TUI PROTECT: SORGENFREI DEN URLAUB GENIESSEN


TUI PROTECT war ein im Reisepreis inkludiertes Angebot für TUI Gäste, die bis zwischen dem 01.11.2021 und dem 31.10.2023 in den Urlaub verreist sind.

Sie möchten weiter flexibel und entspannt in den Urlaub reisen? Sichern Sie sich mit dem Flex Tarif Upgrade die Option, bis einschließlich 15 bzw. 29 Tage vor Anreise bequem umzubuchen oder zu stornieren. Mallorca, Kanaren, Griechenland, Türkei, Ägypten, Deutschland, Österreich, Italien und viele weitere Urlaubsziele sind mit dem Flex Tarif buchbar.

FLEX TARIF

Mit Flex Tarif bis einschließlich 15 bzw. 29 Tage vor der Anreise flexibel buchen oder stornieren

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* Das TUI PROTECT Service Versprechen gilt für alle Anreisen vom 01.11.2021 bis 31.10.2023 für alle Pauschalreisen, Hotelbuchungen sowie Rundreisen der TUI Deutschland GmbH inkl. der Marken XTUI, LTUR und airtours sowie für Buchungen von Fly&Mix. (Ausgeschlossen sind die Produkte von TUI Cars, TUI Camper, TUI Ticket Shop, Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Villas, atraveo, TUI Cruises, airtours private travel und Nur- Flug Buchungen über TUI.com).

** Gültig für den Fall, dass 7 Tage oder kürzer vor Abreise  eine durch einen Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung mittels Antigen Schnelltest oder PCR Test bestätigte  Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt. Die Stornierung muss vor der Abreise innerhalb 10 Stunden nach positivem Testergebnis erfolgen. Höchstbetrag des Stornokostenverzichts max. 1.500 € pro Person. Die Besonderheiten für TUI Gruppenreisen finden Sie in den FAQs.

*** Keine Kostenübernahme erfolgt in folgenden Fällen: 1. Quarantäne-Anordnung gilt allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet; 2. Quarantäne-Anordnung wird ausgesprochen, weil Sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist oder von einem bestimmten Ort gekommen sind; 3. Quarantänehotel wird behördlich vorgegeben. Hinweis: Können Unterkunftsleistungen aufgrund der individuellen Quarantäne nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, berechtigt dies nicht zu Mängelansprüchen.

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