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Reisewissen TUI

Sie planen, Ihren Urlaub bei der TUI zu buchen? Oder haben Sie schon gebucht? Herzlich willkommen! Unsere Aufgabe ist es, Ihre Wünsche und Erwartungen an rundum schöne Ferien zu erfüllen. Wir werden alles daran setzen, diesem Anspruch gerecht zu werden - versprochen! Und gerade deshalb: Es gibt einige Punkte, über die wir Sie im Voraus informieren möchten und die Sie wissen sollten.

Rund um den Flug:

Bei unseren Flügen handelt es sich um Non-Stop- oder Direktflüge. Die in den Flugtabellen angegebenen Flugzeiten beruhen auf Durchschnittswerten und können von der tatsächlichen Flugzeit - je nach benutzter Flugroute - abweichen. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften sowie zu Umsteigeverbindungen kommen. Alle Fluggesellschaften bemühen sich um eine planmäßige Durchführung der Flüge, jedoch können Verspätungen aufgrund von schlechter Witterung, technischer Probleme oder Überfüllung des internationalen Luftraums nie ausgeschlossen werden. Auch auf Streiks der Fluglotsen und des Flughafenpersonals haben wir keinen Einfluss. In Einzelfällen kann es aufgrund von höherer Gewalt zu Verspätungen von Stunden oder Tagen kommen; auch ist es möglich, dass Sie die geplanten Anschlüsse und Weiterbeförderungen nicht in Anspruch nehmen können. Wir sind bestrebt, die Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir können Sie daher nur um Ihr Verständnis bitten, denn oberste Priorität hat immer die Sicherheit unserer Gäste. Bitte beachten Sie, dass Ihr An- und Abreisetag in erster Linie ein Reisetag ist. Abflüge können auch in die Nachmittags- und Abendstunden fallen und Rückflüge schon morgens stattfinden. Wir machen weiterhin darauf aufmerksam, dass inzwischen alle Fluggesellschaften ausschließlich Nichtraucherflüge anbieten. Die Art der Verpflegungsleistung an Bord des Flugzeugs kann je nach Fluggesellschaft unterschiedlich ausfallen. Einige Fluggesellschaften bieten während des Fluges keine inkludierte Verpflegungsleistung mehr an. Sofern eine Sicherheitsgebühr von Urlaubsländern erhoben wird, behalten wir uns vor, diese als Zuschlag zum Reisepreis zu berechnen. In diesem Fall werden Sie bei Ihrer Buchung darüber informiert. Sollte Ihre Reise in den Übergangszeitraum Winter-/Sommersaison bzw. Sommer-/Wintersaison fallen, kann es durch Umstellung der Flugpläne zu verkürzten bzw. verlängerten Aufenthalten kommen. Genauere Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Reisebüro.Bei Ihrer Buchung geben wir den Namen des voraussichtlich ausführenden Luftfahrtunternehmens bekannt. Sollte es in Bezug auf die Fluggesellschaft zu einer Abweichung kommen, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.

Gesundheit:

Als Reisender sollten Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; erforderlichenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Wir empfehlen Ihnen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, z. B. den TUI Reiseschutz.

Haustiere:

Wenn Sie Ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen wollen, informieren Sie sich über die Möglichkeiten bitte vor Buchung bei Ihrem Reisebüro. Auch wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen können, kann es sein, dass Sie sich mit ihm nicht in allen Hotelbereichen aufhalten dürfen.

Informationen aus dem Internet:

Bitte haben Sie Verständnis, dass für Informationen zu Hotels etc. aus dem Internet bzw. aus anderen nicht von TUI selbst veröffentlichten Quellen keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden kann.

Kindersitze an Bord:

Babys und Kleinkinder können an Bord mancher Fluggesellschaften auf mitgebrachten Kindersitzen Platz nehmen. Welche Autokindersitze für die Befestigung auf ausgewählten Flugzeugsitzen zugelassen sind und wie die erforderliche Sitzplatzreservierung abgewickelt wird, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft.

Mindestteilnehmer:

Bei einigen unserer Angebote schreiben wir eine Mindestteilnehmerzahl aus. Wenn es nicht genug Interessenten für Ihre Reise gibt, versuchen wir, Ihnen ein alternatives Angebot zu machen. In ganz seltenen Fällen müssen wir die Reise absagen. Dann informieren wir Sie spätestens fünf Wochen vor dem gebuchten Termin.

Mindestaufenthalt:

Bis auf wenige Ausnahmen sind unsere Hotels tageweise - je nach Flugangebot - buchbar. Eine tägliche An- und Abreise ist also fast immer möglich.

Unsere Preise enthalten:

Unsere Preise enthalten Flug, soweit gebucht, ab und bis gebuchtem Flughafen mit Düsenflugzeugen, in Einzelfällen mit Propellermaschinen. In der Regel haben Sie 20 kg Freigepäck pro Person. Flughafensicherheitsgebühr, Flughafensteuern und Landegebühren sind im Ticketpreis enthalten. Der Transfer ist in der Regel bei TUI Paketreisen inkludiert. Unterbringung erfolgt wie gebucht mit oder ohne Verpflegungsleistungen. Betreuung erhalten Sie durch den TUI Service (teilweise vor Ort im Hotel, per Telefon, E-Mail, SMS oder myTUI App Chat). Alle Preise verstehen sich pro Person (wenn nicht anders vermerkt). Im Reisepreis ist eine Vielzahl von Leistungen enthalten. Deshalb entspricht z.B. der Preis für eine eventuelle Verlängerung Ihrer Reise nicht immer dem reinen Hotelpreis. Ebenso errechnet sich der Flugpreis nicht aus der Differenz des Grundpreises zur Verlängerung.

SOS:

Mit SOS sorgt die TUI Reiseleitung für Abhilfe und/oder eine faire Entschädigung direkt vor Ort, falls Sie als Gast wider Erwarten nicht zufrieden sind. Schnell und unbürokratisch. Wir möchten Ihnen als TUI Kunden einen unbeschwerten und erholsamen Urlaub bereiten. Sollten Sie also eine Beanstandung haben, können Sie sich sofort an den TUI Service wenden. Nur so haben wir die Chance, schnell für Abhilfe zu sorgen.

Ist dies nicht möglich, bieten wir in Gebieten mit TUI Service direkt einen angemessenen Ausgleich an. Mit SOS können Sie sich den nachträglichen Aufwand einer schriftlichen Beschwerde ersparen. Gleichzeitig möchten wir mit einer unmittelbaren Optimierung des Produktes in direkter Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger (z.B. dem Hotelier) zukünftige Reklamationen vermeiden. Ihre gesetzlichen Rechte als unsere Gäste bleiben selbstverständlich unberührt. TUI stellt heute rund 85 Prozent der reklamierenden Gäste in den Urlaubsgebieten mit SOS noch während ihrer Reise wieder zufrieden.

Sport- und sonstiges Sondergepäck:

Wenn Sie Sportgeräte oder anderes Sondergepäck mitnehmen wollen, so müssen Sie dieses rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Abflug, bei Ihrem Reisebüro oder per Internet bei der jeweiligen Fluggesellschaft anmelden. Das Sondergepäck muss transportgerecht verpackt und von Ihnen zum Flughafen transportiert werden; ggf. ist auch die Vorlage eines Versicherungsnachweises erforderlich. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, den Inhalt des Sondergepäcks zu prüfen und ggf. die anwendbaren Übergepäck-Raten zu berechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.

TUI Service:

Unser Deutsch sprechendes TUI Team ist während der Reise multimedial rund um die Uhr für Sie da. Ihr TUI Service Team vor Ort freut sich darauf, Ihnen jede Menge Informationen zu Ihrem Ferienort und Tipps für Unternehmungen zu geben. Machen Sie Ihre Ferien zum Erlebnis oder genießen Sie entspannte Tage. Egal was Sie wünschen, der TUI Service ist für Sie da. Sie entscheiden wie Sie uns kontaktieren möchten:

  • persönlich in vielen Hotels,
  • beim Welcome,
  • telefonisch,
  • per E-Mail,
  • per SMS und myTUI App Chat
  • über www.my.tui.com
  • über Facebook & Twitter

Unser TUI Team freut sich auf Sie! Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan, auf www.my.tui.com, in der myTUI App und in vielen Hotels. Unsere Bitte an Sie: Sollten Sie einen besonderen Wunsch haben oder etwas beanstanden, sprechen Sie sofort mit unserem TUI Team. Nur so haben wir die Chance, schnell zu handeln, damit Sie Ihren Urlaub voll und ganz genießen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer Buchung einer Unterkunft mit Eigenanreise und bei einer Städtereise kein Service vor Ort durch die TUI Betreuung gewährt wird.

Urlaubssouvenirs und Artenschutz:

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, indem es die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen sowie von Produkten aus diesen stark einschränkt oder sogar ganz verbietet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird in Europa strafrechtlich geahndet. Was Sie beispielsweise nicht aus Ihrem Urlaub mitbringen dürfen:

  • Alpenpflanzen (z. B. Edelweiß, Enzian), Orchideen- und Sukkulentenarten
  • lebende oder ausgestopfte Vögel (z. B. Greifvögel, Eulen, Flamingos, Kraniche)
  • Felle von Wildkatzen und Bären
  • Land- oder Wasserschildkröten
  • Souvenirs aus Korallen (z. B. Korallenketten), bestimmte Muscheln oder Schnecken, Seepferdchen
  • Kaviar

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.artenschutz-online.de, beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de) oder in Österreich beim Bundesministerium für Finanzen (www.bmf.gv.at).

Bautätigkeit:

Jedes Hotel muss von Zeit zu Zeit renoviert werden. Darüber hinaus können Baustellen von heute auf morgen entstehen, oder Bauarbeiten werden nach langer Pause plötzlich wieder aufgenommen. Natürlich informieren wir Sie, sobald wir von gravierenden Bauarbeiten in Ihrem oder um Ihr Hotel herum erfahren.

Drogen:

Besitz, Handel und Konsum von Drogen sind verboten und werden schwer bestraft.

Filmen und Fotografieren:

Filmen und Fotografieren von militärischen Anlagen, Werften, Flughäfen, etc. ist in vielen Ländern nicht gestattet. Bitte zeigen Sie Einfühlungsvermögen beim Fotografieren von Personen und fragen Sie vorher um Erlaubnis.

Lärm:

Wenn wir in unseren Ausschreibungen auf Diskotheken, Bars, etc. hinweisen, kann es zu Lärm kommen, der die eigene Toleranzgrenze unter Umständen überschreitet.

Leitungswasser:

Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden. Klimatisch bedingt kann es zu Problemen bei der Wasserversorgung kommen.

Nichtrauchergesetze:

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Nichtrauchergesetze Ihres Urlaubslandes. Ein Verstoß kann unter Umständen mit Strafen belegt sein.

Strände:

Wo die Strände in den Urlaubsländern öffentlich sind, sorgt die jeweilige Gemeinde allein für die Strandhygiene. Unter bestimmten Witterungsbedingungen werden manchmal Seetang, Algen u. ä. angeschwemmt. Außerdem sind nicht zwingend hoteleigene Liegen am Strand vorhanden. An öffentlichen Stränden sind Liegen und Schirme in der Regel gegen Gebühr von Fremdanbietern erhältlich.

Souvenirs:

In vielen Ländern ist das auf uns oft aufdringlich wirkende Kundenwerben alltäglich und das Verkaufen eine eigene "Kunst". Wenn Sie nicht handeln möchten, empfehlen wir Ihnen u. a. staatlich geführte Kunstgewerbeläden.

Technische Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung:

Technische Einrichtungen, wie z. B. Gasboiler und Herde, entsprechen im Ausland nicht immer den von Ihnen gewohnten Standards. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Benutzungshinweise. In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen. Lang anhaltende Trockenzeiten können zu Wasserknappheit führen.

Trinkgeld:

In den Urlaubsländern freut man sich im Servicebereich über ein angemessenes Trinkgeld.

Telefonkosten:

Die Gesprächskosten für Festnetzverbindungen in Ihre Heimat sind recht hoch. In den meisten Hotels wird pauschal eine Mindestzeit berechnet. Telefonieren mit dem Mobiltelefon (GSM Standard) ist in vielen Ländern möglich. Für nähere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter.

All Inclusive:

Weil All Inclusive nicht gleich All Inclusive ist, setzen wir bei der Auswahl der Hotels den TUI Standard für All Inclusive an: mindestens Vollpension, Snacks und/oder Kuchen, ausgewählte nationale alkoholische und nichtalkoholische Getränke während der Mahlzeiten und zu den Öffnungszeiten der Bars. In vielen Hotels sind im All Inclusive-Angebot nur Getränke im Ausschank inklusive. Flaschengetränke müssen in der Regel extra gezahlt werden. Die All Inclusive-Leistungen gelten in vielen Hotels am Abreisetag nur bis 12 Uhr, in wenigen Fällen nur bis zum Zeitpunkt des Check-Outs. Oft ist das Tragen eines nicht abnehmbaren Armbandes o. ä. zur Inanspruchnahme der All Inlcusive Leistungen obligatorisch.

An- und Abreise:

Wenn abreisende Gäste das Hotel spät verlassen, kann es vorkommen, dass ankommende Gäste auf ihr Zimmer warten müssen. Eine gründliche Reinigung der Zimmer erfordert Zeit. Deshalb müssen die Zimmer am Abreisetag in der Regel zwischen 10 und 12 Uhr mittags geräumt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Besonderheiten für Appartements:

Die Ausstattung der Küchen und Kochnischen kann natürlich nicht immer mit Ihrer Küche zu Hause mithalten. Auch Einrichtungen und Ablageflächen sind Urlaubszwecken angepasst. Zur Ausstattung einer Kitchenette gehören in der Regel Spüle, Kühlschrank und mindestens eine Kochgelegenheit. Weitere Ausstattungen wie Kaffeemaschine, Toaster, Mikrowelle usw. sind - sofern vorhanden - explizit unter www.my.tui.com aufgeführt. Nebenkosten sind, wenn nicht anders angegeben, im Reisepreis enthalten.

Fernsehen (TV):

In fast allen TUI Hotels können Sie über Satellitenprogramm (SAT TV) fernsehen. Die Empfangs- und Bildqualität hängt u. a. von der Lage des Hotels und vom Wetter ab. Sie ist selten mit der in Ihrer Heimat vergleichbar. Nicht in allen Ländern können deutschsprachige Programme empfangen werden.

Halbpension plus:

Sollte Ihr gewünschtes Hotel Halbpension Plus anbieten, dann wird zu der Basisverpflegung Frühstück und Abendessen zusätzlich eine Mehrleistung inklusive angeboten. Das kann zum Beispiel eine Nachmittagsjause/Snacks am Nachmittag oder Tischgetränke zu den Mahlzeiten sein. Detaillierte Informationen sind in der Hotelausschreibung vermerkt.

Heizung/Klimaanlage:

Wenn die Zimmer Heizung und Klimaanlage haben, ist beides explizit in der Hotelbeschreibung im Katalog ausgeschrieben. In vielen Fällen werden die Anlagen zentral bedient, so dass es im Ermessen des Hoteliers liegt, ob er diese zeitweilig ein- bzw. ausschaltet. In warmen Ländern sind in Hotels, Restaurants und Bussen fast immer Klimaanlagen in Betrieb, die häufig nicht ganz zugfrei sind. Wir empfehlen daher, immer einen Pullover oder eine Jacke mitzunehmen. Außerdem kann der Betrieb der Klimaanlagen in Hotels unter Umständen mit Geräuschen verbunden sein.

Insektenschutz:

Um die Hotelanlagen frei von Insekten zu halten, ist in vielen Ländern der Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln (z. B. Sprays) landesübliche Praxis. Diese werden in der Regel in den frühen Abendstunden in den Gartenanlagen und Zimmern eingesetzt.

Kategorie:

Mit unseren "TUI Sonnen" haben wir nach eigenen Maßstäben alle Hotels, Bungalows und Appartements in Ihrem Zielgebiet klassifiziert. Diese Bewertung kann durchaus von der landeseigenen Kategorie abweichen.

Kaution:

Bitte beachten Sie, dass einige Hotels zur Sicherheit eine Kaution (Bargeld) verlangen (dieser Betrag wird bei Abreise mit der Konsumierung der Extras wie Minibarbenutzung etc. verrechnet), wenn keine Kreditkarte vorgelegt wird.

Kinder:

Auch unsere kleinen Gäste sollen schöne Ferien erleben. Deshalb bieten viele Hotels spezielle Animationsprogramme für Kinder an, die jedoch nicht immer deutschsprachig sind. Für manche dieser Angebote gibt es Altersvorgaben. Ein Animationsteam sorgt meist stundenweise für Spiel und Spaß. Während in den meisten Hotels ein Babybett inklusive ist, muss jedes weitere auf jeden Fall bei Buchung angefragt und gegebenenfalls vor Ort bezahlt werden. In einigen Hotels wird für die Verpflegung der Babys (0-2 Jahre) ein zusätzlicher Betrag berechnet, der vor Ort zu zahlen ist.

Kleidung:

Die Garderobe richtet sich nach den Ansprüchen und Gepflogenheiten Ihres gebuchten Hotels und Ihres Urlaubslandes. Abends sind für Herren in Hotels in der Regel lange Hosen erwünscht.

Pool Villen, Overwater-Bungalows, u. a.

Pool Villen, Pool Access Zimmer/Swim Up Zimmer, Overwater-Bungalows und andere Unterkünfte dieser Art verfügen im Regelfall über einen direkten und ungesicherten Zugang zu einem Pool bzw. zum Meer. Im Falle von mitreisenden Kindern empfehlen wir daher, bereits vor Buchung zu prüfen, ob diese ausreichend gut und sicher schwimmen können und schon über die Einsichtsfähigkeit verfügen, etwaige Gefahrensituationen im und am Wasser zu vermeiden.

Rückreise:

Sie erhalten Ihre Abholzeit zum Flughafen per SMS- bzw. myTUI App-Nachricht.

Service:

Das Personal in den Hotels ist in der Regel sehr freundlich und hilfsbereit, der Service jedoch nicht immer perfekt und entspricht nicht immer westlichem Standard.

Sport:

Da sich viele Gäste während des Urlaubs sportlich oder aktiv betätigen, kann es sein, dass Sie, insbesondere in der Hochsaison, auf die Benutzung der Sportgeräte und -plätze warten müssen oder die Benutzungsdauer zeitlich begrenzt ist.

Streunende Tiere:

Bitte beachten Sie, dass in vielen südlichen Urlaubsländern frei lebende Hunde und Katzen verbreitet sind. Diese können sich auch am Strand aufhalten. Ebenfalls ist ihre Fernhaltung aus den Außenanlagen der Hotels trotz Bemühungen des Personals nicht immer möglich. Die Tiere können bei Berührung Überträger von Krankheiten sein. Bitte vermeiden Sie es zudem, die Tiere zu füttern. Sie fördern dadurch deren Vermehrung und verschlechtern auf lange Sicht ihre Situation. Vor Ort engagierte Tierschutzvereine leisten effektive Hilfe und freuen sich über Ihre Unterstützung. Kontaktadressen finden Sie unter www.tui.com/nachhaltigkeit.

Swimmingpool/Liegen:

Bei hohen Temperaturen ist ein Bad im Hotel- Swimmingpool für jeden Gast erfrischend. Damit dies so bleibt, wird das Wasser regelmäßig gewechselt. In dieser Zeit kann der Pool nicht genutzt werden. Auch wenn der Pool über eine Umwälzungsanlage verfügt, muss er gelegentlich komplett gereinigt werden. Wird der Pool als beheizbar ausgeschrieben, liegt es im Ermessen des Hoteliers, ihn zu heizen. Leider ist es nicht immer möglich, für jeden Hotelgast eine Liege mit Sonnenschirm bereitzustellen.

Unterhaltung:

In den meisten Hotels treffen verschiedene Nationalitäten zusammen. Gibt es ein Unterhaltungsprogramm, kann es sein, dass dieses nicht immer in deutscher Sprache moderiert wird.

Verpflegung:

In der Hotelbeschreibung sehen Sie, welche Verpflegungsart (HP, VP etc.) Sie buchen können. Gäste, die ein gemeinsames Zimmer belegen, können nur die gleiche Verpflegungsart wählen. Die von Ihnen gewählte Variante ist auf Ihrer Buchungsbestätigung vermerkt. Wenn Sie erst spät abends im Hotel ankommen, wird Ihnen in den meisten Hotels eine Mahlzeit angeboten, die aber möglicherweise nicht immer dem gewohnten Umfang entspricht. Reisen Sie früh ab, ermöglichen viele Hotels auf Nachfrage ein vorgezogenes Frühstück.

Vollpension plus:

Sollte Ihr gewünschtes Hotel Vollpension Plus anbieten, dann wird zu der Basisverpflegung Frühstück, Mittagessen und Abendessen zusätzlich eine Mehrleistung inklusive angeboten. Das kann zum Beispiel eine Nachmittagsjause/Snacks am Nachmittag oder Tischgetränke zu den Mahlzeiten sein. Detaillierte Informationen sind in der Hotelausschreibung vermerkt. 

Vor- und Nachsaison:

In dieser Zeit kann es vorkommen, dass ein Hotelier entscheidet, nicht alle Leistungen anzubieten. Manchmal wird ein Hotel wegen zu geringer Gästezahlen später geöffnet oder früher geschlossen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen dann ein mindestens gleichwertiges Ersatzangebot an.

Wellness:

Bitte beachten Sie, dass in vielen Hotelanlagen der Eintritt in die Wellness-Center erst ab einem Mindestalter von meist 16 Jahren erlaubt ist (Infos siehe jeweilige Hotelausschreibung).

Zimmer:

Sie haben Anspruch, in der Zimmerkategorie untergebracht zu werden, die Ihnen bestätigt wurde. Die Einteilung der Zimmer obliegt allerdings dem Hotelier. Die in der Hotel-Ausschreibung angegebene Quadratmeterzahl beinhaltet in der Regel alle Wohnflächen, inklusive Bad, Flur sowie Balkon/Terrasse. Doppelzimmer sind in der Regel entweder mit Double-, Queen- oder Kingsize-Betten ausgestattet ("amerikanische Doppelzimmer" verfügen in der Regel über zwei Queensize-Betten) und können teilweise mit bis zu 4 Personen belegt werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Maximalbelegung in den Zimmern nicht überschritten werden darf.In den Zimmern ist maximal ein Zustellbett möglich. Zustellbetten, die nicht zur festen Zimmerausstattung gehören, müssen transportabel sein, damit sie bei Bedarf schnell einsatzbereit sind. Diese Mobilität bedeutet manchmal: weniger Komfort und weniger Platz im Zimmer. Auch eine Couch oder ein Sofa können als Zustellbett dienen. Einzelzimmer gibt es in vielen Hotels nur wenige. Diese unterscheiden sich meist in Größe, Ausstattung und Lage von den Doppelzimmern. Oft besteht die Möglichkeit, ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zu buchen.Falls Sie spezielle Zimmerwünsche haben, leiten wir diese selbstverständlich an den Hotelier weiter. Eine verbindliche Bestätigung kann jedoch nicht erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn der Hotelier Ihre Wünsche nicht immer erfüllen kann.

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