Sie diese ein. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden zum eigenen und zum Schutz anderer Personen folgende Verhaltensregeln:
Halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
Tragen Sie in geschlossenen Räumen und an Orten, wo dies vorgeschrieben wird und die Mindestabstände schwer eingehalten werden können, einen Mund-Nasen-Schutz.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich Ihre Hände und vermeiden Sie es, sich ins Gesicht zu fassen.
Halten Sie sich an die Nies-Etikette (Armbeuge).
Vermeiden Sie im Krankheitsfall jeden unnötigen Kontakt zu anderen Personen.
Sorgen Sie nach Möglichkeit für gut belüftete Räume.
Hier erhalten Sie weitere nützliche Tipps und Hygieneempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bin ich im Urlaub in einem Risikogebiet abgesichert?
Wenn Sie Ihren Urlaub mit TUI antreten, sind Sie während des Aufenthalts durch unseren COVID PROTECT-REISESCHUTZ (https://www.tui.com/covid-protect/) gegen mögliche Kosten durch eine Corona Erkrankung abgesichert. Davon ausgeschlossen sind jedoch eventuell entstehende Lohnausfälle bei Quarantänemaßnahmen. Prüfen Sie außerdem die aktuellen Bedingungen Ihrer benötigten Versicherungsleistungen (Auslandskrankenversicherung, Reisehaftpflicht, etc.), ob diese ggf. einen Ausschluss von Urlaubsgebieten mit Reisewarnung enthalten.
Muss ich in Quarantäne, wenn ich in ein Risikogebiet einreise?
In allen Urlaubsregionen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie sich unter Umständen schon im Urlaub und/oder aber auch danach in Quarantäne begeben müssen.
Was passiert, wenn ich mich im Urlaubsland nicht an die geltenden Vorgaben halte?
Die Reiseleitung vor Ort und die Mitarbeiter der Hotels sind angewiesen, all unsere Kunden bestmöglich zu schützen und machen auf Verstöße aufmerksam. Werden die Vorgaben und Regeln wiederholt missachtet, können örtliche Autoritäten eingeschaltet werden. Tritt ein solcher Fall ein, wird seitens des Kunden der Reisevertrag nicht eingehalten und TUI kann vom Vertrag zurücktreten. In so einem Fall sind entstehende Folgekosten selbst zu tragen.
Muss ich bei meiner Rückreise nach Deutschland in Quarantäne?
Reisen Kunden aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein oder haben sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten, besteht aktuell grundsätzlich eine Corona-Test- sowie eine Quarantänepflicht. Nach der Einreise nach Deutschland haben sich Reisende unmittelbar an ihren Heimatort zu begeben und sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Haben Sie sich nach Ihrer Rückkehr testen lassen und es liegt ein negatives Testergebnis vor, führt das in den meisten Bundesländern dazu, dass keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. In bestimmten Ländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig. Zudem sind die örtlichen Gesundheitsbehörden zu informieren. Tests können direkt am Flughafen oder über einen niedergelassenen Arzt nach vorheriger telefonischer Anmeldung und Absprache durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums.
Sind alle Hotels in einem Gebiet mit bestehender Reisewarnung geöffnet? Kann ich in mein Lieblingshotel?
Aufgrund der aktuellen Situation und der mangelnden Auslastung in den vergangenen Wochen und Monaten haben einige Hotels geschlossen und sind somit leider nicht buchbar. Trotzdem ist unser Hotelangebot vielfältig und Sie finden sicher eine passende Unterkunft. Haben Sie ein Hotel gebucht, welches aufgrund der aktuellen Lage nicht öffnet, oder die Entscheidung trifft, zu schließen, bieten wir Ihnen eine alternative, gleichwertige Unterkunft an.
TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.
Bitte beachten Sie: Die TUI 4U GmbH ist Vermittlerin Ihres gebuchten Fluges. Ihr Vertragspartner ist die Fluggesellschaft. Jede Fluggesellschaft entscheidet selbst darüber, wie sie mit gebuchten bzw. stornierten Flügen umgeht und ob sie Umbuchungen, Voucher in Höhe des gezahlten Flugpreises oder Rückerstattungen gewährt. Hierauf hat TUI 4U GmbH als Vermittlerin keinen Einfluss und wir müssen uns an die Vorgaben Ihrer gebuchten Fluggesellschaft halten. Aufgrund der aktuellen Situation kommt es bei uns zu einem hohen Aufkommen und somit zu einer längeren Bearbeitungszeit. Sie erreichen uns momentan am besten per E-Mail unter servicecenter-flug@tui4u.de. Um auf Ihr Anliegen schneller reagieren zu können bitten wir Sie, uns Ihren Abflugtermin, den Buchungscode und die Airline bereits in der Betreffzeile Ihrer E-Mail mitzuteilen. Wir entschuldigen uns für die derzeit unbefriedigende Situation. Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir von Remindern abzusehen. Eine Priorisierung nach Dringlichkeit nehmen wir intern vor.
Wie erfahre ich, ob meine Flugbuchung weiterhin Bestand hat?
Die aktuellen Informationen zu Ihrer Flugbuchung finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft. Um den Status Ihres Fluges zu überprüfen empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft zu informieren, bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Flüge, die von der Fluggesellschaft annulliert worden sind
Sollte Ihr Flug annulliert worden sein, werden Sie per E-Mail entweder von der Fluggesellschaft direkt oder von unserem Service Center-Team kontaktiert. Jede Fluggesellschaft entscheidet selbst darüber, wie sie mit gebuchten bzw. stornierten Flügen umgeht und ob sie Umbuchungen, Voucher in Höhe des gezahlten Flugpreises oder Rückerstattungen gewährt. Hierauf hat TUI 4U GmbH als Vermittlerin keinen Einfluss und wir müssen uns an die Vorgaben Ihrer gebuchten Fluggesellschaft halten. Alle Annullierungen, die sich aus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben, werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände verzögert sich aktuell die Bearbeitung der Anfragen.
Buchung stornieren oder Umbuchung vornehmen
Viele Fluggesellschaften bieten Rückerstattungen oder Umbuchungsmöglichkeiten für Flüge in/durch/aus Gebieten an, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind. Jede Fluggesellschaft entscheidet selbst darüber, wie sie mit gebuchten bzw. stornierten Flügen umgeht und ob sie Umbuchungen, Voucher in Höhe des gezahlten Flugpreises oder Rückerstattungen gewährt. Hierauf hat TUI 4U GmbH als Vermittlerin keinen Einfluss und wir müssen uns an die Vorgaben Ihrer gebuchten Fluggesellschaft halten.
Besonderheiten für Low-Cost-Fluggesellschaften
Falls Ihr Flug von einer Low-Cost-Fluggesellschaft (z. B. Ryanair, Easyjet oder Vueling) durchgeführt wird, wenden Sie sich bei Stornierungs- und Umbuchungsanfragen bitte direkt an die Fluglinie. Viele Low-Cost-Fluggesellschaften ermöglichen den Kunden, Änderungen an ihrer Buchung direkt auf ihrer Webseite über den Bereich "Buchungen verwalten" vorzunehmen.
Die Situation an den Flughäfen
Viele internationale Flughäfen haben angekündigt, ihre Maßnahmen zu verschärfen und zusätzliche Gesundheitskontrollen für Passagiere anzuordnen. Es sind aus diesem Grund Verzögerungen zu erwarten. Es sollte zusätzliche Zeit für die Kontrollen an den Flughäfen eingeplant werden, um den Abflugsteig rechtzeitig zu erreichen. Auf den Webseiten der Flughäfen finden Sie Informationen, die laufend aktualisiert werden.
Wie erreiche ich das Service Center der TUI 4U?
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Buchung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir sind weiterhin für Sie da, aber momentan am besten per E-Mail unter servicecenter-flug@tui4u.de erreichbar. Um auf kurzfristige Abflüge schneller reagieren zu können bitten wir Sie, uns Ihren Abflugtermin, den Buchungscode und die Airline bereits in der Betreffzeile Ihrer E-Mail mitzuteilen. Die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen finden Sie auf der jeweiligen Webseite der gebuchten Fluggesellschaft. Wenn Ihre Flugbuchung von einer Streichung betroffen ist, werden wir Sie informieren. Angesichts der extrem hohen Anzahl von Kunden, die Unterstützung benötigen, bitten wir alle Reisenden, deren Reisedaten mehr als 14 Tage in der Zukunft liegen zu warten, bevor sie uns kontaktieren. Wir stellen damit sicher, dass wir den Passagieren, deren Abflüge unmittelbar bevorstehen, behilflich sein können.
Wir arbeiten hart daran, dass alle Kunden die Unterstützung erhalten, die sie aktuell benötigen. Zu diesem Zweck müssen wir unter diesen außergewöhnlichen Umständen Anfragen nach Abreisedatum priorisieren. Unser Service Center-Team wird weiterhin sein Bestes tun, um für Sie eine passende Lösung zu finden.
Visa-Einschränkungen/Reisewarnung
Aktuelle Reise- und Visa-Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt Ihres Landes oder Ihres Reiseziels. Für deutsche Staatsbürger finden Sie hier die aktuellen Informationen.
Besondere Bedingungen für den Flug
Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuellen Bedingungen auf dem Flug wie zum Beispiel die Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung. TUIfly-spezifische Informationen finden Sie hier.
Eine Reiserücktrittversicherung tritt in Kraft, wenn Sie vor Reiseantritt unerwartet schwer erkranken und ihre Reise nicht antreten können. Eine Reiserücktrittversicherung tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Sie aus Angst vor einer Ansteckung von Ihrer Reise zurücktreten möchten. Bei Erkrankungen im Urlaub hilft die Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten für einen Rücktransport abdeckt. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen in denjenigen Fällen, in denen die Reisewarnung aufgrund anderer Gründe ausgesprochen wird.
Gut zu wissen: TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.
Was mache ich, wenn mein Reisebüro geschlossen hat?
Aufgrund der aktuellen Anordnung der Landesregierung haben wir unsere TUI Reisebüros seit dem 17.03.2020 bis auf weiteres geschlossen. Wir bleiben aber trotzdem weiterhin per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar! An alle weiteren Reisebüros und Buchungsstellen wenden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch oder per E-Mail, um Informationen zu erhalten. Die Kontaktdaten aller TUI Standorte finden Sie hier: www.tui.com/reisebuero
Wie kann ich Kontakt zu TUI aufnehmen?
Sie erreichen uns am besten telefonisch Mo - So 10 - 18 Uhr: 0511 567 8600
TIPP - Mit nur einem Klick schneller zur passenden Antwort!
Klicken Sie auf die Schaltfläche Ihres gewünschten Themenbereiches um schneller zur passenden Antwort zu gelangen.
Gibt es bei TUI eine Impflicht bzw. kann ich nur mit TUI verreisen, wenn ich bereits geimpft wurde?
Ich reise bald in den Urlaub und bin besorgt, was passiert, wenn ich mich im Urlaubsort mit Covid-19 infiziere. Wer übernimmt die Kosten, falls ich in Quarantäne muss, meinen Rückflug nicht antreten kann, länger im Urlaubsgebiet bleiben muss?
Mit TUI sind Sie während Ihrer TUI-Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid-19/Corona Infektion geschützt. Dieser Schutz ist im Reisepreis inkludiert für TUI Gäste, die bis zum 31.10.2021 (letzte Hinreise, letzter Rückreisetermin 31.01.2022) in den Urlaub reisen und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben. Bitte informieren Sie sich, welche Leistungen der TUI keinen Versicherungsschutz haben.
Covid Protect: Mit dem TUI Reiseschutz sorgenfrei in den Urlaub - alle Leistungen finden Sie hier.
Sollten Sie bereits bei Einreise in ein Land (entweder durch Stichproben oder flächendeckend angeordnete Tests) positiv auf das Covid-19 Virus getestet sein, wenden Sie sich bitte an die 24/7-Notfall-Hotline und App mit ärztlicher Teleberatung und medizinischer Assistenz (Tel. 0049 221 8024 71 885).
Ich kann meine gebuchte Reise aufgrund von Covid-19 Symptomen/einer Covid-19 Diagnose oder einer empfohlenen 14-tägigen Quarantäne nicht antreten.
Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen in den oben genannten Fällen, sofern Sie eine Pauschalreise oder eine Unterkunft bei der TUI gebucht haben:
Wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um Ihre Reise umzubuchen oder zu stornieren (Tel.:0511-567 8600, Mo - So 10 - 18 Uhr).
Wenn Sie Ihre Reise bei einem anderen Online-Portal oder im Reisebüro gebucht haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
Gerne überprüfen wir, ob eine gebührenfreie Umbuchung beziehungsweise Stornierung auf eine neue TUI-Reise im Rahmen einer unserer Neubuchungs- beziehungsweise Umbuchungsaktionen möglich ist.
Sofern keine gebührenfreie Stornierung möglich ist, gelten die Gebühren der TUI AGB & Reisebedingungen.
Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zur Prüfung einer Kostenübernahme an Ihren Versicherer.
Meine Antworten im Gesundheits-Check und/oder eine Temperaturprüfung am Flughafen entsprechen nicht den Kriterien für eine Reiseerlaubnis.
Sie werden an die Fluggesellschaft verwiesen und erhalten nach genauerer Prüfung eine Entscheidung über die Reiseerlaubnis bzw. ein Reiseverbot.
Sollten Sie Ihre Reise stornieren müssen, gelten die Gebühren der TUI AGB & Reisebedingungen. Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zur Prüfung einer Kostenübernahme an Ihren Reiseversicherer.
Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zur Prüfung einer Kostenübernahme an Ihren Reiseversicherer.
Ich wohne in einem Bezirk, der Covid-19 bedingt gesperrt ist.
Wenn Sie Ihre Reise unverschuldet nicht antreten können, ermöglichen wir Ihnen, gebührenfrei und zum aktuellen Reisepreis auf eine neue TUI Reise Ihrer Wahl umzubuchen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung (Tel.:0511-567 8600, Mo - So 10 - 18 Uhr). Wenn Sie Ihre Reise bei einem anderen Online-Portal oder im Reisebüro gebucht haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
Wenn Sie Ihre Reise lieber stornieren möchten, gelten die Gebühren der TUI AGB & Reisebedingungen.
Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zur Prüfung einer Kostenübernahme an Ihren Reiseversicherer.
Es gibt eine öffentliche Berichterstattung zu neuen Covid-19 Fällen im Urlaubsgebiet/Urlaubsland, das Auswärtige Amt/die örtlichen Behörden ändern ihre Reisehinweise aber nicht.
Wir orientieren uns bei allen Entscheidungen zu Reiseabsagen an den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Sofern keine offizielle Reisewarnung vorliegt bzw. nicht ausdrücklich von nicht notwendigen touristischen Reisen abgeraten wird, gelten für Ihre Umbuchungs- oder Stornierungswünsche die TUI AGB & Reisebedingungen.
In meiner gebuchten Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf und die Unterkunft geht in den Lockdown.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, erfolgt eine Information an alle Kunden, die diese Unterkunft gebucht haben und innerhalb des 14-tägigen Lockdowns anreisen würden.
Sollten Sie hiervon betroffen sein, organisieren wir für Sie eine adäquate Ersatzunterkunft, in der Sie zum gebuchten Reisetermin wie geplant Ihren Urlaub genießen können.
Wünschen Sie eine andere Unterbringung oder die Umbuchung in einen anderen Urlaubsort/ Urlaubsland unterstützen wir Sie gern, übernehmen in diesem Fall aber nicht die hierbei ggf. anfallenden Kosten.
Möchten Sie Ihre Reise in diesem Fall lieber stornieren, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen in vollem Umfang zurück.
Sofern Ihre Reise in das betroffene Hotel erst nach der Lockdown-Dauer startet, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Reise wie geplant antreten können. In diesem Fall gelten für Umbuchungen und Stornierungen die Gebühren der TUI AGB & Reisebedingungen.
In meiner gebuchten Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf, die Unterkunft bleibt jedoch für Gäste geöffnet.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, werden wir Kunden vor Reiseantritt informieren, sofern sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
Da die Unterkunft weiterhin Gäste aufnimmt, zum Beispiel weil die Person mit positivem Covid-19 Test inzwischen anderenorts betreut wird, können Sie Ihren Urlaub wie geplant antreten.
Sollten Sie Ihre Reise dennoch innerhalb und auch außerhalb der 14 Tage nach Bestätigung des Covid-19 Falls umbuchen oder stornieren wollen, gelten für Umbuchungen und Stornierungen die Gebühren der TUI AGB & Reisebedingungen.
Was muss ich hinsichtlich Einreiseformulare und möglichen Tests beachten?
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Abreise über die Einreisebestimmungen und mögliche Gesundheitsnachweise für Ihr gebuchtes Urlaubsland sowie deren Fristen zur Einreichung zu informieren. Mehr Informationen zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie direkt auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Formulare und Papiere korrekt und fristgerecht auszufüllen, damit Ihre Einreise in das gebuchte Urlaubsziel reibungslos erfolgen kann.
Ich verspüre während des Flugs Covid-19 Symptome.
Wenn Sie während Ihres Fluges Symptome verspüren, die auf eine Covid-19 Infektion schließen lassen könnten, informieren Sie das Servicepersonal der Fluggesellschaft über Ihr Unwohlsein, indem Sie den Service-Schalter über Ihrem Sitzplatz drücken.
Das Servicepersonal der Fluggesellschaft wird sich um Sie kümmern und gemeinsam mit Ihnen von Bord gehen.
Je nach Urlaubsland und Flughafen werden, entsprechend der hier geltenden Bestimmungen, weitere Maßnahmen ergriffen.
Da es sich zunächst um einen Covid-19 Verdacht handelt, werden die hierfür geltenden Richtlinien am Ankunftsflughafen befolgt (z. B. Transfer in ein Quarantäne-Hotel oder in ein Krankenhaus für weitere Untersuchungen).
Wir sind während der gesamten Zeit für Sie da – rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung. Die Servicenummer finden Sie auf Ihrem Reiseplan.
Wer übernimmt die Kosten, falls ich in Quarantäne muss, meinen Rückflug nicht antreten kann, länger im Urlaubsgebiet bleiben muss?
Mit TUI sind Sie während Ihrer TUI-Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid-19/Corona Infektion geschützt. Dieser Schutz ist im Reisepreis inkludiert für TUI Gäste, die bis zum 31.10.2021 (letzte Hinreise, letzter Rückreisetermin 31.01.2022) in den Urlaub reisen und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben. Bitte informieren Sie sich unter TUI.com, welche Leistungen der TUI keinen Versicherungsschutz haben.
Covid Protect: Mit dem TUI Reiseschutz sorgenfrei in den Urlaub - alle Leistungen finden Sie hier.
Was passiert genau, wenn ein anderer Gast im Hotel oder ich an Corona erkranken? Wie läuft die Quarantäne vor Ort ab?
• Nach einer bestätigten Infektion erfolgen die weiteren Schritte in enger Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden. Die behördlich angeordneten Maßnahmen können sich dabei je nach Land und konkretem Fall unterscheiden.
• Generell werden durch eine Ermittlung der direkten Kontaktpersonen sowie eine Selbst-Isolation mögliche Infektionsketten unterbrochen. Die von den Hotels ergriffenen Hygienemaßnahmen dienen bereits präventiv diesem Zweck.
• Ist eine Quarantäne erforderlich, erfolgt diese entweder in einer medizinischen Einrichtung, in einer speziell dafür ausgewählten Hotelanlage oder in einem Zimmer des gebuchten Hotels. Wir stehen in einem solchen Fall im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und werden Sie über unsere Kollegen vom TUI Service bestmöglich betreuen.
Ich habe gehört, dass das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf den Balearen und in einigen Regionen des spanischen Festlands verpflichtend ist. Wann genau muss ich die Maske tragen und wann nicht?
• Diese Verpflichtung variiert von Region zu Region. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand kann der Mund-Nase-Schutz abgelegt werden, wenn man sich auf der Liege am Pool oder Strand befindet, schwimmt oder z. B. natürlich, wenn man isst oder trinkt.
• In einigen Regionen muss der Mund-Nasen-Schutz ebenfalls nicht getragen werden, wenn Sie sich außerhalb von Städten/Ortschaften befinden und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Bitte halten Sie sich an die behördlichen Anordnungen vor Ort. Diese werden Ihnen vor Ort in vielen Sprachen, auch auf Deutsch, mitgeteilt, z.B. über Aushänge.
Das Auswärtige Amt ändert während meines Aufenthaltes für das Urlaubsland oder die Urlaubsregion die Reise- und Sicherheitshinweise.
Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da – je nach Urlaubsregion durch unseren persönlichen TUI Service vor Ort und/oder rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung.
Wenn aufgrund der veränderten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes eine Weiterführung Ihres Urlaubes in Ihrer aktuellen Urlaubsregion nicht möglich ist, werden wir Sie umgehend informieren und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ebenfalls kümmern wir uns um Ihr Anliegen, wenn Sie z. B. früher Abreisen möchten bzw. müssen oder Sie eine Umbuchung auf eine andere Urlaubsregion wünschen.
In wieweit bei einem Verbleib in der betroffenen Urlaubsregion der Versicherungsschutz der TUI Covid-Protect Versicherung gilt, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.
Covid Protect: Mit dem TUI Reiseschutz sorgenfrei in den Urlaub - alle Leistungen finden Sie hier.
Da Sie in diesem Fall aus einem Risikogebiet einreisen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie – je nach lokalen Bestimmungen des Urlaubs- und des Heimatlandes - bei Rückreise nach Deutschland verpflichtet sein könnten, sich einem Covid-19 Test zu unterziehen bzw. sich in Isolation zu begeben.
In meiner Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf und die Unterkunft geht in den Lockdown.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, werden Sie über uns vor Ort informiert.
Ist eine Quarantäne erforderlich, erfolgt diese entweder in einer medizinischen Einrichtung, in einer speziell dafür ausgewählten Hotelanlage oder in einem Zimmer des gebuchten Hotels.
Die behördlich angeordneten Maßnahmen können sich dabei je nach Land und konkretem Fall unterscheiden.
Mit TUI sind Sie während Ihrer TUI-Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid-19/Corona Infektion geschützt. Dieser Schutz ist für TUI Gäste, die bis zum 31.10.2021 (letzte Hinreise, letzter Rückreisetermin 31.01.2022) reisen, im Reisepreis inkludiert und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben. Bitte informieren Sie sich über die ausführlichen Versicherungsbedingungen und darüber, welche Leistungen der TUI keinen Versicherungsschutz haben.
Covid Protect: Mit dem TUI Reiseschutz sorgenfrei in den Urlaub - alle Leistungen finden Sie hier.
Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da – je nach Urlaubsregion durch unseren persönlichen TUI Service vor Ort und/oder rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung.
Es besteht ein bestätigter Covid-19 Fall in meinem Urlaubsort und ich möchte in einen anderen Urlaubsort wechseln.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere multimediale Betreuung, damit das Service-Team die Lage vor Ort klären und Ihren Umbuchungswunsch prüfen kann.
Sofern Ihre gebuchte Unterkunft weiterhin mit behördlicher Genehmigung geöffnet bleibt, weil zum Beispiel die Person mit positivem Covid-19 Test in einem anderen Hotel untergebracht ist und/ oder inzwischen anderenorts betreut wird, können Sie Ihren Urlaub wie geplant fortsetzen.
Sollten Sie Ihre Reise dennoch umbuchen oder frühzeitig abbrechen wollen, gelten für Umbuchungen und Stornierungen die Gebühren der TUI AGB & Reisebedingungen.
In meiner gebuchten Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf, die Unterkunft bleibt jedoch für Gäste geöffnet.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, werden Sie über uns vor Ort informiert, sofern ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung besteht.
Da die Unterkunft weiterhin Gäste aufnimmt, zum Beispiel weil die Person mit positivem Covid-19 Test inzwischen anderenorts betreut wird, können Sie Ihren Urlaub wie geplant fortführen.
Wünschen Sie eine frühere Abreise, dann wenden Sie sich bitte an unsere multimediale Betreuung, damit unser Service-Team für Sie überprüfen kann, ob und zu welchen Konditionen eine Umbuchung möglich ist. Die Servicenummer finden Sie auf Ihrem Reiseplan.
Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da – je nach Urlaubsregion durch unseren persönlichen TUI Service vor Ort und/oder rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung.
Bei mir wurde unmittelbar nach dem Urlaub Covid-19 diagnostiziert.
In der Regel ist der Meldeprozess bei einer Covid-19 Diagnose nach Reiserückkehr folgender:
Wenn Sie nach Ihrer Reise zum Arzt gehen und positiv getestet werden, meldet Ihr Arzt diesen Fall an das zuständige Gesundheitsamt bzw. melden Sie ein positives Testergebnis nach Wiedereinreise in Deutschland (Test am Flughafen/ Grenze) direkt an das Gesundheitsamt.
Wenn Sie bei dieser Meldung angeben, dass Sie sich auf Reisen befanden, wird das Gesundheitsamt den Reiseweg erfragen (Flug, Hotel) und wendet sich dann:
an die Fluggesellschaft wegen der mitreisenden Passagiere. Die Fluggesellschaft wendet sich bei TUI Gästen wiederum an uns, um Kontaktdaten möglicherweise betroffener weiterer Passagiere im Sitzumfeld der positiv getesteten Person zu erfragen.
an die Gesundheitsbehörde des Landes/ Urlaubsortes in dem Sie Ihren Aufenthalt verbracht haben. Diese kontaktiert Ihre Urlaubs-Unterkunft mit weiteren Fragen/Anweisungen.
Dieses Vorgehen wird gestartet, wenn das Gesundheitsamt die weitere Nachverfolgung von Kontakten im konkreten Fall für notwendig erachtet.
Weder Sie noch Ihre Buchungsstelle sind in der Pflicht, die Informationen an uns, die Fluggesellschaft und/ oder die Unterkunft weiterzuleiten. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies aus eigenem Antrieb trotzdem zu tun, wir verpflichten Sie aber nicht dazu, da es sich um sensible, personenbezogene Daten handelt.
Gut zu wissen: Die oben genannten Informationen dienen Ihnen als Orientierung für das weitere Vorgehen bei einer Covid-19 Infektion nach Reiserückkehr. Die Gesundheitsämter in Deutschland befolgen teilweise regionale bzw. Ländervorgaben, die von den oben genannten Informationen abweichen können. Bindend sind daher immer die konkreten Vorgaben des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Die BILD AM SONNTAG hat in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2020 ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der TUI GROUP Friedrich Joussen abgedruckt. Zum Interview
Liebe TUI Gäste,
die globalen Auswirkungen des Coronavirus scheinen die Welt in diesen Zeiten anzuhalten und stellen unser aller Leben auf den Kopf. Es ist mir bewusst, wie sehr auch Sie als Urlauber davon betroffen sind. Seien Sie versichert: Wir sind für Sie da! Aktuell arbeiten wir rund um die Uhr daran, unsere Gäste aus aller Welt sicher nach Hause zu bringen. Ich möchte Sie gerne mit dieser Nachricht über unsere Entscheidungen und das weitere Vorgehen informieren ... Hier gesamten Brief lesen