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Gibt es bei TUI eine Impflicht bzw. kann ich nur mit TUI verreisen, wenn ich bereits geimpft wurde?
Als Reiseveranstalter werden wir keine Impfpflicht einführen, sondern setzen das um, was die Regierungen in den Urlaubsländern oder Deutschland vorgeben. Uns ist nicht bekannt, dass an einer Impfpflicht in Deutschland oder unseren wichtigsten Urlaubsländern gearbeitet wird. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, der bucht unseren Flex Tarif und damit die Möglichkeit, bis einschließlich 15 bzw. 29 Tage vor Anreise flexibel umzubuchen oder zu stornieren. Damit geht man kein Risiko ein und kann auch so langfristig seinen Urlaub buchen.
Ich reise bald in den Urlaub und bin besorgt, was passiert, wenn ich mich im Urlaubsort mit Covid-19 infiziere. Wer übernimmt die Kosten, falls ich in Quarantäne muss, meinen Rückflug nicht antreten kann, länger im Urlaubsgebiet bleiben muss?
TUI Protect: Sorgenfrei den Urlaub geniessen
TUI PROTECT ist für Sie bereits im Reisepreis inkludiert und gilt für alle Gäste, die bis zum 31.10.2023 in den Urlaub reisen. Mehr Informationen
Sollten Sie bereits bei Einreise in ein Land (entweder durch Stichproben oder flächendeckend angeordnete Tests) positiv auf das Covid-19 Virus getestet sein, wenden Sie sich bitte an die 24/7-Notfall-Hotline und App mit ärztlicher Teleberatung und medizinischer Assistenz (Tel. 0049 221 8024 71 885).
Ich kann meine gebuchte Reise aufgrund von Covid-19 Symptomen/einer Covid-19 Diagnose oder einer empfohlenen 14-tägigen Quarantäne nicht antreten.
Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen in den oben genannten Fällen, sofern Sie eine Pauschalreise oder eine Unterkunft bei der TUI gebucht haben:
Wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um Ihre Reise umzubuchen oder zu stornieren (Tel.: 0511-567 8600, Mo - So 8 - 22 Uhr).
Wenn Sie Ihre Reise bei einem anderen Online-Portal oder im Reisebüro gebucht haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
Gerne überprüfen wir, ob eine gebührenfreie Umbuchung beziehungsweise Stornierung auf eine neue TUI-Reise im Rahmen einer unserer Neubuchungs- beziehungsweise Umbuchungsaktionen möglich ist.
Sofern keine gebührenfreie Stornierung möglich ist, gelten die Gebühren der TUI AGB & Buchungsbedingungen.
Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zur Prüfung einer Kostenübernahme an Ihren Versicherer.
Meine Antworten im Gesundheits-Check und/oder eine Temperaturprüfung am Flughafen entsprechen nicht den Kriterien für eine Reiseerlaubnis.
Sie werden an die Fluggesellschaft verwiesen und erhalten nach genauerer Prüfung eine Entscheidung über die Reiseerlaubnis bzw. ein Reiseverbot.
Sollten Sie Ihre Reise stornieren müssen, gelten die Gebühren der TUI AGB & Buchungsbedingungen.
Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zur Prüfung einer Kostenübernahme an Ihren Reiseversicherer.
Es gibt eine öffentliche Berichterstattung zu neuen Covid-19 Fällen im Urlaubsgebiet/Urlaubsland, das Auswärtige Amt/die örtlichen Behörden ändern ihre Reisehinweise aber nicht.
Wir orientieren uns bei allen Entscheidungen an den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes.
In meiner gebuchten Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf und die Unterkunft geht in den Lockdown.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, erfolgt eine Information an alle Kunden, die diese Unterkunft gebucht haben und innerhalb des 14-tägigen Lockdowns anreisen würden.
Sollten Sie hiervon betroffen sein, organisieren wir für Sie eine adäquate Ersatzunterkunft, in der Sie zum gebuchten Reisetermin wie geplant Ihren Urlaub genießen können.
Wünschen Sie eine andere Unterbringung oder die Umbuchung in einen anderen Urlaubsort/ Urlaubsland unterstützen wir Sie gern, übernehmen in diesem Fall aber nicht die hierbei ggf. anfallenden Kosten.
Sofern Ihre Reise in das betroffene Hotel erst nach der Lockdown-Dauer startet, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Reise wie geplant antreten können. In diesem Fall gelten für Umbuchungen und Stornierungen die Gebühren der TUI AGB & Buchungsbedingungen.
In meiner gebuchten Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf, die Unterkunft bleibt jedoch für Gäste geöffnet.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, werden wir Kunden vor Reiseantritt informieren, sofern sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
Da die Unterkunft weiterhin Gäste aufnimmt, zum Beispiel weil die Person mit positivem Covid-19 Test inzwischen anderenorts betreut wird, können Sie Ihren Urlaub wie geplant antreten.
Sollten Sie Ihre Reise dennoch innerhalb und auch außerhalb der 14 Tage nach Bestätigung des Covid-19 Falls umbuchen oder stornieren wollen, gelten für Umbuchungen und Stornierungen die Gebühren der TUI AGB & Buchungsbedingungen.
Was muss ich hinsichtlich Einreiseformulare und möglichen Tests beachten?
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Abreise über die Einreisebestimmungen und mögliche Gesundheitsnachweise für Ihr gebuchtes Urlaubsland sowie deren Fristen zur Einreichung zu informieren. Mehr Informationen zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie direkt auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Formulare und Papiere korrekt und fristgerecht auszufüllen, damit Ihre Einreise in das gebuchte Urlaubsziel reibungslos erfolgen kann.
Ich verspüre während des Flugs Covid-19 Symptome.
Wenn Sie während Ihres Fluges Symptome verspüren, die auf eine Covid-19 Infektion schließen lassen könnten, informieren Sie das Servicepersonal der Fluggesellschaft über Ihr Unwohlsein, indem Sie den Service-Schalter über Ihrem Sitzplatz drücken.
Das Servicepersonal der Fluggesellschaft wird sich um Sie kümmern und gemeinsam mit Ihnen von Bord gehen.
Je nach Urlaubsland und Flughafen werden, entsprechend der hier geltenden Bestimmungen, weitere Maßnahmen ergriffen.
Da es sich zunächst um einen Covid-19 Verdacht handelt, werden die hierfür geltenden Richtlinien am Ankunftsflughafen befolgt (z. B. Transfer in ein Quarantäne-Hotel oder in ein Krankenhaus für weitere Untersuchungen).
Wir sind während der gesamten Zeit für Sie da – rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung. Die Servicenummer finden Sie auf Ihrem Reiseplan.
Gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf Flügen aus und nach Deutschland?
Die Maskenpflicht an Bord von Flügen aus und nach Deutschland entfällt ab dem 01.10.2022.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrem eigenen Schutz trotzdem weiterhin eine Maske an Bord zu tragen. Bitte informieren Sie sich vorab über die lokalen Regelungen bezüglich einer Maskentragepflicht an den Flughäfen Ihres Reiseziels.
Wer übernimmt die Kosten, falls ich in Quarantäne muss, meinen Rückflug nicht antreten kann, länger im Urlaubsgebiet bleiben muss?
Mit TUI sind Sie während Ihrer TUI-Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid-19/Corona Infektion geschützt. Dieser Schutz ist im Reisepreis inkludiert für TUI Gäste, die bis zum 31.10.2023 in den Urlaub reisen und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben. Bitte informieren Sie sich unter TUI.com, welche Leistungen der TUI keinen Versicherungsschutz haben.
TUI Protect: Sorgenfrei den Urlaub geniessen Mehr Informationen
Was passiert genau, wenn ein anderer Gast im Hotel oder ich an Corona erkranken? Wie läuft die Quarantäne vor Ort ab?
• Nach einer bestätigten Infektion erfolgen die weiteren Schritte in enger Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden. Die behördlich angeordneten Maßnahmen können sich dabei je nach Land und konkretem Fall unterscheiden.
• Generell werden durch eine Ermittlung der direkten Kontaktpersonen sowie eine Selbst-Isolation mögliche Infektionsketten unterbrochen. Die von den Hotels ergriffenen Hygienemaßnahmen dienen bereits präventiv diesem Zweck.
• Ist eine Quarantäne erforderlich, erfolgt diese entweder in einer medizinischen Einrichtung, in einer speziell dafür ausgewählten Hotelanlage oder in einem Zimmer des gebuchten Hotels. Wir stehen in einem solchen Fall im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und werden Sie über unsere Kollegen vom TUI Service bestmöglich betreuen.
Das Auswärtige Amt ändert während meines Aufenthaltes für das Urlaubsland oder die Urlaubsregion die Reise- und Sicherheitshinweise.
Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da – je nach Urlaubsregion durch unseren persönlichen TUI Service vor Ort und/oder rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung.
Wenn aufgrund der veränderten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes eine Weiterführung Ihres Urlaubes in Ihrer aktuellen Urlaubsregion nicht möglich ist, werden wir Sie umgehend informieren und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ebenfalls kümmern wir uns um Ihr Anliegen, wenn Sie z. B. früher Abreisen möchten bzw. müssen oder Sie eine Umbuchung auf eine andere Urlaubsregion wünschen.
Was unser Serviceversprechen TUI Protect abdeckt, können Sie hier nachlesen Mehr Informationen
Da Sie in diesem Fall aus einem Risikogebiet einreisen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie – je nach lokalen Bestimmungen des Urlaubs- und des Heimatlandes - bei Rückreise nach Deutschland verpflichtet sein könnten, sich einem Covid-19 Test zu unterziehen bzw. sich in Isolation zu begeben.
In meiner Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf und die Unterkunft geht in den Lockdown.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, werden Sie über uns vor Ort informiert.
Ist eine Quarantäne erforderlich, erfolgt diese entweder in einer medizinischen Einrichtung, in einer speziell dafür ausgewählten Hotelanlage oder in einem Zimmer des gebuchten Hotels.
Die behördlich angeordneten Maßnahmen können sich dabei je nach Land und konkretem Fall unterscheiden.
Mit TUI Protect sind Sie während Ihrer TUI-Reise vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid-19/Corona Infektion geschützt. Dieser Schutz ist im Reisepreis inkludiert für TUI Gäste, die bis zum 31.10.2023 in den Urlaub reisen und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben. Bitte informieren Sie sich unter TUI.com, welche Leistungen der TUI keinen Versicherungsschutz haben.
TUI Protect: Sorgenfrei den Urlaub geniessen Mehr Informationen
Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da – je nach Urlaubsregion durch unseren persönlichen TUI Service vor Ort und/oder rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung.
Es besteht ein bestätigter Covid-19 Fall in meinem Urlaubsort und ich möchte in einen anderen Urlaubsort wechseln.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere multimediale Betreuung, damit das Service-Team die Lage vor Ort klären und Ihren Umbuchungswunsch prüfen kann.
Sofern Ihre gebuchte Unterkunft weiterhin mit behördlicher Genehmigung geöffnet bleibt, weil zum Beispiel die Person mit positivem Covid-19 Test in einem anderen Hotel untergebracht ist und/ oder inzwischen anderenorts betreut wird, können Sie Ihren Urlaub wie geplant fortsetzen.
Sollten Sie Ihre Reise dennoch umbuchen oder frühzeitig abbrechen wollen, gelten für Umbuchungen und Stornierungen die Gebühren der TUI AGB & Buchungsbedingungen.
In meiner gebuchten Unterkunft tritt ein bestätigter Covid-19 Fall auf, die Unterkunft bleibt jedoch für Gäste geöffnet.
Sobald TUI über einen solchen Fall in Kenntnis gesetzt wird, werden Sie über uns vor Ort informiert, sofern ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung besteht.
Da die Unterkunft weiterhin Gäste aufnimmt, zum Beispiel weil die Person mit positivem Covid-19 Test inzwischen anderenorts betreut wird, können Sie Ihren Urlaub wie geplant fortführen.
Wünschen Sie eine frühere Abreise, dann wenden Sie sich bitte an unsere multimediale Betreuung, damit unser Service-Team für Sie überprüfen kann, ob und zu welchen Konditionen eine Umbuchung möglich ist. Die Servicenummer finden Sie auf Ihrem Reiseplan.
Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da – je nach Urlaubsregion durch unseren persönlichen TUI Service vor Ort und/oder rund um die Uhr über unsere multimediale Betreuung.
Bei mir wurde unmittelbar nach dem Urlaub Covid-19 diagnostiziert.
In der Regel ist der Meldeprozess bei einer Covid-19 Diagnose nach Reiserückkehr folgender:
Wenn Sie nach Ihrer Reise zum Arzt gehen und positiv getestet werden, meldet Ihr Arzt diesen Fall an das zuständige Gesundheitsamt bzw. melden Sie ein positives Testergebnis nach Wiedereinreise in Deutschland (Test am Flughafen/ Grenze) direkt an das Gesundheitsamt.
Wenn Sie bei dieser Meldung angeben, dass Sie sich auf Reisen befanden, wird das Gesundheitsamt den Reiseweg erfragen (Flug, Hotel) und wendet sich dann:
an die Fluggesellschaft wegen der mitreisenden Passagiere. Die Fluggesellschaft wendet sich bei TUI Gästen wiederum an uns, um Kontaktdaten möglicherweise betroffener weiterer Passagiere im Sitzumfeld der positiv getesteten Person zu erfragen.
an die Gesundheitsbehörde des Landes/ Urlaubsortes in dem Sie Ihren Aufenthalt verbracht haben. Diese kontaktiert Ihre Urlaubs-Unterkunft mit weiteren Fragen/Anweisungen.
Dieses Vorgehen wird gestartet, wenn das Gesundheitsamt die weitere Nachverfolgung von Kontakten im konkreten Fall für notwendig erachtet.
Weder Sie noch Ihre Buchungsstelle sind in der Pflicht, die Informationen an uns, die Fluggesellschaft und/ oder die Unterkunft weiterzuleiten. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, dies aus eigenem Antrieb trotzdem zu tun, wir verpflichten Sie aber nicht dazu, da es sich um sensible, personenbezogene Daten handelt.
Gut zu wissen: Die oben genannten Informationen dienen Ihnen als Orientierung für das weitere Vorgehen bei einer Covid-19 Infektion nach Reiserückkehr. Die Gesundheitsämter in Deutschland befolgen teilweise regionale bzw. Ländervorgaben, die von den oben genannten Informationen abweichen können. Bindend sind daher immer die konkreten Vorgaben des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.
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