Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Begleitservice für Rollstuhlfahrer am Flughafen

TUI fly bietet Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Handicaps einen Begleitservice durch die Partnerunternehmen der Flughäfen vom Check-In bis zur Maschine an. Dieser Service wird gegenwärtig auf allen innereuropäischen Strecken kostenlos angeboten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unser Servicecenter. Die Anmeldung für den Begleitservice sollte mindestens 72 Stunden spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug erfolgen, da die Partnerunternehmen der Flughäfen begrenzte Kapazitäten haben und sonst die Serviceleistung nicht gewährleistet werden kann.


Rollstuhlmitnahme anmelden

Die Beförderung eines Rollstuhls muss aus Platz- und Sicherheitsgründen vorab über das Servicecenter angemeldet und rückbestätigt werden. Ein Beförderungsanspruch besteht nur bei vorliegender Rückbestätigung.

Voraussetzung für die Mitnahme Ihres Rollstuhls ist, das der Rollstuhl faltbar ist. Elektrische Rollstühle können nur befördert werden, wenn diese mit einer Trockenbatterie (z.B. Lithium-Batterie) ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass wir aus Sicherheitsgründen keine Rollstühle mit Nassbatterie befördern können!.

Elektrische Rollstühle können nur unter folgenden Voraussetzungen transportiert werden:

  • Die Batterie darf nicht betriebsbereit angeschlossen sein

  • Die Batteriepole müssen durch Isolierung gegen Kurzschluss gesichert sein. Dafür werden Pole am besten mit Isolierband abgeklebt und die Batterie in eine stabile Plastiktüte verpackt


Weitere Informationen zu den Batterietypen und den Beförderungsbestimmungen finden Sie in unseren BBBs. Für den Fall, dass Sie neben ihrem Rollstuhl noch andere Hilfsmittel mitnehmen wollen, so sind diese ebenfalls über das Servicecenter anzumelden; die Beförderung von zwei Hilfsmitteln (inkl. Rollstuhl) und medizinischen Gepäck ist kostenfrei. Für die Anmeldung Ihres Rollstuhls benötigen wir:

  • Ihre Buchungsnummer

  • die Maße (Höhe x Breite x Tiefe) und das Gewicht des Rollstuhls

  • eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen


Für die Anmeldung eines elektrischen Rollstuhls benötigen wir zusätzlich die folgenden Angaben:

  • die genaue Bezeichnung der Trockenbatterie (wie z. B. Lithium-Ionen-Akkus oder Gel-Bleiakkus)

  • die Anzahl der Akkus bzw. Ersatzbatterien

  • die Wattleistung (alternativ Ampere und Volt)

  • das technische Datenblatt der Akkus/Batterien


Bitte senden Sie uns die Daten an servicecenter@tuifly.com.


Jeder Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden. Alle erforderlichen Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen Sie oder Ihre Begleitung vor dem Check-in selbst vornehmen. Beim Zusammenklappen Ihres Rollstuhls ist Ihnen der Begleitservice gerne behilflich, sofern dies mit Ihrer Anleitung problemlos möglich ist. TUI fly haftet nicht für Kratzer und Gebrauchsspuren, die bei der Verladung/Beförderung des Rollstuhls entstehen könnten.


Kostenlose Sitzplatzreservierung für Fluggäste mit Rollstuhl und Begleitung

TUI fly bietet Fluggästen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sowie deren Begleitperson eine kostenlose Sitzplatzreservierung auf einem Fensterplatz und in speziell von uns frei gehaltenen Sitzreihen an. Eine Sitzplatzreservierung am Notausgang ist für Rollstuhlfahrer aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich.


Bordrollstuhl – wenn Sie einen Rollstuhl an Bord benötigen

Mobilitätseingeschränkte Fluggäste haben die Möglichkeit, kostenfrei einen Bordrollstuhl zu bestellen, der es Ihnen ermöglicht im schmalen Kabinengang zu ihrem Platz zu gelangen. Die Bestellung muss spätestens drei Werktage vor Abflug über das Servicecenter erfolgen.

Unsere Flugbegleiter sind Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität während des Fluges gerne behilflich, soweit es ihnen möglich ist. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass unsere Flugbegleiter Fluggäste nicht heben oder tragen können. Die Hilfestellung ist nur an Bord, z.B. für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür möglich. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen müssen durch eine mitreisende Begleitperson erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass in unseren Flugzeugen der Gangbereich schmaler ist als in anderen Verkehrsmitteln und das Bord-WC sehr beengt ist.


Selbstständig reisen – in welchen Fällen Sie eine Begleitung benötigen

Laut den IATA-Bestimmungen müssen Sie vor dem Flug selbst einschätzen, ob Sie eigenständig reisen können oder auf die Hilfe eines Begleiters angewiesen sind. Die folgenden Aufgaben müssen Sie während des Fluges selbstständig bewältigen:

  • Selbstständig an- und abschnallen

  • Die Sauerstoffmaske selbstständig aufsetzen

  • Die Schwimmweste selbstständig anziehen

  • Die eigenen Medikamente ohne Hilfe einnehmen

  • Ggf. selbstständig essen und trinken

  • Sich ggf. ohne Hilfe vom Sitzplatz auf den Bordrollstuhl und vom Rollstuhl auf die Toilette setzen

Wenn Sie in einem oder mehreren dieser Punkte auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie mit einem Begleiter reisen, der Sie bei diesen Aufgaben unterstützen kann. Ihre Begleitung benötigt ein eigens Flugticket. Wir sorgen gerne dafür, dass Sie mit ihrer Begleitung zusammensitzen können. Wenden Sie sich bitte zeitnah, mindestens jedoch 48 Stunden vor Ihrem geplanten Flug, an unser Servicecenter.


Fliegen mit Gipsverband

Fluggäste, die aufgrund einer Fraktur einen Gipsverband tragen, benötigen eine aktuelle Flugtauglichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt, die nicht älter 3 Tage (vor Abflugdatum) sein darf. Außerdem ist eine ärztliche Bescheinigung mit dem Datum der Fraktur und der Eingipsung in deutscher und englischer Sprache erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer Flugreise mit Gipsverband einige Zeitvorgaben eingehalten werden müssen, da in den ersten 48 Stunden das Gewebe rund um die Fraktur stark anschwillt und bei niedrigem Luftdruck dann die Gefahr von Gewebeschädigungen, Durchblutungsstörungen und einer Thrombose besteht.

Welche Zeitvorgaben eingehalten werden müssen
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, müssen vor Reiseantritt folgende Wartezeiten einhalten:

  • Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.

  • Zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach einer Fraktur sind nur Flüge mit einer Dauer von unter 2 Stunden erlaubt.


Innerhalb der ersten 7 Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Wir empfehlen, dass auch bei Frakturen, die älter als 7 Tage sind, der Gipsverband gespalten (oder als Gipsschiene angelegt) ist, um die Gefahr eines Kompartmentsyndroms zu vermeiden, das durch Schwellungen entstehen kann.



Zusätzliche Sitzplätze für Passagiere mit Oberschenkelgips erforderlich

Passagiere mit einem Oberschenkelgips oder einem Gips im Bereich der Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels müssen zwei weitere Sitzplätze dazu buchen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf.

Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe des Kindes ab. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte ab aufwärts in Gips reisen, benötigen selbstverständlich nur einen Sitz.


Rollator auf Flugreisen

Sie können Ihren Rollator auf Flügen mit TUI fly problemlos und kostenfrei mitnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, da es sich um ein medizinisches Hilfsmittel handelt.

Sie dürfen den Rollator bis zum Flugzeug nutzen. Dort wird er dann vom Bodenpersonal entgegengenommen und sicher im Frachtraum verstaut. Nach der Landung erhalten Sie ihn nach Absprache und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort entweder direkt an der Flugzeugtür oder am Sperrgepäckband zurück.

Bitte bringen Sie idealerweise einen Namensanhänger am Rollator an und informieren Sie sich vor dem Flug über die Abläufe am jeweiligen Flughafen.

Sollte Ihr Rollator elektrisch betrieben sein oder zusätzliche Mobilitätshilfen, wie ein Rollstuhl erforderlich sein, ist eine vorherige Anmeldung im Servicecenter notwendig.


Gruppenreisen für Menschen mit Handicap

Eine Flugreise von Gruppen körperlich oder geistig eingeschränkter Personen muss über das Servicecenter angemeldet werden.


Weitere Informationen:

Fliegen mit eingeschränkten Sinneswahrnehmungen

Fliegen mit medizinischem Gepäck