Fliegen mit Kindern
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für das Fliegen mit Kindern und Babys abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.
Sie wollten schon immer einmal wissen, was Sie beim Fliegen mit Kindern und Babys beachten sollten? Welche Besonderheiten gibt es bei der Mitnahme von einem Kinderwagen oder Kinderbettchen?
Im Folgenden erfahren Sie diesbezüglich alles Wissenswerte - seien Sie zudem auf unsere wertvollen Reisetipps für den Flug mit Kindern gespannt!
Wichtige Informationen im Überblick
Baby & Kind im Flugzeug ✈ TUI fly
Fliegen mit Baby und Kleinkind unter 2 Jahren
Jedes Kleinkind (bis 2 Jahre) muss von einem Erwachsenen begleitet werden und auf dessen Schoß reisen. Ein Kleinkind hat keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Jeder Erwachsene darf nur ein Kleinkind begleiten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken können Neugeborene bis zum Alter von sieben Tagen nicht befördert werden.
Für Kleinkinder unter 2 Jahren berechnet die Fluggesellschaft TUI fly eine Verwaltungsgebühr.
Die Kleinkindtarife der anderen über die Website www.tui.com/flug buchbaren Fluggesellschaften werden anhand der Altersangabe bei der Buchungsanfrage automatisch angezeigt. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den im Buchungsverlauf abrufbaren Tarifbestimmungen.
Grundlage für die Berechnung des Kleinkindtarifs ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt, bei Hin- und Rückflügen gilt das Alter bei Antritt des Rückfluges.
Reisegepäck bei Kleinkindern
Kinderwagen, Kindertragerucksäcke oder Buggys können kostenlos mitgeführt werden.
Kleinkinder Freigepäck für Kunden, die ausschließlich einen Flug gebucht haben:
Kinder unter 2 Jahren haben auf Flügen im Pure-Tarif keinen Anspruch auf Freigepäck. Im Perfect-Tarif erhalten Kleinkinder die gleiche Freigepäckmenge wie der Erwachsene, der das Kind begleitet.
Kleinkinder Freigepäck Pauschalreisende
Für Kunden, die eine TUI Deutschland, airtours oder Robinson Pauschalreise mit TUI fly gebucht haben, ist zu beachten, dass das Kleinkind auch 20 kg Freigepäck hat. (gültig für Flüge bis 30. April 2027).
Für Flüge ab 01. Mai 2027 gilt für Kleinkinder ein Freigepäck i.H.v. 10 kg (gültig für alle Marken).
Bei XTUI beträgt das Freigepäck für Kleinkinder für Neubuchungen ab dem 15. September 2026 für Abreisen ab 01. November 2026 10 kg. Für alle Buchungen, die vor dem 15. September 2026 getätigt wurden, gilt für Kleinkinder die gleiche Freigepäckmenge wie von des begleitenden Erwachsenen.
Bei ltur Pauschalreisen beträgt das Freigepäck mit TUI fly 15 kg (gültig bis 30. April 2027). Auch bei ltur Pauschalreisen gilt für Abflüge ab 01. Mai 2027 ein Freigepäck von 10 kg für Kleinkinder.
Handgepäck Kleinkind
Für Kleinkinder (0-24 Monate), die auf dem Schoß sitzen, kann eine zweite, kleine Tasche mitgenommen werden. Diese darf die Maße 40 x 30 x 20 cm nicht überschreiten und muss unter dem Vordersitz aufbewahrt werden, bei einem maximalen Gewicht von bis zu 6 kg .
Wenn Sie zusätzlich ein großes Handgepäckstück mit an Bord nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein großes Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 10 kg für Ihren Flug jederzeit im Flug-Extras und Web Check-in Portal dazuzubuchen. Dieses darf die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten und muss in das Gepäckfach passen.
Die Kleinkindtarife der anderen über die Website www.tui.com/flug buchbaren Fluggesellschaften werden anhand der Altersangabe bei der Buchungsanfrage automatisch angezeigt. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den im Buchungsverlauf abrufbaren Tarifbestimmungen.
Grundlage für die Berechnung des Kleinkindtarifs ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt, bei Hin- und Rückflügen gilt das Alter bei Antritt des Rückfluges.
Fliegen mit Kindern von 2 bis 11 Jahren
Bei Buchung eines Fluges der Fluggesellschaft TUI fly zahlen Kinder ab dem zweiten (2.) Geburtstag den vollen Flugpreis.
Für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren wird von einigen über die Website www.tui.com/flug buchbaren Fluggesellschaften eine Ermäßigung auf den Oneway-Flugpreis zzgl. Steuern und Gebühren gewährt. Der reduzierte Flugpreis wird aufgrund der Altersangabe bei der Buchungsanfrage automatisch angezeigt, weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den im Buchungsverlauf abrufbaren Tarifbestimmungen.
Unbegleitete Kinder
Die Fluggesellschaften von TUI fly bieten keinen Betreuungsservice für unbegleitete Kinder an. Wenn Ihr Kind noch nicht das 12. Lebensjahr erreicht hat, darf es nicht alleine reisen. Es ist wichtig, dass Kinder unter 12 Jahren von einer Person, die mind. 16 Jahre alt ist, begleitet werden. Kinder/Jugendliche ab 12 Jahre können mit einer schriftlichen Einwilligungserklärung ihres Erziehungsberechtigten ohne Begleitperson reisen.
Kinder/Jugendliche unter 18 Jahre müssen in einigen Ländern ein Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen. Sie können das Autorisierungsformular direkt online ausfüllen.
Fliegt Ihr Kind nach/von Portugal? Denken Sie daran, dass bei diesen Flügen die Einwilligungserklärung notariell beglaubigt sein muss. Es ist nicht gestattet, dass allein reisende Kinder Tiere mitnehmen. Die genauen Bedingungen der Fluggesellschaften entnehmen Sie bitte jeweils den unten folgenden Beförderungsbedingungen.
Kindersitze im Flugzeug
Kindersitze (Kinderrückhaltesysteme) können auf TUI fly-Flugzeugen (Boeing-Flugzeuge) für Kinder bis einschließlich 6 Jahre benutzt werden - abhängig von den Zulassungsbestimmungen für den Kindersitz. Für die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems muss ein eigener Sitzplatz zum tagesaktuellen Pure oder Perfect Taif gebucht werden. Für Kleinkinder unter zwei Jahren muss ein eigener Sitzplatz zum Kinder-Tarif gebucht werden. Die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems muss bis zwei Werktage vor Abflug in unserem Servicecenter telefonisch angemeldet werden. Für die Beförderung und Benutzung des Kinderrückhaltesystems ist zwingend eine schriftliche Rückbestätigung/Beförderungsgenehmigung durch TUI fly erforderlich.
Geeignete Kindersitze sind...
a) KRS, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind und mit dem TÜV Label „FOR USE IN AIRCRAFT“ versehen sind, oder
b) KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder
c) KRS, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am, oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:
“THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ und
“THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT“.
d) Wenn Sie ein CARES-Gerät verwenden, vergewissern Sie sich, dass es die Aufschrift „FAA Approved in Accordance with 14 CFR 21.8(d), Approved for Aircraft Use Only” (FAA-zugelassen gemäß 14 CFR 21.8(d), nur für die Verwendung in Flugzeugen zugelassen) oder „FAA Approved in Accordance with 14 CFR 21.305(d), Amd 21.50 6-9-1980, Approved for Aircraft Use Only" hat.
Kinderkofferbetten: BedBox und Co.
Kinderkofferbetten, wie zum Beispiel BedBox dürfen an Bord aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden. Der Koffer kann als normales Handgepäckstück mitgenommen werden und muss entweder oben in der Gepäckablage über den Sitzen oder unter dem Vordersitz verstaut werden.
Kinderwagen & Kinderbetten im Flugzeug
Die Fluggesellschaft TUI fly erlaubt eine kostenlose Beförderung von Faltbuggys sowie Kinderwagen, die im Gepäckraum transportiert werden. Für Passagiere gibt es die Möglichkeit, diese bis zum Flugzeugeingang mitzunehmen. Anschließend werden sie in den Gepäckraum gebracht. Sie erhalten den abgegebenen Kinderwagen oder Buggy nach dem Aussteigen des Flugzeuges am Gate zurück. Ist dies nicht möglich, wird der Buggy oder Kinderwagen gemeinsam mit dem anderen Gepäck in der Gepäckhalle übergeben.
Kinderwagen und Buggys müssen zur Verladung im Gepäckraum zum Schutz gegen innere und äußere Beschädigungen verpackt werden. Entsprechende Transporttaschen sind im Fachhandel erhältlich.
Ein kleiner TUI fly Tipp: An vielen Flughäfen erhalten Sie nach dem Einchecken einen Ersatzbuggy. Auch raten wir Ihnen, sich – falls Sie ein Hotel an Ihrem Zielort gebucht haben – proaktiv nach Buggys zu erkundigen, denn meist stellen Hotels diese zur freien Nutzung für ihre Gäste zur Verfügung.
Es ist gestattet, ein Reisebettchen für Babys als Sondergepäck im Gepäckraum zu transportieren. Das Reisebett gilt als Bestandteil des gesamten Gepäcks, das pro Person mitgeführt werden darf. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Reisetipps für den Flug mit Kindern
Kindernahrung für den Flug
Für reisende Eltern ist es erlaubt, für ihre Babys und Kleinkinder zubereitete Nahrung (Babygläschen und Babywasser inbegriffen) mit in die Kabine zu nehmen. Es dürfen so viel Nahrung und Flüssigkeit mitgenommen werden, wie zur Versorgung des Kindes für die Dauer des Fluges notwendig ist. Sie können auf Anfrage gerne die Babynahrung während des Fluges aufwärmen.
Sie als Elternteil kennen den Essensgeschmack Ihres Kindes am besten. Wir geben Ihnen somit den Tipp, dass Sie sich vor Abflug evtl. bei der Airline telefonisch erkundigen, welche und ob besondere Kindermenüs angeboten werden.
Reisedokumente für Kinder und Babys
Alle Flugpassagiere – auch Babys und Kinder – müssen beim Ein- und Auschecken einen gültigen Personalausweis/Reisepass vorzeigen, auf welchem ein Foto hinterlegt ist sowie der Name mit dem in den Buchungsunterlagen entspricht.
Ganz wichtig: Die aktuelle Reisepassregelung besagt, dass Kinder und Babys nicht mehr in den Pass der Eltern aufgenommen werden und dementsprechend einen eigenen Reisepass benötigen. Diesen erhalten Sie bei Antragstellung im zuständigen Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt.
Fliegen mit mehreren Babys
Jeder Erwachsene darf als Passagier von TUI fly Flügen nur ein Kleinkind/Baby begleiten. Jedes Kleinkind muss daher von einer erwachsenen Person begleitet werden und reist auf dessen Schoß.
Spielzeit
Kinder wollen sich bewegen – und das am liebsten den ganzen Tag. Nutzen Sie deshalb die Zeit vor dem Abflug, denn an Board haben Kinder und Babys aus Platzgründen wenig Möglichkeiten, sich auszutoben. Entdecken Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Flughafen, gehen Sie auf Erkundungstour und lassen Sie die Neugierde Ihres Kindes freien Lauf. So haben Sie selbst die Chance, im Flugzeug zu entspannen und Ihrem Kind fällt das Stillsitzen noch einfacher.
Kleiner Rat der TUI fly Crew: Bücher, Malsachen, Spielsachen oder das Lieblingsspielzeug helfen gegen Langweile im Flugzeug. Sehr empfehlenswert ist auch die Mitnahme von Kissen, Kuscheldecke oder einem Lieblingskuscheltier – so fühlt sich Ihr Kind ganz wie zuhause!
Weitere Informationen finden Sie in den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese können unterschiedlich sein. Zu den Beförderungsbedingungen

