BBB Alba Star

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit der Alba Star S.A. als ausführender Luftfrachtführer (nachfolgend Alba Star)

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Alba Star) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Alba Star ausgeführt werden.


1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Alba Star ausführen lassen. Alba Star ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.


1.3.

Zusätzlich zu diesen BBB Alba Star gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Alba Star und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Alba Star

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:
TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

 

2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs
GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt


2.3.
Alle direkt bei Alba Star vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das Alba Star Service Center unter folgenden Kontaktdaten vorgenommen:
specialrequest(at)albastar.es

Für Ansprüche bei Verspätungen, Stornierungen und Überbuchungen:
customer.care(at)albastar.es

Postanschrift:
Alba Star S.A.
Av. Conde de Sallent, 23-5A
07003 Palma de Mallorca - Spain

 

 

3. Check-in

3.1.
Der spätest mögliche Zeitpunkt zum Check-In variiert von Flughafen zu Flughafen: Es wird daher empfohlen, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Check-in-Aktivitäten beginnen etwa zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und enden 45 Minuten vor der Abflugzeit. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können.


3.2.
Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlässlich des Check-In bekannt gegeben wurde.

 

3.3.
Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen:
a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen;  
b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen;
c) Der Passagier muss sicherstellen, dass er über gültige Dokumente verfügt, die für die Einreise in das Ankunftsland gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Ziellandes erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers sicherzustellen, dass er im Besitz eines gültigen Identitätsdokuments und aller weiteren Dokumente und Anforderungen ist, die von den Zoll- und Einwanderungsbehörden verlangt werden. Alle Strafen, Sanktionen, Ausgaben oder Kosten, die aufgrund des Fehlens solcher Anforderungen oder gültiger Dokumente entstehen, gehen zu Lasten des Passagiers;
d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein. Bei Abweichungen ist Alba Star berechtigt, dem Passagier die Beförderung zu verweigern, der keinen Anspruch auf Rückerstattung hat;
e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.


3.4.
Fluggäste, die aus Gründen, die Alba Star nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug (Boarding) erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert.

3.5.
Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird.


3.6.
Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder  Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.


3.7.
Alba Star lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6.  nicht erfüllt.

4. Besondere Unterstützung

Besondere Unterstützung kann angefordert werden für: Unbegleitete Kinder, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Kranke oder andere Personen. Die Unterstützung ist mindestens 48 Stunden vor planmäßigem Abflug vorab beim TUI fly Vermarktungs GmbH Service Center anzumelden (für Kontaktdaten siehe Abschnitt 2.2).

Passagieren, denen die Unterstützung schriftlich bestätigt wurde, darf die Beförderung nicht nachträglich verweigert werden.

Für alle Passagiere, deren psychophysischer Zustand eine besondere Betreuung an Bord oder beim Ein- und Aussteigen erforderlich macht, ist ein ordnungsgemäß von einem Arzt unterzeichnetes ärztliches Attest erforderlich, das bestätigt, dass die Person flugfähig ist.

Das ärztliche Attest ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Passagiere, deren körperlicher und/oder geistiger Zustand oder ihr Verhalten sie unfähig machen könnten, sich selbst oder andere Personen oder die Sicherheit des Fluges zu gefährden, wenn ihnen nicht angemessen geholfen wird;
  • Passagiere, die an ansteckenden Krankheiten leiden (von denen angenommen wird, dass sie ansteckend sind) und die an Bord übertragen werden könnten;
  • Passagiere, die zu medizinischen Zwecken Sauerstoff benötigen. Kleine Oxygenatoren mit Gas- oder Luftflaschen sind erlaubt, während kalter flüssiger Sauerstoff verboten ist;
  • Passagiere, die medizinische Hilfe oder spezielle medizinische Ausrüstung benötigen, mit Ausnahme der in den vorstehenden Punkten aufgeführten Fälle;
  • Neugeborene, die jünger als 7 Tage sind und/oder zu früh geboren wurden.

5. Beförderung von Schwangeren

Während der letzten vier Schwangerschaftswochen vor der Entbindung (ab der 36. Schwangerschaftswoche) darf eine schwangere Mutter unter keinen Umständen zur Luftbeförderung zugelassen werden. Von der 32. bis zur 36. Schwangerschaftswoche wird sie an Bord von Alba Star-Flugzeugen akzeptiert, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem hervorgeht, dass sie reisefähig ist, und eine Haftungsfreistellungserklärung ausfüllt und unterzeichnet.

Bei unkomplizierten Mehrlingsschwangerschaften wird sie ab der 28. bis 32. Schwangerschaftswoche an Bord von Alba Star-Flugzeugen akzeptiert, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem hervorgeht, dass sie reisefähig ist, und eine Haftungsfreistellungserklärung ausfüllt und unterzeichnet. Sie wird von Alba Star nach der 32. Woche nicht befördert, auch nicht mit einem Arzt oder einem ärztlichen Attest. Eine Mutter mit einer komplizierten Schwangerschaft darf nicht reisen, selbst wenn sie einen Arzt oder ein ärztliches Attest besitzt.

Schwangere werden nur dann zur Reise zugelassen, wenn das Datum ihrer Rückreise die vorgenannten Grenzen nicht überschreitet.

Ärztliches Attest und Medical Clearance (MEDIF) werden in jedem Fall nur akzeptiert, wenn sie spätestens sieben Tage vor dem Flugdatum ausgestellt und angeordnet wurden und besagen, dass gegen eine Flugreise der Schwangeren keine Einwände bestehen.

6. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Es liegt in der Verantwortung jedes Flughafens in der Europäischen Gemeinschaft, Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität Hilfe zu leisten. An Nicht-EG-Flughäfen bietet Alba Star Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gemäß den durch geltendes Recht festgelegten Bedingungen Unterstützung, sofern sie diese mindestens 48 Stunden vor Abflug beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.2.) anfordern.

Alba Star akzeptiert nur den Transport von Rollstühlen mit auslaufsicheren Elektro Akkus.

Rollstühle werden ohne Aufpreis im Laderaum verladen. Für Informationen bezüglich des Transports von Krankentragen ist es notwendig, Alba Star mindestens 21 Tage vor dem Abflug unter der E-Mail-Adresse specialrequest@albastar.es zu kontaktieren.

Im Falle einer Sehbehinderung (mit der Notwendigkeit eines Blindenhundes zur Fortbewegung) kann der Fluggast kostenlos einen Blindenhund in der Kabine mitführen, sofern das Tier an der Leine gehalten wird und Maulkorb trägt. Darüber hinaus ist der Passagier verpflichtet, eine Bescheinigung über die Ausbildung des Hundes vorzulegen und sicherzustellen, dass alle gültigen Unterlagen für den Lufttransport vorhanden sind. Auch in diesem Fall ist es notwendig, die Fluggesellschaft unter der E-Mail-Adresse specialrequest@albastar.es zu kontaktieren.

Der Luftfrachtführer haftet nicht für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes, den Tod oder jeglichen Schaden des Passagiers, dessen geistiger/körperlicher Zustand oder dessen Alter eine Gefahr oder ein Risiko für seine Gesundheit, das Flugzeug oder irgendetwas anderes darstellen könnte Person an Bord des Flugzeugs. Aus Sicherheitsgründen behält sich Alba Star das Recht vor, diesen Passagieren das Boarding zu verweigern, wenn sie unbegleitet sind.

Alba Star kann die Beförderung von Passagieren unter folgenden Bedingungen verweigern:

  • Wenn der körperliche oder medizinische Zustand eines Passagiers eine Gefahr für die Sicherheit anderer Passagiere und ihres Eigentums, des Flugzeugs oder der Besatzung darstellt.
  • Passagier, der sich weigert oder sich den besonderen Beförderungsbedingungen von Alba Star nicht unterwirft
  • Wenn Personen, die auf einer Trage oder mit einem Inkubator reisen, Personen mit schwerer Immobilitätsbeeinträchtigung, Personen mit schwerer Hör- oder Sehbehinderung nicht von einer Begleitperson begleitet werden, die für sie und ihre Bedürfnisse beim Einsteigen, Aussteigen, während des Fluges und während der Notfallevakuierung verantwortlich ist .
  • Person, die eine Infektionsquelle darstellen und bei bestimmten Krankheiten andere Passagiere belästigen kann.

7. Zugeteilte Sitzplätze

Die gesamte Flug- und Kabinenbesatzung ist berechtigt, die Sitzplatzzuweisung des Passagiers zu ändern, wenn dies für die Sicherheit des Fluges als notwendig erachtet wird, insbesondere in Bezug auf die Sitze an den Notausgängen, die nicht von Passagieren mit außergewöhnlich kräftiger Statur, schwangeren Frauen, Passagiere, die mit Kindern oder mit körperlichen Behinderungen reisen, und ganz allgemein von jeder Person, die nicht in der Lage wäre, der Besatzung im Notfall zu helfen, wie in den geltenden Vorschriften angegeben.

8. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

8.1. Kleinkinder (Babys)
Als Kleinkinder gelten bei Alba Star Kinder unter zwei Jahren. Es wird dringend empfohlen, nicht mit Kleinkindern unter 2 Wochen zu reisen. Kleinkinder haben kein Freigepäck.

Die Beförderung von Kleinkindern ist im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anmeldepflichtig. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges.

Aus Sicherheitsgründen müssen Babys, die während des Reisezeitraums Geburtstag haben und zwei Jahre alt werden, als Kinder gebucht werden (mit eigenem Sitzplatz). Beispiel: Sie verreisen vom 1. bis zum 20. November 2023 mit Ihrem Kind, das am 15. November 2021 geboren wurde.

Pro Erwachsenem darf nur ein Kleinkind reisen. Der Kinderwagen oder Buggy wird von Alba Star kostenlos befördert.

Kleinkinder haben an Bord keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz. Das Mitbringen von Kindersitzen an Bord ist nicht gestattet. 

8.2. Kinder
Als Kinder gelten auf Alba Star Flügen Kinder im Alter zwischen zwei (2) und elf (11) Jahren.  

8.3. Minderjährige

Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Minderjährigen, die beabsichtigen, internationale Grenzen zu überschreiten, über ihre eigenen persönlichen Reisedokumente verfügen (entweder für die Ausreise gültige Reisepässe oder Personalausweise oder andere gleichwertige Reisedokumente, sofern solche Dokumente von den betreffenden Ländern akzeptiert werden). Der minderjährige Passagier muss mit einem gültigen Ausweisdokument und allen anderen Dokumenten, die vom Bestimmungsland als notwendig erachtet werden, am Check-in-Schalter eintreffen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder der Person, die die elterliche Gewalt ausübt, sicherzustellen, dass der minderjährige Passagier im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und anderer Anforderungen oder Dokumente ist, die von den Zoll- und Einwanderungsbehörden verlangt werden. Alle Strafen, Sanktionen, Abgaben oder Gebühren, die sich aus dem Fehlen von Dokumenten oder einer dieser Anforderungen ergeben, gehen zu Lasten der Eltern oder der Person, die die elterliche Sorge ausübt. Sollten die vom minderjährigen Passagier vorgelegten Dokumente nicht gültig sein, ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Beförderung ohne Zahlung einer Rückerstattung zu verweigern.

 

8.3.1. Unbegleitete Minderjährige

Beförderung von allein reisenden Minderjährigen muss vorher beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter angemeldet werden (Kontaktdaten s. Artikel 2.2.) Allein reisende Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und allein reisende Kinder bis 5 Jahren werden nicht befördert.

Unbegleitete Minderjährige sind Kinder zwischen 5 und 11 Jahren, die unter der Obhut des Luftfrachtführers reisen. Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren gelten als junge Passagiere und reisen nicht unter der Obhut der Fluggesellschaft, es sei denn, die Eltern fordern den Service an. Außer wie im vorstehenden Absatz in Bezug auf Dokumente vorgesehen, werden Passagiere unter 14 Jahren an Bord des Flugzeugs der Fluggesellschaft akzeptiert, wenn sie von einem Passagier, der mindestens 18 Jahre alt ist, begleitet werden. Der Beförderer akzeptiert keine weiteren minderjährigen Passagiere an Bord, die von einem einzigen Passagier begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.

Ein spezieller, kostenpflichtiger Service für unbegleitete Minderjährige zwischen 5 und 11 Jahren ist verfügbar. Für weitere Informationen und um den Service zu buchen, ist es erforderlich, Alba Star über die E-Mail-Adresse specialrequest@albastar.es oder über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.2.) zu kontaktieren, das dem Beförderer die personenbezogenen Daten der Person mitteilt, die den Minderjährigen zum Abflughafen begleitet und der Person, die den Minderjährigen am Bestimmungsflughafen abholt. Der unbegleitete Minderjährige muss mindestens 2 Stunden vor Abflug an den Check-in-Schaltern der Fluggesellschaft am Abflughafen eintreffen. Anderenfalls sind der Service und das anschließende Ein- und Aussteigen nicht gewährleistet. In diesem Fall wird der Preis des Tickets und des gebuchten Services für den unbegleiteten Minderjährigen nicht erstattet.

9. Beförderung von Gepäck und Tieren

9.1. Freigepäck

Ein (1) Gepäckstück mit max. 20 kg Gewicht pro Person (Erwachsener und Kind) kann kostenfrei mitgenommen werden. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf Freigepäck.  Klappbare Kinderwägen oder Buggies werden von Alba Star kostenfrei befördert.  

 

9.2. Handgepäck / Nicht aufgegebenes Gepäck

Jeder Passagier darf nur ein (1) nicht aufgegebenes Gepäck mit einem Gewicht von nicht mehr als 5 kg und mit Gesamtabmessungen von nicht mehr als 115 cm (55 cm x 40 cm x 20 cm) ohne zusätzliche Gebühren in die Kabine bringen. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Gepäckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden.

 

Jeder Passagier darf außerdem ohne Aufpreis nur einen der folgenden Gegenstände in die Kabine mitnehmen: Aktentasche, Laptoptasche oder Handtasche oder Regenschirm.

 

9.3. Spezialgepäck / Übergepäck

Sportausrüstung (wie unter anderem Skiausrüstung, Golftaschen, Surfbretter und Windsurfsets), Musikinstrumente und übergroßes Gepäck im Allgemeinen können auf den Flügen der Alba Star als aufgegebenes Gepäck zuschlagpflichtig befördert werden, Die Höhe der Zuschläge je nach Spezialgepäck/Übergepäck finden Sie auf der Webseite von Alba Star:

https://albastar.es/en/baggage

Die Beförderung von Sondergepäck muss mindestens 2 Tage vor Abflug beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) oder schriftlich direkt an die E-Mail-Adresse specialrequest@albastar.es gemeldet werden und ist immer von der Verfügbarkeit sowie vom Platz/Gewicht abhängig. Das Maximalgewicht von 32 kg darf nicht überschritten werden.

 

9.4. Im Gepäck nicht erlaubte Gegenstände

Im Gepäck vom Fluggast dürfen folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:

  • Komprimierte Gase (gekühlt, brennbar, nicht brennbar und giftig) wie Butan, Sauerstoff und flüssiger Stickstoff;
  • Selbstbeatmungsflaschen;
  • Ätzende Stoffe wie Säuren, Laugen, Quecksilber oder Flüssigbatterien;
  • Explosivmunition, Schusswaffen oder dergleichen, Isolierkapseln, Feuerwerkskörper und Raketen;
  • Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe wie Feuerzeuggas;
  • Streichhölzer, Lösungsmittel, Farben, Feuerzeuge;
  • Radioaktives Material;
  • Taschen und Koffer mit Alarm;
  • Oxidierende Materialien wie Bleichpulver, Peroxide;
  • Gifte und infektiöse Substanzen wie Insektizide, Herbizide und Materialien mit lebenden Viren;
  • Andere gefährliche Güter wie magnetische, anstößige oder reizende Materialien:
  • Lithium-Ersatzbatterien.

Nach den „Technischen Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), Ausgabe 2015 - 2016, dürfen E-Zigaretten und andere elektronischen, batteriebetriebenen Raucherbedarfsartikel nicht mehr im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Außerdem ist das Aufladen der Akkus von Fluggästen sowie den Besatzung an Bord von Flugzeugen untersagt.

Ausnahmen:

Lithium-Ionen-Batterien für tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) mit einer Wh-Leistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh sind nur für tragbare medizinische elektronische Geräte zulässig, Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g. Maximal zwei Ersatzbatterien im Handgepäck können nur mit Zustimmung von Alba Star akzeptiert werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden,

Legen Sie sie in die Originalverpackung oder isolieren Sie die Anschlüsse anderweitig, z. B. indem Sie freiliegende Anschlüsse abkleben oder jede Batterie getrennt in einen Plastikbeutel oder eine Schutztasche legen.

Lithium-Ersatzbatterien sind als aufgegebenes Gepäck nicht gestattet.

Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, wie Uhren, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw., dürfen von Passagieren für den persönlichen Gebrauch als Handgepäck mitgeführt werden. Wenn die Geräte im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, muss der Passagier Maßnahmen ergreifen, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern. Batterien dürfen 2 g bei Lithium-Metall-Batterien und 100 Wh bei Lithium-Ionen-Batterien nicht überschreiten. Alle Ersatzbatterien für solche tragbaren elektronischen Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

9.5. Rollstühle / Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Batterien

Vorbehaltlich der Genehmigung von Alba Star (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) können Rollstühle oder andere ähnliche batteriebetriebene Mobilitätshilfen, die mit auslaufsicheren Batterien ausgestattet sind, die der Sondervorschrift A67 oder der Verpackungsvorschrift 872 für Vibrationstests und Differenzdruck entsprechen, zur Verwendung durch Passagiere, deren Mobilität eingeschränkt ist durch entweder Behinderung, Gesundheit oder Alter oder vorübergehende Mobilitätsprobleme (z. B. Beinbruch) als aufgegebenes Gepäck befördert werden, vorausgesetzt, die Batteriepole sind vor Kurzschlüssen geschützt (z. B. in einem Behälter zur Aufbewahrung) und die Batterie ist ordnungsgemäß am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt.

Rollstühle / Mobilitätshilfen mit Batterien, die auslaufen können, werden von Alba Star nicht für den Transport zugelassen.

9.6. Transport von Schusswaffen und Munition

Passagiere mit gültigem Waffenschein oder einem gültigen Ausfuhrschein, die Schusswaffen oder Munition mit sich führen, sind verpflichtet, dies dem Luftfrachtführer vor dem Check-in zu melden und sich bei der Flughafenpolizei zu melden und alle Verantwortlichkeiten für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu übernehmen

Der Fluggast ist verpflichtet, die Schusswaffe und deren Munition Alba Star zu übergeben und in einem Behälter mit einem Höchstgewicht von 5 kg zu verstauen.

 

9.7. Flüssigkeiten

Zum Schutz vor der Gefahr explosiver Flüssigkeiten hat die Europäische Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 der Kommission eine Reihe von Sicherheitsvorschriften erlassen, die darauf abzielen, die Menge an Flüssigkeiten zu verringern, die durch die Sicherheitskontrollstellen befördert werden dürfen. Insbesondere dürfen nur Flüssigkeiten in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml (1/10 Liter) oder einem entsprechenden Wert (z. B. 100 g usw.) an Bord eines Flugzeugs mitgeführt werden. Diese Behälter müssen in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Reißverschluss zum Verschließen und einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter aufbewahrt werden, der zur Kontrolle bei der Sicherheitskontrolle separat aufbewahrt werden muss.

Flüssigkeiten umfassen Wasser oder andere Getränke, Suppen, Sirupe, Parfums, Cremes, Lotionen, Öle, Sprays, Gele, Salben, Make-up einschließlich Wimperntusche, Druckbehälter (einschließlich Flaschen mit Rasierschaum und Deodorants) sowie alle anderen Substanzen mit der gleichen flüssigen Konsistenz.

Ärztlich verschriebene Medikamente und Flüssigkeiten für diätetische Zwecke sowie Babynahrung für den Flug dürfen ohne Volumenbegrenzung und ohne Verstauung in einer durchsichtigen Plastiktüte mitgeführt werden, sofern ihre Notwendigkeit im Voraus nachgewiesen werden kann. Allen während des Fluges unentbehrlichen Medikamenten muss eine ärztliche Verschreibung oder eine Kaufquittung beiliegen.

Es ist jedoch möglich, Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck mitzuführen (da die oben genannten neuen Bestimmungen nur nicht aufgegebenes Gepäck betreffen) und Flüssigkeiten in den Duty-Free Geschäften zu kaufen, die sich in Bereichen befinden, die nur mit einer Bordkarte oder an Bord zugänglich sind, sofern der entsprechende Kaufbeleg vorhanden ist..

 

 

 

9.8. Durchsuchung von Personen und Gepäck

Aus Sicherheitsgründen kann Alba Star oder die Flughafenbehörde verlangen, dass Sie in eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihres Gepäcks einwilligen. Auch im Falle Ihrer Abwesenheit kann Ihr Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob Sie in Ihrem Gepäck verbotene Gegenstände zum Transport übergeben haben oder mitführen. Sollten Sie in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, kann Alba Star Ihnen und Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass Ihr Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, haftet Alba Star grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Alba Star haftet unter keinen Umständen für Gegenstände, die vom Flughafensicherheitspersonal aus dem Gepäck des Fluggast aus Sicherheitsgründen entfernt und/oder zurückgehalten wurden.

9.9. Aufgegebenes Gepäck

Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nimmt Alba Star es in die Obhut und stellt für jedes Gepäckstück eine Gepäckidentifizierungsmarke aus. Falls Alba Star beim Einsteigen verlangt, dass der Fluggast das Gepäck, das er an Bord als Handgepäck mitnehmen wollte, abzugeben hat, wird das Gepäck zum Frachtraum gebracht. Das Gepäck wird in Verbindung mit Gepäckschein vom Fluggast als aufgegebenes Gepäck betrachtet.

9.9.1. Aufgegebenes Gepäck sollte mit dem Namen oder anderen Angaben vom Fluggast zur Identifizierung (einschließlich Telefonnummer) versehen sein.

9.9.2. Der Fluggast muss dafür sorgen, dass das aufgegebene Gepäck ausreichend robust und gut gesichert ist, um die üblichen Belastungen einer Luftbeförderung ohne Schaden zu überstehen (abgesehen vom normalen Verschleiß).

9.10. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte
Die im Duty-Free-Shop gekauften Produkte werden zusammen mit der Rechnung in eine spezielle Tüte gelegt und die Tüte sollte versiegelt werden. Dieses Gepäckstück darf erst an Bord gebracht werden, nachdem das Gepäckstück und die Rechnung an der Sicherheits-kontrolle überprüft wurden.

9.11. Zoll
Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.

9.12. Tierbeförderung

Es werden von Alba Star nur Hunde und Katzen befördert.

Der Transport von Hunden und Katzen in der Kabine ist gegen Aufpreis gestattet, sofern sie ein Höchstgewicht von 8 kg nicht überschreiten, einschließlich Futter und Käfig/flexibler wasserdichter Transporttasche. Die Beförderung von Hunden und Katzen ist beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.2.) anzumelden.

Hunde und Katzen dürfen ausschließlich in einer Transportbox mit wasserdichtem Boden und ausreichender Belüftung transportiert werden. Sollte Alba Star die Transportbox nach alleinigem Ermessen der Flugbesatzung und des Bodenpersonals als nicht angemessen oder sicher erachten, wird das Tier nicht an Bord des Flugzeugs akzeptiert. Futter- und Wasserschalen müssen auslaufsicher sein, um ein versehentliches Überlaufen zu vermeiden.

Die Transportbox muss auf dem Boden, im Fußraum oder unter dem Flugzeugsitz platziert werden. Die Transportbox darf nicht auf den Sitzen oder auf dem Knie des Passagiers platziert werden.

Es ist nicht gestattet, Hunde und Katzen an Bord zu befördern, deren Eigenschaften die anderen Passagiere belästigen könnten (z. B. schlechter Geruch, schlechter Gesundheitszustand, schlechte Hygiene und gewalttätiges Verhalten).

Vom Beginn des Einsteigens bis zum Aussteigen muss das Tier in der Transportbox bleiben.

Der Fluggast stellt sicher, dass das Bestimmungsland das Tier einreisen lässt, die erforderlichen Hygienemaßnahmen des Tieres ordnungsgemäß eingehalten wurden und die erforderlichen Dokumente für den Besitz und den Transport des Tieres vorliegen. Der Passagier haftet für alle Schäden (z. B. Bußgelder, die vom Bestimmungsland des Fluges verhängt werden usw.), die Alba Star durch den Transport von Tieren ohne angemessene Dokumentation entstehen.

Pro Passagier ist maximal ein Hund oder Katze erlaubt. Die Gesamtzahl der Haustiere pro Flug ist auf drei begrenzt.

Um die Verfügbarkeit von Platz an Bord des Flugzeugs für den Transport von Tieren zu überprüfen, muss der Passagier den Beförderer rechtzeitig schriftlich an die E-Mail-Adresse specialrequest@albastar.es kontaktieren (Für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). Wenn dies nicht erfolgt kann die Annahme des Tieres beim Check-in möglicherweise nicht garantiert werden.

Auf den Flügen von Alba Star ist der Transport von Tieren im Frachtbereich nicht gestattet.

Die Besatzung behält sich das Recht vor, den Sitz eines Passagiers zu ändern, der mit Tieren reist, um die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Der Beförderer behält sich das Recht vor, den Transport von Tieren im Falle der Nichteinhaltung einer oder mehrerer der oben genannten Bedingungen zu verweigern.

9.13. Verweigerung der Gepäckbeförderung

9.13.1. Alba Star verweigert die Mitführung von Gepäck, welches Gegenstände wie in Artikel 9.4 beschrieben, enthält. Ferner darf Alba Star die Beförderung solcher Gegenstände bei deren Entdeckung verweigern, unabhängig davon, ob oder wann Alba Star solche Gegenstände entdeckt oder über sie informiert wird.

9.13.2. Alba Star darf die Beförderung jedes Gepäckstückes verweigern, welches Alba Star begründet aufgrund von Größe, Form, Gewicht, Erscheinungsbild, Inhalt oder Beschaffenheit oder aus operativen Gründen oder Sicherheitsgründen oder im Interesse anderer Passagiere als nicht geeignet für die Beförderung erachtet.

9.13.3. Alba Star darf die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn es dem Erachten nach nicht ordnungsgemäß in Koffern oder ähnlichen Behältern verpackt ist. Informationen über nicht zur Beförderung geeigneter Verpackung und Behälter erhält der Fluggast auf Anfrage (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3.).

10. Recht auf Verweigerung

10.1.
Zusätzlich zu den anderen in den BBB Alba Star dargelegten Bestimmungen kann der Luftfrachtführer unter den folgenden Umständen das Einsteigen oder die Fortsetzung der Beförderung von Passagieren oder Gepäck verweigern:

  • aus Sicherheitsgründen oder der öffentlichen Ordnung;
  • Vermeidung von Verstößen gegen die nationalen Gesetze der Abflug- und Ankunftsstädte oder der überflogenen Staaten;
  • Wenn das Verhalten oder der geistige oder körperliche Zustand des Passagiers so ist, dass:
    • es für den Beförderer erforderlich wird, eine besondere Unterstützung zu leisten, die der Beförderer nicht leisten kann, wenn es sich nicht um eine übermäßig belastende Bedingung handelt;
    • es zu erheblichen oder andauernden Unannehmlichkeiten führt;
    • es den Passagier selbst und/oder andere Passagiere und/oder die Besatzung einer Gefahr aussetzt;
    • es eine Gefahr für die materiellen Vermögenswerte des Beförderers oder eines Dritten darstellt;
  • Der Fluggast hat sich während eines früheren Fluges inakzeptabel verhalten.

Sollte Alba Star aus einem der vorgenannten Gründe nicht in der Lage sein, den Lufttransport zu erbringen oder das Ticket aus einem der genannten Gründe storniert wird, hat der Passagier keinen Anspruch auf Rückerstattung.

10.2.
Wenn aus irgendeinem Grund eine Behörde in den Ländern, in die, aus denen oder über die eine Beförderung erfolgt, einem Fluggast die Einreise in das Land verweigert, einschließlich der Durchreise, hat der Fluggast die Transportkosten für seine Rückkehr zum Herkunftsflughafen zu tragen oder zu jedem anderen Flughafen. Alba Star erstattet dem Passagier weder den Teil des Ticketpreises, der den Strecken entspricht, die der Passagier nicht zurückgelegt hat, noch haftet er für das Gepäck dieses Passagiers.

 

11. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

12. Verhalten an Bord des Flugzeugs

12.1. Verhalten an Bord

Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach dem begründeten Ermessen von Alba Star derart, dass

  • das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,
  • Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen oder
  • Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,

wird Alba Star jene Maßnahmen ergreifen, die Alba Star für geeignet erachtet, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen kann Alba Star Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen. Außerdem behält sich Alba Star das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.

Das Rauchen an Bord aller Flugzeuge der Fluggesellschaft ist streng verboten. Unbeschadet anderer rechtlicher Schritte führt jede Nichteinhaltung zur Zahlung von Strafen nach geltenden Vorschriften.

Der Konsum von eigenen mitgeführten oder von Dritten angebotenen alkoholischen Getränken an Bord der Flugzeuge von Alba Star ist verboten.

Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.

 

12.2. Benutzung elektronischer Geräte
Gemäß den internationalen Vorschriften, ergänzt durch das EASA-Rundschreiben Nr. 965/2012/Anhang 4 des Flugbetriebs CAT.GEN.MPA 140 PED. Überarbeitet durch Reg.eu 2338 vom 16. Dezember 2015 verbietet Alba Star die Verwendung aller mobilen elektronischen Geräte an Bord.

 

Ausnahmen:

Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-Books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet; Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck).

Hörgeräte und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden. Während der Sicherheitsunterweisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt.

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe).

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Alba Star richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Alba Star alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Alba Star oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Alba Star befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

15. Änderungen

15.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Alba Star mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Alba Star vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Alba Star erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

15.2. 
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Alba Star abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Mündliche Abreden

Diese BBB Alba Star und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Alba Star und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover 
Germany 

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 11.04.2023