Gepäckschaden und Verlust

Dein Gepäck ist während des Urlaubs beschädigt worden oder verloren gegangen? Keine Sorge, wir sind hier, um dir zu helfen. In diesem Bereich findest du alle notwendigen Informationen, um den Schaden zu melden und Unterstützung zu erhalten.

Es ist wichtig, dass du dich im Falle eines Gepäckverlusts oder Schadens unverzüglich am Ankunftsflughafen an den Lost & Found Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft, mit der du geflogen bist (z.B. TUI fly, Eurowings, Condor, Corendon etc.) wendest. Dies gilt auch, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast. Zuständig ist immer die durchführende Fluggesellschaft. Sie hilft dir bei allen Fragen rund um deinen Gepäckschaden und -verlust.

Mit deiner Meldung am Flughafen wird ein Property Irregularity Report (PIR) erstellt und in das weltweite elektronische Gepäckermittlungssystem eingegeben. Dann beginnt die Suche nach deinem Gepäck.

Als TUI fly Gast erhältst du eine Referenznummer, mit der du hier den Status deines Gepäcks selbstständig abfragen kannst. Wir informieren dich per E-Mail oder telefonisch, sobald wir es orten konnten.

Du bist mit TUI fly geflogen und eine Meldung am Flughafen ist nicht möglich?
Du kannst deinen Gepäckverlust unverzüglich per E-Mail an lostandfound@tuifly.com unter Angabe von Datum, Flugstrecke, Buchungsnummer, vollständiger Adresse inkl. Telefonnummer und Angaben zum Gepäckstück (Farbe, Material etc.) melden.

Häufig gestellte Fragen

Innerhalb der ersten fünf Tage nach der Verlustmeldung wende dich an die Gepäckermittlung bzw. den Lost & Found Schalter des Flughafens, an dem du die Verlustmeldung aufgegeben hast. Die Kontaktdaten findest du auf deiner offiziellen Verlustmeldung (Property Irregularity Report (PIR)).
Du bist mit TUI fly geflogen?
Ab dem sechsten Tag deiner Meldung, wende dich bitte bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse: lostandfound@tuifly.com.

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Es ist wichtig, dass du dich im Falle eines Gepäckschadens unverzüglich am Ankunftsflughafen an den Lost & Found Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft, mit der du geflogen bist, wendest. Dort wird dir schnellstmöglich weitergeholfen.

Du bist mit TUI fly geflogen und eine Meldung am Flughafen ist nicht möglich?

  • Du hast gemäß unserer Beförderungsbedingungen die Möglichkeit, den Schaden innerhalb von sieben Tagen nach Landung schriftlich und formlos per E-Mail an gepaeck@tuifly.com zu melden.

Gut zu wissen:

  • Grundsätzlich gilt, dass TUI fly oder die ausführende Fluggesellschaft nicht für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen Fluggastes verursacht werden, verantwortlich sind.

  • Verursachen Gegenstände im eigenen Gepäck Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes, so haftet der Besitzer für den daraus entstandenen Schaden.

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Wenn dein Gepäck nicht oder verspätet angekommen ist, kannst du Ersatzkäufe tätigen. Beachte dabei folgende Regeln:

Erstattungsbedingungen:

  • Mehrkosten werden nur im angemessenen Rahmen erstattet.

  • Quittungen müssen vorgelegt werden.

  • Die Dauer der Gepäckverspätung beeinflusst die Erstattungshöhe.

Erstattungsfähige Artikel:

  • Verbrauchsgüter (Hygieneartikel wie Duschgel, Zahncreme): in der Regel vollständige Erstattung.

  • Kleidungsstücke mit langfristigem Nutzwert: oft nur anteilige Erstattung.

Du bist mit TUI fly geflogen?
Etwaige Kosten kannst du inklusive Quittung per Mail an lostandfound@tuifly.com einreichen.

Gut zu wissen:

Eine Erstattung erfolgt nur bei Gepäckverlust oder -verspätung auf der Hinreise in den Urlaub. Bei Verlust auf der Rückreise ist keine Erstattung möglich.

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Solltest du etwas an Bord des Flugzeugs vergessen haben, wendedichbitte an das Personal vor Ort oder den entsprechenden Lost & Found Schalter am Ankunftsflughafen. Das BordpersonalgibtvergesseneGegenstände dort ab.

  • Bist du mit TUI fly geflogen? Alle Fundsachen der TUI fly Flugzeuge werden 2 bis 4 Wochen am Flughafen gelagert. Nach dieser Zeit kommen sie zur TUI fly Zentrale. Fülle dann bitte das Formular aus und sende es per E-Mail an minifound@tuifly.com, damit wir deine Fundsache zuordnen können.

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In diesem Fall ist die zeitnahe Meldung bei unserer Reiseleitung oder unserer Agentur vor Ort die Voraussetzung für eine Prüfung deines Anliegens.

Du hast eine Reisegepäckversicherung?

Bitte wende dich mit der Schadenmeldung an diese.

Du hast keine Reisegepäckversicherung?

Bitte schildere uns dein Anliegen und sende uns nach deinem Urlaub folgende Belege über das Reklamationsformular:

  • Schadenmeldung (Protokoll über Personen- und Sachschäden)

  • Reparaturrechnung beziehungsweise die Bestätigung eines Fachgeschäfts über den Totalschaden

  • Anschaffungsbeleg im Original

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Bitte melde den Gepäckverlust bei der Fluggesellschaft, mit der du zuletzt geflogen bist.

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Wir geben uns größte Mühe dein verlorenes Gepäck zu finden und dir zeitnah zuzustellen. Sollte uns dies in Ausnahmefällen nicht gelingen, gilt es nach 21 Tagen als verloren. In diesem Fall hast du Anspruch auf eine Entschädigung gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens.

Für TUI fly Flüge

Für alle weiteren Fluggesellschaften

  • Wenn du mit einer anderen Fluggesellschaft als TUI fly geflogen bist, auch bei Pauschalreisen, wende dich bitte direkt dorthin für Informationen zum Entschädigungsverfahren.

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So verfolgst du den Status deines verlorenen Gepäcks:

  • Nach deiner Verlustmeldung erhältst du eine Referenznummer. Mit dieser Nummer kannst du auf der TUI fly Gepäcksuche-Webseite den Status deines Gepäcks selbstständig abfragen.

Kontakt bei Fragen:

  • In den ersten 5 Tagen wende dich nach der Verlustmeldung an die Gepäckermittlung beziehungsweise den Lost & Found des Flughafens, an dem du die Verlustmeldung aufgegeben hast.

  • Die Kontaktdaten findest du auf deiner offiziellen Verlustmeldung Property Irregularity Report (PIR).

Für TUI fly Gäste:

  • Ab dem 6. Tag nach deiner Verlustmeldung wende dich bitte bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse: lostandfound@tuifly.com.

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Flug mit TUI fly

  • Nach deiner Verlustmeldung erhältst du eine Referenznummer.

  • Mit dieser Nummer kannst du auf der TUI fly Gepäcksuche-Webseite den Status deines Gepäcks verfolgen.

  • Dort kannst du auch:

    • Eine Zustelladresse für dein Gepäck angeben.

    • Die Adresse ändern (zum Beispiel bei einer Rundreise).

    • Dein Gepäck zum Flughafen liefern lassen.

Für alle weiteren Fluggesellschaften

  • Wenn du mit einer anderen Fluggesellschaft als TUI fly geflogen bist, auch bei Pauschalreisen, informiere dich bitte direkt dort, wie dein Gepäck zugestellt wird.

Gut zu wissen:

  • Eine Zustellung deines Gepäcks ins Hotel in Nordafrika ist aus zolltechnischen Gründen nicht möglich. Bitte kontaktiere unser TUI Service Team, damit wir dir bei der Abholung helfen können.

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Bei TUI fly

  • Du erhältst mit deiner Verlustmeldung am Lost & Found Schalter eine Referenznummer, mit der du auf der TUI fly Gepäcksuche-Webseite den Status deines Gepäcks abfragen kannst. Zusätzlich kannst du nachträglich besondere Merkmale deines Gepäckstücks (beispielsweise Aufkleber oder Anhänger) detailliert beschreiben, damit wir dein Gepäck leichter identifizieren können.

Bei anderen Fluggesellschaften:

  • Frage direkt  bei deiner Fluggesellschaft an, wie du den Status deines Gepäcks überprüfen kannst.

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Es ist wichtig, dass du dich im Falle eines Gepäckverlusts oder Schadens unverzüglich am Ankunftsflughafen an den Lost & Found Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft, mit der du geflogen bist (zum Beispiel TUI fly, Eurowings, Condor, Corendon) wendest.
Dort wird dir schnellstmöglich weitergeholfen.

  1. Mit deiner Meldung dort erstellen wir einen Property Irregularity Report (PIR) und geben diesen in das weltweite elektronische Gepäckermittlungssystem ein.

  2. Dann beginnt die Suche nach deinem Gepäck.

  3. Sobald wir es orten konnten, informieren wir dich per E-Mail oder telefonisch.

    • Darüber hinaus erhältst du eine Referenznummer, mit der du für TUI fly auf der TUI fly Gepäcksuche-Webseite den Status deines Gepäcks selbstständig abfragen kannst.

Du bist mit TUI fly geflogen und eine Meldung am Flughafen ist nicht möglich?
Melde deinen Gepäckverlust bitte auf der TUI fly Gepäcksuche-Webseite.

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